Beschlussvorlage - 1080/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die ab dem 01.08.2016 ausgezahlte Erhöhung der Landesförderung wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

2. Die künftigen Erhöhungen der Landesförderung zum 1. August eines jeden Jahres um 3%, aufgerundet auf volle Euro, werden in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

3. Der städtische Anteil wird aufgrund der Haushaltssituation nicht erhöht.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem Schuljahr 2004/05 startete in Hagen das Angebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Im aktuellen Schuljahr wird das Angebot von 2.067 Kindern an 29 Grundschulen und von 66 Kindern an 2 Förderschulen wahrgenommen. Die Durchführung dieses Angebots wurde den Trägern der Jugendhilfe als Kooperationspartner per Vertrag übertragen. Grundlage des Vertrags ist die Zahlung eines Garantiebetrags pro Teilnehmer/-in, der sich aus der Landesförderung und dem städtischen Anteil für das Schuljahr 2015/16 wie folgt zusammengesetzt hat:

 

 

Landesförderung

Städt. Anteil

Garantiebetrag

Grundschüler allgemein

965 €

971 €

1.936 €

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

1.946 €

1.456 €

3.402 €

Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

1.946 €

971 €

2.917 €

 

Der städtische Anteil wird zum Teil durch Elternbeiträge refinanziert, wobei sich der durchschnittliche Elternbeitrag im Schuljahr 2015/16 auf 451,74 beläuft.

 

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) hat durch Änderungserlass vom 19.03.2016 die Förderung erneut angepasst. Dies erfolgte mit der Maßgabe, dass zum 01.08.2016 eine Erhöhung auf 994 € für Grundschüler/-innen allgemein und auf 2.003 € für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen sowie für Flüchtlingskinder und Kinder in ähnlichen Lebenslagen erfolgt. Ab dem 01.08.2017 erfolgt jährlich zum 1. August eine Erhöhung um 3%, kaufmännisch gerundet auf volle Euro.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung der Landesförderung für das Schuljahr 2016/17 in voller Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation ist eine Erhöhung des städtischen Anteils nicht angezeigt. Es ergäben sich somit folgende Beträge:

 

 

Landesförderung

städtischer Anteil

Garantiebetrag

Grundschüler allgemein

994 €

971 €

1.965 €

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

2.003 €

1.456 €

3.459 €

Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

2.003 €

971 €

2.974 €

Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, die jährliche Erhöhung zum 1. August um jeweils 3 % in voller Höhe an die Kooperationspartner weiterzuleiten. In einem gemeinsamen Gespräch am 15.09.2016 hat die Schuldezernentin den Vertretern der Kooperationspartner eine Verwaltungsvorlage gemäß vorstehender Ausführungen in Aussicht gestellt. Die folgenden finanziellen Auswirkungen beruhen auf den aktuellen Schülerzahlen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

414100

-33.065,50

-67.496,00

-69.894,50

-71.961,50

Aufwand (+)

531800

33.065,50

67.496,00

69.894,50

71.961,50

Eigenanteil

 

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1.21.21.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

414000

-1.881,00

-3.894,00

-4.059,00

-4.125,00

Aufwand (+)

531800

1.881,00

3.894,00

4.059,00

4.125,00

Eigenanteil

 

0,00

0,00

0,00

0,00

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral gesichert werden.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen