Beschlussvorlage - 0685/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) - Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße- Zwieback Brandt - a) Beschluss zur Erweiterung des Plangebietes b) Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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01.09.2016
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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14.09.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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15.09.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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20.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/14(657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße –Zwieback Brandt-in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 04.08.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flächen Gemarkung Westerbauer, Flur 4, Flurstücke 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 280, 282, 288, 836, 837 und den Erweiterungsbereich mit den Flurstücken 283 und 468 (teilweise).
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Bebauungsplanverfahren ist die planungsrechtliche Voraussetzung für die Reaktivierung der seit Jahren brachliegenden, ehemaligen Betriebsfläche der Firma Zwieback Brandt auf der nördlichen Seite der Enneper Straße.
Begründung
Zu a)
Der Geltungsbereich der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll geringfügig erweitert werden. Gemäß § 12 Abs. 4 BauGB ist es möglich, über den Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans hinaus einzelne Flächen außerhalb dieser Abgrenzung in den Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einzubeziehen, die im Kontext des Vorhabens zu überplanen sind. Die Erweiterungsfläche liegt ebenfalls in der Gemarkung Westerbauer Flur 4 und betrifft die Flurstücke tlw. 468 (Enneper Straße) und 283.
An der Enneper Straße sind, bedingt durch die verkehrliche Erschließung des Plangebietes und für den Fußgängerverkehr ergänzende Maßnahmen im Straßenraum zu ergreifen. Deshalb wurde die Enneper Straße teilweise in den Erweiterungsbereich mit aufgenommen. Um eine fußläufige Anbindung der Enneper Straße in Höhe der Bushaltestelle an die Stellplatzanlage und die dahinterliegenden Grünflächen langfristig zu sichern, umfasst der Erweiterungsbereich auch das Grundstück Enneper Str. 140, welches zurzeit mit einem Wohnhaus bebaut ist.
Zu b)
Am 10.09.2014 wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung in der Waldorfschule Haspe für insgesamt fünf Planverfahren durchgeführt, die im Zusammenhang mit der Reaktivierung der Brachfläche auf dem Brandt-Gelände in Westerbauer stehen. Den Bürgern wurde im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die seinerzeit geplante städtebauliche Entwicklung auf dem ehemaligen Brandt-Gelände vorgestellt. Die gestellten Fragen und Anregungen betrafen im Wesentlichen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) - Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt.
Nachfolgend folgt ein Auszug der gestellten Fragen. Die endgültige Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der Vorlage zum Satzungsbeschluss.
Bürgerinformationsveranstaltung am 10.09.2014
- Fragen zur Entwicklung der südlich der Enneper Straße gelegenen Brandtbrache
- Fragen zur Auswirkung auf den Einzelhandel
- Fragen zur Auswirkung auf das Hasper Zentrum
- Fragen zum Verkehrslärm
- Fragen zum Umgang mit dem Denkmalschutz
- Fragen zur Integration von Fuß- und Radwegen
- Fragen zu den Abbruchmaßnahmen
Regionalplan
Zusammen mit dem Regionalverband Ruhr fand im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Oberbereiche Bochum und Hagen – Umwandlung von GIB in ASB – sowie der Teiländerung Nr. 98 – Brandt-Nord – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen ein gemeinsames Scoping-/Screeningverfahren statt. Die umweltrelevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden angeschrieben, über die Planung unterrichtet und gebeten, sich bis zum 13.03.2015 zum notwendigen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern:
Beteiligung | Umwelt- und gesundheitsbezogene Hinweise |
Geologischer Dienst
| Objektbezogene Untersuchung und Bewertung hinsichtlich des Baugrundes , Standsicherheit des Ufers |
BZR Arnsberg Dez. 53 | Nähe zum Störfallbetrieb, Abstimmung Bauordnung /vorbeugender Brandschutz erforderlich |
LWL Denkmalpflege | Anregung für Machbarkeitsstudie, Kennzeichnung der Denkmäler gem. PlanZVO Nr. 14 |
LWL Archäologie | Hinweise zu Bodendenkmälern |
Landesbüro der Naturschutzverbände | Gefährdungsabschätzung des Wirkungs-pfades Boden-Grundwasser muss vorgenommen werden, ggfs. Grund-wassersanierung |
Gutachten zur Lufthygiene | Nachbessern: Auswirkung auf Schutzgut menschliche Gesundheit |
BZR Arnsberg Dez. 51
| Artenschutzprüfung Stufe I und II zur Prüfung vorlegen . FNP soll Grünstreifen als Fläche für die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz ausweisen. Hinweis auf Erforderlichkeit wasser-rechtlicher Verfahren |
LANUV | Klimaschutzmaßnahmen: Wassergebundene Parkplatzflächen Entsiegelungen Dachbegrünungen Luftgüte |
Die frühzeitige Behördenbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 20.07.2015 bis einschließlich 20.08.2015 statt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und wenn möglich bei der Planung berücksichtigt. Nachfolgend werden die Anregungen kurz aufgeführt.
Name/Institution | Wesentlicher Inhalt der Anregungen |
SIHK zu Hagen | Hinweis auf Nähe zum Störfallbetrieb Absicherung der Altstandorte Kaufpark und Aldi durch entsprechende Verträge |
Einzelhandelsverband Südwestfalen e.V. | Hinweis auf erforderliches Regional-planänderungsverfahren und fehlende Verträglichkeitsanalyse |
Bürgermeister der Stadt Gevelsberg | Bedenken wegen Überschreitung VK Drogeriemarkt, Beteiligung im weiteren Verfahren erbeten |
Handwerkskammer Dortmund | Keine Bedenken, Hinweis, dass Störfallbetrieb in Zuständigkeitsbereich der SIHK fällt |
Untere Bodenschutzbehörde | Grundwasseruntersuchungen erforder-lich. Sanierungs- und Bodenmanage-mentkonzept muss bis zur Offenlage vorliegen |
Untere Immissionsschutzbehörde | Aussagen zum Schutzgut Mensch erst nach Vorliegen der vollständigen Prognose zur Luftgüte möglich |
Untere Landschaftschaftsbehörde | Anpflanzungen und Dachbegrünungen vor dem Hintergrund der hohen Stickstoffbelastungen optimieren |
Untere Wasserbehörde | Antrag § 68 WHG und Entwässerungs-konzept mit Einleitungsantrag nach § 8 WHG erforderlich |
Weitere planerische Details sind der Begründung zum Bebauungsplan und den erstellten Gutachten zu entnehmen. Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan inkl. Begründung als Entwurf beschlossen und für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Flächennutzungsplan
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als ”Gewerbliche Baufläche” dargestellt, soll aber im Rahmen einer FNP-Teiländerung als Sonderbau- und gemischte Baufläche dargestellt werden. Das Teiländerungsverfahren wird parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren weitergeführt.
Bestandteile der Vorlage
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/14(657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße –Zwieback Brandt- vom 04.08.2016
Teil A Städtebau
Teil B Umweltbericht
Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Anlagen zur Begründung
Diese Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlage 1
Auswirkungsanalyse des Büros BBE von Juni 2014, aktualisiert im Juni 2016
Anlage 2
Untersuchungen zur Luftgüte vom Institut ANECO von Juni 2016
Anlage 3
Verkehrsgutachten der Planungsgruppe MWM von April 2016
Anlage 4
Baugrundgutachten zur Böschungsumgestaltung vom Ingenieurbüro Borchert von April 2016
Anlage 5
Altlastengutachten- Orientierende altlastenspezifische Gefährdungsabschätzung- Orientierende Bewertung der Verwertbarkeit von Bodenaushub vom Ingenieurbüro Borchert von 2015
Anlage 6
Rückbau- und Entsorgungskonzept, 1. Teilabbruch, vom Ingenieurbüro Borchert von 2015
Anlage 7
Rückbau- und Entsorgungskonzept, 2. + 3.Teilabbruch, vom Ingenieurbüro Borchert von 2016
Anlage 8
Altlastengutachten – Weiterführende Untersuchungen zur Eingrenzung von Bodenverunreinigungen vom Ingenieurbüro Borchert von 2016
Anlage 9
Geräusch-Immissionsgutachten vom Ingenieurbüro für Akkustik und Lärm-immissionsschutz aus 2015/2016
Anlage 10
Entwässerungsplanung vom Ingenieurbüro IRP aus 2016
Anlage 11
Protokoll über die Bürgerinformationsveranstaltung am 10.09.2014
Anlage 12
Gesamtbetrachtung zur Lufthygiene an der Enneper Straße vom Büro ANECO aus 2016
Anlage 13
Freiflächenplan zum Umweltbericht
Anlage 14
Sanierungs- und Bodenschutzkonzept
Anlagen
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14.09.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Zusatz:
Der Einsatz von erneuerbaren Energien - insbesondere der Solartechnik - und die Begrünung von Dächern sollte im Bebauungsplan verbindlich festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||