20.09.2016 - 7.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Ludwig erklärt, dass an dieser Stelle die Regionalplanung nicht berücksichtigt wurde und diese Planung gestoppt werden sollte. Herr Schmidt stimmt Herrn Ludwig zu und fragt, ob bereits Erkenntnisse aus der Bezirksregierung zum Vorhaben vorliegen. Herr Dr. Ramrath erklärt, dass in der RVR Verbandsversammlung zum Änderungsverfahren Regionalplan sowie dem hier zu beschließendem Projekt  positiv gestimmt wurde. Herr Dr. Ramrath geht davon aus, dass in Kürze der neue Regionalplan bestandskräftig wird. Herr Meier weist darauf hin, dass die Verwaltung sehr lange Zeit versucht hatte eine vernünftige Planung auf diesem Gelände hin zu bekommen. Diese sind allemal immer wieder gescheitert. Herr Meier ist davon überzeugt, dass diese Erweiterung den richtigen Impuls für das Brandt Gelände geben wird.

Herr Hoffmann ist der Ansicht, dass auf diesem Gelände weniger Einzelhandel, dafür mehr Gewerbe sinnvoller ist. Herr Hoffmann, stellt daher einen Antrag diesen Beschluss nicht zu fassen, sondern zu vertagen und als 1. Lesung zu betrachten.

 

Herr Klinkert ist der Ansicht, dass es sich hier nicht um eine enorme Ausweitung des Einzelhandels handelt. Er erwartet, dass dieses Konzept so vollständig umgesetzt wird und auch Gewerbeflächen entwickelt werden.

 

Herr Dr. Ramrath lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen. Anschließend lässt Herr Dr. Ramrath über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/14(657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße Zwieback Brandt-in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 04.08.2016 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich beinhaltet die Flächen Gemarkung Westerbauer, Flur 4, Flurstücke 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 278, 280, 282, 288, 836, 837 und den Erweiterungsbereich mit den Flurstücken 283 und 468 (teilweise).

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Beschluss über die Vertagung des Tagesordnungspunktes

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

4

 

CDU

 

5

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

2

Hagen Aktiv

 

1

 

Die Linke

1

 

 

AfD

 

 

 

FDP

 

1

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

1

Dagegen:

12

Enthaltungen:

2

 

 

 

Abstimmungsergebnis über den Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

 

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage