Beschlussvorlage - 0365/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 105 – Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB-Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und wird südliche durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Freiraums am südlichen Ufer des Hengsteysees für die naturnahe Erholung und landschaftsbezogene Freizeitgestaltung zu schaffen. Des Weiteren soll Erholung und Tourismus unter Berücksichtigung von Natur und Landschaft und des Umweltschutzes ermöglicht werden.

 

Begründung

 

Vorlauf und Planung

 

Bereits Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurden Konzepte zur Freizeitnutzung für den Bereich Harkort- / Hengsteysee entwickelt. Diese hatten zum Ziel, das vorhandene Potential der unterschiedlich strukturierten Landschaftsteile an Harkort- und Hengsteysee zu sichern, zu ergänzen und miteinander räumlich zu verknüpfen. Der Regionale Rahmenplan Harkort- / Hengsteysee, der im regionalen Verbund der Städte Dortmund, Hagen, Herdecke und Wetter (Ruhr) unter der Federführung des Kommunalverbands Ruhrgebiet (KVR, jetzt RVR) erarbeitet worden ist, definierte damals schon Vorrangflächen für die ökologisch orientierte Entwicklung, für die Land- und Forstwirtschaft, für die Landschaftspflege, für Freizeit und Erholung sowie für die Erlebbarkeit der Geschichte und erarbeitete einen umfangreichen Maßnahmenkatalog.

 

Die Initiative „Das Ruhrtal“, welche im Jahre 2000 aus der gemeinsamen Bewerbung für die Regionale 2004 der Städte Bochum, Hagen, Hattingen, Herdecke, Wetter, Witten, des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie des KVR (jetzt RVR) hervorging, nahm diese Planungsgedanken auf und entwickelte sie weiter. Dabei blieb der Leitgedanke einer naturnahen, extensiven und landschaftsbezogenen Erholung erhalten und wurde zuletzt durch den Entwurf des Planungsbüros Pesch & Partner konkretisiert.

 

Die Stadt Hagen beabsichtigt, mit dem Rückzug der CargoBeamer AG vom Standort Hagen-Hengstey das Südufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße im Nordosten und der Hengsteyer Straße (Bahntrasse bis zum Laufwasserkraftwerk) im Südwesten einer Neuordnung zu unterziehen und den Bereich zwischen Uferlinie und Bahntrasse zu überplanen. Ziel ist die Nutzungen für die landschaftsbezogene Erholung und Freizeitgestaltung, den Sport und den Tourismus am Südufer des Hengsteysees  zu sichern und in einem dem Landschaftsraum angemessenen Maß weiterzuentwickeln.

 

Diese Planungen sollen die Erholung und Freizeitgestaltung in Natur und Landschaft, die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung und den Tourismus in der Region unter Berücksichtigung der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglichen.

 


Vorrangige Ziele sind:

 

  • die Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft und der Erhalt des landschaftlich geprägten Südufers des Hengsteysees;
  • die Erschließung des Landschaftsraums für die Tages-, Wochenend- und Ferienerholung der Menschen aus den nahegelegenen Siedlungsbereichen unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes;
  • die Integration von Sport- und Spielanlagen unter Berücksichtigung der landschaftsorientierten Freizeit- und Erholungsnutzung;
  • der Schutz- und die Entwicklung von Flora und Fauna;
  • die Sanierung der Altlasten.

 

Im Rahmen der Bauleitplanverfahren ist eine Rahmenplanung zu erstellen, in der das Plangebiet sowie das nähere Umfeld einer städtebaulichen und landschaftsplanerischen Analyse unterzogen werden. Ausgehend von dieser Analyse können mögliche Szenarien abgeleitet werden, die im weiteren Verfahren konkretisiert werden.

 

Auch im Rahmen der Sportentwicklungsplanung sieht die Verwaltung den Handlungsbedarf, hier aktiv zu werden. Unter dem Begriff ‚Sport‘ sind in diesem Fall alle bewegungsorientierten Formen der Erholung und Freizeitgestaltung im öffentlichen Freiraum und in der freien Landschaft zu verstehen.

 

 

Rechts- und Planungsgrundlagen

 

Bahnrecht

 

Bei der Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey handelt es sich um planfestgestelltes Bahngelände. Von daher ist zurzeit nur die Nutzung für Bahnbetriebszwecke zulässig. Die Planungshoheit liegt bei der Bahn.

 

Um seitens der Stadt Hagen planungsrechtlich auf die Fläche zugreifen und die geplanten Nutzungen realisieren zu können, muss eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken (Entwidmung) der Flächen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) erfolgen. Diese Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG beseitigt die Rechtswirkungen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung. Die freigestellten Grundstücke unterfallen wieder ohne fachplanungsrechtliche Einschränkung dem Bauplanungsrecht. Die Kommunen erlangen die uneingeschränkte Planungshoheit über die Flächen zurück

 

§ 23 AEG bestimmt, dass das Eisenbahn-Bundesamt nur auf Antrag tätig wird. Den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken kann das Eisenbahninfrastrukturunternehmen, der Eigentümer des Grundstücks oder die Gemeinde stellen, auf deren Gebiet sich das Grundstück befindet. Ein entsprechender Antrag der Stadt Hagen ist in Vorbereitung.


Regionalplan

 

Der Regionalplan Teilabschnitt Bochum/Hagen stellt den Bereich am Hengsteysee als allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich, stellenweise auch als Waldbereich dar. Folgende Freiraumfunktionen mit entsprechenden Zielformulierungen sind darin festgelegt:

 

  • Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung: Zur Sicherung der ökologischen Funktionen soll die Nutzungsstruktur in ihrer jetzigen Ausprägung weitgehend erhalten bleiben. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die zu Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes führen können, sind zu unterlassen.
  • Regionale Grünzüge: Regionale Grünzüge dürfen als wesentliche Bestandteile des regionalen Freiflächensystems nicht für Siedlungszwecke und andere dem Freiraum fremde Nutzungen in Anspruch genommen werden. Planungen und Maßnahmen, die deren Funktion beeinträchtigen, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Grundwasser und Gewässerschutz: Die Funktion der Gewässer und ihrer Auen als natürlicher Retentionsraum ist umfassend zu sichern, bzw. soweit dies möglich ist, wiederherzustellen. Die Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind vor allen Beeinträchtigungen zu schützen, die eine Wassergewinnung gefährden oder die Wasserbeschaffenheit beeinträchtigen können.

 

Im südwestlichen Bereich ist ein zweckgebundener Allgemeiner Siedlungsbereich für Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen dargestellt.

 

Die am Hengsteysee und in Herdecke dargestellten Bereiche für eine intensive Freizeitnutzung stehen in Zusammenhang mit einer von den Anliegerstädten gemeinsam entwickelten Gesamtkonzeption für die beiden Ruhrstauseen und ihre Umgebung. Angestrebt wird eine ökologisch orientierte Freiraumentwicklung in diesem Abschnitt des Ruhrtals (vgl. hierzu Kapitel II.3.4.3 „Ruhrauenprogramm“), mit der die Funktion als Naherholungsraum vereinbar ist. Ziel ist nicht eine Steigerung, sondern eine Lenkung des Erholungsverkehrs. Neben der Entwicklung eines Grünflächen-Verbundsystems ist daher eine Neuordnung der vorhandenen Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Das beinhaltet vor allem die Freimachung und ökologische Aufwertung der See- und Flussufer.

 

Flächennutzungsplan

 

Der Flächennutzungsplan stellt den ehemaligen Rangierbahnhof Hagen-Hengstey als Fläche für Bahnanlagen, den sonstigen Planbereich überwiegend als Grünfläche mit der  Zweckbestimmung „Parkanlage“ bzw. „Freibad“ im Bereich des Freibads Hengstey dar.

 

Weiterhin ist an der Dortmunder Straße und am Freibad Hengstey Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentliche Parkfläche“,im Bereich Hengstey Dorfgebiet und im nordöstlichen und südlichen Bereich Überschwemmungsgebiet dargestellt.

 

Zur Sicherung und Entwicklung des Freiraums am südlichen Ufer des Hengsteysees für die naturnahe Erholung und landschaftsbezogene Freizeitgestaltung ist die Teil-

änderung des Flächennutzungsplans von Fläche für Bahnanlagen in Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ erforderlich.

 

Landschaftsplan

 

Der Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes und ist teilweise als Landschaftsschutzgebiet, lfd. Nr. 1.2.2.1: "Landschaftsschutzgebiet "Hengsteysee / Ruhr, Südufer" festgesetzt. Teilweise ist die Anpflanzung einer Feldhecke gemäß

§ 26 Landschaftsgesetz lfd. Nr. 4.2.1 vorgesehen, die die Anpflanzung eines Gehölzstreifens auf einer Länge von ca. 400 m nördlich der DB – Trasse bei Bathey beinhaltet. Des Weiteren ist im südlichen Bereich eine Entwicklungs–, Pflege– und Erschließungsmaßnahme gemäß § 26 Landschaftsgesetz lfd. Nr. 4.3.3 „Rekultivierung der Treibgutdeponie“ festgesetzt.

 

Weitere Planungsvorgaben

 

Teilbereiche der zur Überplanung vorgesehenen Fläche sind im Altlastenverdachtsflächenkataster registriert. Vor einer Änderung der derzeit festgelegten Nutzung und hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht sind entsprechende Untersuchungen durchzuführen.

 

Im südlichen Bereich des Plangebiets liegt das Wasserschutzgebiet Zone III der Wassergewinnungsanlage Hagen Hengstey.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Auf der Grundlage dieses Einleitungsbeschlusses sind im weiteren Verfahren erforderliche Gutachten wie z. B. Umweltbericht, Artenschutzprüfung, Verkehrskonzept zu erstellen sowie vorhandene Restriktionen bezüglich Altlasten, Wasserschutzzone und der  Entwidmung  der Bahnflächen zu berücksichtigen.

 

Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung der geplanten Nutzungen ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Zielrichtung durchgeführt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.05.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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21.06.2016 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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23.06.2016 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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29.06.2016 - Sport- und Freizeitausschuss

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen