28.06.2016 - 6.14 Teiländerung Nr. 105 - Freizeitentwicklung Südu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 105 Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB-Strecke Hagen Schwerte / Hagen Siegen und wird südliche durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage