25.05.2016 - 8.6 Teiländerung Nr. 105 - Freizeitentwicklung Südu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 25.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend geht Herr Kohaupt auf den Inhalt der Vorlage ein.
Herr Mosch möchte wissen, wie lange nach der Antragstellung zur Entwidmung der Bahnflächen es dauern kann, bis die Kommune die uneingeschränkte Planungshoheit für das Gebiet erlangt.
Frau Roth entgegnet, die Stadt Hagen könne keinen Antrag stellen. Da man aber Träger der Bauleitplanung sei, könne man den Anstoß dazu geben und dann sei die Bahn intern dazu verpflichtet dem Planungsanspruch und somit das Verfahren durchzuführen. Man müsse der Bahn gegenüber deutlich machen, dass man ein anderes Interesse an der Stadtentwicklung habe. Man möchte diese ungenutzte Fläche in die Planungen, für die Freizeitentwicklung am Hengsteysee, einbeziehen.
Die Dauer solche eines Umwidmungsprozesses sei ihr nicht bekannt. Der RVR sei an dem Erwerb der Flächen interessiert und es habe bereits schon Verhandlungen mit der Gesellschaft „ Eisenbahn Vermögen“ gegeben.
An der abschließenden Diskussion über die Preisgestaltung zum Erwerb der Flächen, beteiligen sich Frau Roth die Herren Löher und Kohaupt.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 105 – Freizeitentwicklung Südufer Hengsteysee – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt am südlichen Ufer des Hengsteysees zwischen der Dortmunder Straße, der DB-Strecke Hagen – Schwerte / Hagen – Siegen und wird südliche durch die Seestraße in Höhe des Laufwasserkraftwerkes Hengstey begrenzt.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung im 3. Quartal 2016 geplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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