Beschlussvorlage - 0020/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Beratung.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Eigentümer einer Immobilie in der Straße Zur Wiesche wandte sich mit Schreiben vom 18.09.2015 an den Beschwerdeausschuss. Er bat darum,  die umgehende Beseitigung einer Gefahrenlage vor dem Grundstück Bredelle 47 a/b zu veranlassen. Mit diesem Anliegen seien mehrere Haus- bzw. Wohnungseigentümer   bereits im Juni 2015 an den Wirtschaftsbetrieb Hagen herangetreten, von dort sei jedoch keine Rückmeldung erfolgt. 

 

Begründung

Der Anlage zum Schreiben vom 18.09.2015 (Schreiben vom 06.06.2015 an WBH) ist zu entnehmen,  dass die Ausfahrt der zu den Häusern Zur Wiesche 3 bis 15 gehörenden Garagen über das Grundstück Bredelle 47a/47b erfolgt. In diesem Abschnitt der Bredelle werde seit Sommer 2013 die Parkregelung so ausgelegt, dass die Fahrzeuge auf der engen Fahrbahn in Fahrtrichtung Innenstadt geparkt werden müssen. Hierdurch werde die Sicht der ausfahrenden Garagennutzer(innen) erheblich beeinträchtigt, zumal die Bredelle hier eine Kurve nehme. Aufgrund dieser Situation sei kürzlich ein Verkehrsunfall passiert (aktenkundig bei der Polizei Hagen).

 

Durch die derzeitige Parkregelung bliebe  ein ca. 5 m breiter Streifen Brachland vor dem Haus Bredelle 47 a/b ungenutzt. Dieser Streifen habe über 40 Jahre, bis zum Sommer 2013, als Parkfläche für PKW gedient. Es werde darum gebeten, diese gut bewährte Parkregelung mittels einer entsprechenden Fahrbahn-bzw. Gehwegmarkierung wieder herzustellen. Durch diese Markierung werde die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt der Bredelle deutlich verbessert Vor dem Grundstück Bredelle 49 sei kürzlich ebenso verfahren worden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Situation in der Bredelle beschäftigt die Verwaltung in der Tat seit Juli 2013. Ein Bürger hatte sich mehrfach an den Oberbürgermeister gewandt und geschildert, dass Fußgänger, insbesondere Kinder und Gehbehinderte, in der Bredelle erheblich gefährdet seien. Die Straße sei nicht mit einem Gehweg ausgestattet, daher sei eine Sonderfläche für Fußgänger durch Markierungen von der Fahrbahn abgetrennt und entsprechend beschildert. Es halte sich jedoch niemand an diese Beschilderung. Die Sonderfläche werde durchgängig zugeparkt, teilweise sogar in zweiter Reihe. Fußgänger seien deshalb gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen und  bis zu 50 Metern parallel zu den geparkten Fahrzeugen zurückzulegen. Dies sei, insbesondere in der dunklen Jahreszeit, gefährlich. Es wurde dringend um Überprüfung der Situation gebeten. Zur Dokumentation sandte der Bürger mehrere Fotos ein, mit denen er die Situation verdeutlichte (hier zwei Beispiele):

 

                                        

 

Tatsächlich verläuft hier der Schulweg zum Albrecht- Dürer-Gymnasium, deshalb wurde das Ordnungsamt tätig und kontrollierte die Situation, wobei sich die Angaben des Beschwerdeführers bestätigten.

 

Im August 2013 fand ein Ortstermin aller beteiligten Dienststellen unter Beteiligung  des Verwalters der Häuser Bredelle 47 a und b statt, mit dem Ziel, eine Lösung für das Problem zu finden. Aufgrund einer Anregung der Hausverwaltung wurde geprüft, ob auf den unbefestigten Flächen rechts neben der Sonderfläche weiter geparkt werden kann. Diese Flächen befinden sich in städtischem Eigentum. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das bisher praktizierte Senkrechtparken aus Platzmangel nicht legalisiert werden kann. Insofern kam nur das Längsparken in Frage. Da der Fußweg jedoch in der jetzigen Situation nicht eindeutig von den Parkflächen abzugrenzen ist und auch die Zufahrten zu den Parkflächen nicht eindeutig zu kennzeichnen sind,  konnte ohne bauliche Veränderungen das Längsparken auf den unbefestigten Flächen nicht eingerichtet werden. Dies wurde den Anwohnern mitgeteilt.

 

Der Vorstand des Tennisclubs  Rot-Weiß Hagen machte im September 2013 darauf aufmerksam, dass durch den Wegfall der bisher genutzten Parkmöglichkeiten vor dem Haus Bredelle  49 eine prekäre Situation entstehe. Dort befinde sich der Seiteneingang zur Tennisanlage, der insbesondere von Eltern und  Kindern gern benutzt werde, um zum Training zu kommen. Hierzu müsste an dieser Stelle die Fahrbahn überquert werden. Die Sicht sei jedoch eingeschränkt, seitdem am rechten Fahrbahnrand geparkt werde. Man plane, auf dem eigenen Gelände im hinteren Bereich weitere Parkflächen zu schaffen, dies werde jedoch noch eine Zeit in Anspruch nehmen.

 

Auch diese Situation wurde in mehrfacher Hinsicht geprüft. Da die betreffende Fläche dafür ausreichend Platz bot, wurden schließlich durch geringfügige Maßnahmen insgesamt fünf Parkmöglichkeiten sowie eine Zu- und Abfahrtmöglichkeit  geschaffen. Die Stellplätze stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Durch diese Maßnahme  wurde in diesem Bereich mit dem geringstmöglichen Aufwand sowohl die Sicht auf die querenden Personen verbessert als auch die Parksituation.  Die örtlichen Gegebenheiten lassen eine solche Lösung jedoch nicht in allen Bereichen der Bredelle zu. Investive Mittel für einen Aus- bzw. Umbau der Straße stehen nicht zur Verfügung.  Die Situation in der Bredelle war inzwischen mehrfach Thema der regelmäßigen Verkehrsbesprechungen. Für die Anordnung weiterer  verkehrlicher Maßnahmen, z.B. die Einrichtung von Haltverboten, wird zunächst keine Notwendigkeit gesehen, da dies den Parkdruck in diesem Bereich weiter verstärken würde. 

 

Eine Auswertung der Unfallage zwischen dem 01.07.2013 und dem 31.08.2015 ergab, dass sich nach  Verdeutlichung  der  Parkregelungen im betreffenden Abschnitt der Bredelle insgesamt  7 Unfälle mit Sachschaden ereignet haben. Nur einer dieser Unfälle geschah beim Ausfahren aus der Zufahrt  zwischen Haus Nr. 47 und 49. Die Unfalllage stellt sich somit unauffällig dar. 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Oberbürgermeister Erik O.Schulz

gez. Beigeordneter Thomas Huyeng, VB 4

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.01.2016 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Beschwerden, Anregungen, Bürgerdienste und Ordnungspartnerschaften betrachtet die heutige Beratung als 1. Lesung. Die Verwaltung wird gebeten, vor der nächsten Sitzung einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

 

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Einstimmig beschlossen

 

 

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24.02.2016 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Anregung/Beschwerde wird an den Oberbürgermeister überwiesen. Es wird empfohlen:

  1. Eine Verlängerung der Sperrfläche in Richtung Innenstadt ab Bredelle Nr. 47a/b um ca. vier Fahrzeuglängen vorzunehmen
  2. die Sonderfläche für Fußnger in der gängigen Breite durchgängig zu markieren.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, den Ausschuss in einem Jahr über die Wirksamkeit der Maßnahme zu informieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

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Einstimmig beschlossen