24.02.2016 - 7 Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung N...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Dr. Bücker ruft die Anregung/Beschwerde zur Beratung auf und weist in diesem Zusammenhang auf den gemeinsamen Ortstermin hin, der vor der Sitzung um 14.45 Uhr begonnen hat. Er fordert die hier anwesende Wohnungseigentümerin auf, die Situation in der Bredelle persönlich darzustellen.

 

Die Antragstellerin, Frau F., weist auf die Gefahrenquelle vor den Häusern Bredelle 47a/b hin. Vor dem Haus Bredelle 49 würden die Fahrzeuge nicht in Fahrtrichtung Innenstadt geparkt werden, da dort eine durchgängige Fußgängermarkierung und eine Sperrlinie, um das dortige Parken zu verhindern, angebracht worden sind. Dennoch wird die Sicht der ausfahrenden Garagennutzer(innen) durch parkende Fahrzeuge auf der rechten und linken Seite der Ausfahrt erheblich beeinträchtigt, zumal die Bredelle hier eine Kurve nehme.

Auch der rege Betrieb auf der zudem noch sehr schmalen Straße durch den gegenüberliegenden Tennisverein führe neben dem normalen Straßenverkehr zu einem massiven Verkehrsaufkommen sowohl stadtauswärts als auch –einwärts.

Durch die Parksituation rechts der Einfahrt in Richtung Innenstadt müssen die ausfahrenden Anwohnerinnen und Anwohner eine erhebliche Sichteinschränkung hinnehmen.

 

Herr Dr. Bücker dankt der Antragstellerin für Ihre Erläuterungen und bittet Herrn Lichtenberg die für die Verwaltung möglichen Veränderungen vorzustellen, die zu einer Verbesserung der Verkehrssituation beitragen würden.

 

Herr Lichtenberg schlägt vor, eine Erweiterung der bereits vor dem Haus Bredelle 49 bestehenden Sperrlinie um vier Autolängen vorzunehmen, um die Sicht bei der Ein- und Ausfahrt zu verbessern.

 

Herr Römer gibt zu Bedenken, dass durch diese Maßnahme eine erhebliche Anzahl von Parkplätzen wegfallen würden. Er bittet die Verwaltung um eine Einschätzung, ob nicht doch die Möglichkeit besteht, auf den sich rechts befindlichen Sonderflächen, die sich in städtischem Besitz befinden, durch Zurückschneiden des Böschungsbewuchses für mehr Parkflächen zu sorgen. Darüber hinaus wäre die Sicht auf die Straße für die ausfahrenden Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr in diesem Maße eingeschränkt wie bisher.

 

Herr Dr. Bücker widerspricht Herrn Römers Einschätzung, dass viele Parkmöglichkeiten wegfallen würden. Er unterstützt die Ausweitung der bestehenden Sperrlinien.

 

Herr Heiermann unterstützt das Angebot der Verwaltung.

 

Herr Voigt weist darauf hin, dass es in dem Bereich Bredelle 49 eine Fußgängermarkierung gibt, die allerdings vor der Einfahrt Bredelle 47 a/b abrupt endet. Die Bürgerinnen und Bürger hätten den Wunsch nach einer Fortführung dieses Fußgängerweges bis zu nächsten Seitenstraße geäußert, da hier der Schulweg zum Albrecht-Dürer-Gymnasium verläuft.

Zudem stellt Herr Voigt die Frage nach den Kosten, die entstehen würden, wenn die Sonderflächen ebenfalls als Parkflächen nutzbar gemacht würden.

 

Herr Lichtenberg nimmt den Wunsch gerne auf, die Markierung für Fußgänger durchgängig weiterzuführen. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass im Straßenverkehr alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt betrachtet werden sollten und hält das Überfahren eines Fußgängerweges für gefährlich, insbesondere aufgrund der Gegebenheit, dass es sich um einen Schulweg handelt. Mit dem Einrichten einer Parkfläche auf der Sonderfläche würde sich keine Änderung in der Anzahl der Parkplätze ergeben. Es würde sich nur die Sicht verbessern.

 

Herr Lehmkühler erläutert die Maßnahmen, die hinsichtlich der Schaffung von Parkflächen durchgeführt werden müssten. Zum Abtragen der Böschung und der Entfernung der sich darauf befindlichen Buchen wäre eine zusätzliche Sicherung des Hanges erforderlich.

 

Herr Voigt stellt der Antragstellerin die Frage, ob sie mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wie Verlängerung des Fußgängerweges und Erweiterung der Sperrlinien einverstanden wäre.

 

Frau F. erklärt sich mit den Vorschlägen einverstanden, wenn die Erweiterung der Sperrlinien auf einer Länge durchgeführt wird, die dann tatsächlich eine ausreichende Sicht des Hinausfahrenden ermöglicht.

 

Herr Römer bestätigt die Gefahrenlage in diesem Bereich und weist darauf hin, dass seines Erachtens die Einrichtung von Parkflächen auf der vorhandenen Sonderfläche eher in einem geringen finanziellen Rahmen einzuordnen seien.

 

Herr Gutsche fragt an, ob die Anbringung eines Spiegels auf der gegenüberliegenden Seite für eine Verbesserung der Situation sorgen könnte.

 

Herr Heiermann stellt die Frage nach der Möglichkeit einer entsprechenden Beschilderung im Sinne von „Achtung Ausfahrt“, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern dann vor Ort angebracht werden könnten.

 

Herr Lichtenberg beantwortet die ihm gestellten Fragen und weist darauf hin, dass Spiegel mittlerweile als schlechte Lösung erachtet würden, da sie eine Sicherheit suggerieren, die so tatsächlich nicht gegeben ist. Eine Anbringung von Spiegeln im Straßenverkehr wird deshalb heute nicht mehr praktiziert.

Darüber hinaus schätzt er die Anbringung eines Schildes im Bereich der Ausfahrt als nicht sinnvoll ein, da nicht zu vermuten sei, dadurch eine erhöhte Aufmerksamkeit bei den anderen Verkehrsteilnehmern zu erzielen.

 

Herr Voigt unterstützt den Vorschlag der Verwaltung sowohl den Fußgängerweg in der gängigen Breite durchgängig zu markieren als auch die Sperrlinien um vier Autolängen in Richtung Innenstadt und beantragt darüber hinaus nach einer Jahresfrist einen Bericht der Verwaltung über die Wirksamkeit der Maßnahme.

 

Herr Dr. Bücker fasst die Wortbeiträge der vorhergehenden Beratung zusammen lässt über den Vorschlag von Herrn Voigt abstimmen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Anregung/Beschwerde wird an den Oberbürgermeister überwiesen. Es wird empfohlen:

  1. Eine Verlängerung der Sperrfläche in Richtung Innenstadt ab Bredelle Nr. 47a/b um ca. vier Fahrzeuglängen vorzunehmen
  2. die Sonderfläche für Fußnger in der gängigen Breite durchgängig zu markieren.

Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, den Ausschuss in einem Jahr über die Wirksamkeit der Maßnahme zu informieren.

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage