Beschlussvorlage - 0859/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für Theater und Orchester
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 46 Theater Hagen/Philharmonisches Orchester Hagen
- Bearbeitung:
- Bianca Hilken
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2005
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24.11.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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03.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
Die zusätzlich benötigten Mittel von 530.000 € werden bei den folgenden Haushaltsstellen außerplanmäßig bereitgestellt:
3310 540 00008 - Wachdienst - in Höhe von 70.000 €
3310 620 00009 - Werbung, Druck- und Bekanntmachungskosten, Programmhefte - in Höhe von 30.000 €
3310 622 00000 - Ausstattung - in Höhe von 110.000 €
3310 625 00003 - Verträge für Schauspiel und Sondergastspiele - in Höhe von 40.000 €
3310 658 0060X - Urheberanteile, Aufführungsmaterialien, Materialgebühren - in Höhe von 40.000 €
3320 530 00108 - Anmietung Stadthalle - in Höhe von 85.000 €
3320 526 00005 - Wartung der Instrumente - in Höhe von 20.000 €
9310 416 01007 - Theater/Orchester Aushilfen - in Höhe von 135.000 €
Deckung:
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 8170 220 00004 - Konzessionsabgabe mark-E - in Höhe von 500.000 €
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 7240 210 0000X - Gewinnausschüttung HEB - in Höhe von 30.000 €
Sachverhalt
Eine Nachkalkulation der Sachausgaben im Theater- und Orchesterbereich sowie für Honorare Gäste u.a. für das Haushaltsjahr 2005 hat ergeben, dass zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden.
Eine Nachkalkulation der Sachausgaben im Theater- und Orchesterbereich sowie für Honorare Gäste u.a. für das Haushaltsjahr 2005 hat ergeben, dass zusätzliche Haushaltsmittel benötigt werden.
Der Mehrbedarf teilt sich wie folgt auf:
Sachausgaben UA 3310 Theater
Die zusätzlichen Mittel werden benötigt für die Kosten der Privatisierung des Pfortendienstes, Werbung, Ausstattung, Verträge für Schauspiele und Urheberanteile.
Im Rahmen der Konsolidierung wurde die Maßnahme “Privatisierung des Pfortendienst” realisiert. Es handelt sich hier um drei Stellenfortfälle, von denen eine Stelle bereits seit dem 01.11.2001 nicht mehr besetzt gewesen ist. Bis zur Übernahme der Aufgaben zum 01.09.2004 durch einen Wach – und Schließdienst wurde die Übergangszeit (01.11.2001-31.08.2004) mit Aushilfen abgedeckt. Durch die Umstrukturierung werden in 2005 Personalkosten von ca. 85.000 EUR eingespart, so das die Kosten des Wachdienstes (70.000 EUR) kompensiert werden.
Die Kosten des Wachdienstes sind Sachausgaben und wurden bisher aus Personalkostenmitteln bestritten.
Die ABO-Struktur wurde für die Spielzeit 2005/2006 in der Form verändert, dass das ABO Schauspiel nicht mehr angeboten wird und Interessenten nun die Möglichkeit haben, sich über ein ABO-Wahlscheckheft ein Abonnement selbst zusammen zu stellen. Hierdurch werden beim Einkauf von Schauspielen ca. 40.000 EUR pro Spielzeit eingespart.
Der Haushaltsansatz für den Einkauf von Schauspielen wurde im Haushaltsplan für das Jahr 2005 von 190.000 EUR auf 150.000 EUR gesenkt.
Bei der Kalkulation für die Spielzeit 2005/2006 wurde dieses Budget bereits bei der Planung berücksichtigt. Im Rahmen des Liqiditätsabflusses im Laufe des Haushaltsjahres 2005 waren aber noch die “Restschauspiele” Spielzeit 2004/2005 abzuwickeln. Gleichzeitig wurden für die erste Hälfte der Spielzeit 2005/2006 überproportional Schaupiele disponiert. Die strukturelle Entlastung wird daher erst im Haushaltsjahr 2006 eintreten.
Zur Abwicklung der vertraglichen Verpflichtungen sind die außerplanmäßigen Mittel zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich.
Darüber hinaus ist ein Mehrbedarf im Ausstattungsbereich durch Preissteigerungen von bis zu 35% für den Einkauf von Maler – und Stahlmaterial sowie durch Rohstoffpreiserhöhungen entstanden. In den vergangenen Haushaltsjahren konnten derartige Veränderungen durch verstärktes Sponsoring aufgefangen werden.
Um Preisvorteile auszunutzen sind Ausstattungsmaterialien für Produktionen in 2006 bereits beschafft worden. Insofern trifft auch hier die Problematik Haushaltsjahr – Spielzeit zu.
Durch Veränderungen in den Tarifregelungen des Urheberechts sind ebenfalls nicht vorhersehbare Kostensteigerungen zu verzeichnen, die im Rahmen der Gesamtdeckung des Unterabschnittes Theater nicht aufgefangen werden können.
Sachausgaben UA 3320 Orchester
Im August 2002 wurde der Orchesterverbund aufgelöst. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Finanzverantwortung für das Orchester wieder in den Haushaltsplan übernommen. Bei der Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben lagen zu diesem Zeitpunkt keine Vergleichsgrößen vor. Man war sich darüber einig, dass gegebenenfalls nach Ablauf eines Jahres dieser Bereich “nachgebessert “ werden müsse. Dies ist jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geschehen. Die daraus resultierenden zusätzlichen bzw. erhöhten Sachkosten ergeben sich in folgenden Bereichen:
Kosten für die Wartung von Instrumenten:
Die Kosten für die Wartung der Instrumente waren erheblich höher als angenommen. Diese Aufwendungen für die Instandsetzung der privaten Instrumente müssen aufgrund der rechtlichen Verpflichtung nach dem Tarifvertrag für Kulturorchester (TVK) geleistet werden. Vor jeder Instandsetzung wird das Erfordernis eingehend geprüft.
Miete für die Benutzung der Stadthalle:
Die Miete für die Benutzung der Stadthalle zur Durchführung der Sinfoniekonzerte ist ab der Spielzeit 2003/2004 im Haushaltsjahr 2003 um 21,8%, im Haushaltsjahr 2004 um 22,7%, im Haushaltsjahr 2005 um ca. 32% erhöht worden. Eine weitere Steigerung wird im Jahr 2006 erfolgen.
Hierdurch und durch zu geringe Haushaltsansätze in den Jahren 2003 – 2005 ist ein Mehrbedarf von ca. 50.000 EUR entstanden. Weitere 35.000 EUR sind ein Restbetrag aus 2003, da die Rechnungen der Stadthalle komplett für das Jahr 2003 erst Mitte Dezember 2003 eingegangen sind und zu diesem Zeitpunkt die geforderte Summe nicht mehr zur Verfügung gestanden hat.
Honorare für Gäste und Aushilfen Theater
Um Personalkosten einzusparen werden Künstler produktionsbezogen verpflichtet, da Verträge für eine komplette Spielzeit höhere Personalkosten verursachen würden. Zur Zeit sind drei Solistenstellen nicht besetzt mit der Folge, dass der Personalkostenansatz für Festangestellte (Sammelnachweis A) entlastet wird und zusätzliche Kosten im Honorarbereich entstehen.
Des Weiteren sind Kosten für krankheitsbedingte Aushilfen entstanden, die in dieser Höhe nicht absehbar waren.
Die Mittel sind durch verminderte Personalausgaben im Bereich Theater Sammelnachweis A gedeckt.
Abwicklung Vorschüsse
In den Haushaltsjahren 2001 – 2004 sind im Rahmen von Liquiditätsengpässen und aufgrund nicht im Haushaltsplan veranschlagter Ausgaben Kosten entstanden, die über die Vorschusskasse der Stadtkasse abgewickelt wurden.
Diese Vorschüsse hätten abgewickelt werden müssen.
Da aufgrund der geschilderten Verfügungsengpässe Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr nicht vorhanden sind, müssen zur Abwicklung der Vorschusskasse außerplanmäßige Mittel in Höhe von 108.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 530.000 EUR sind außerplanmäßig bereitzustellen.
Fazit:
Der Haushalt Theater/Orchester wird unter Berücksichtigung der Überlegungen einer Weiterführung des Kontraktes ab 2006 in der nächsten Sitzung des Kultur- und Weiterbildungsausschusses (24.11.2005) behandelt werden.
Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Vorlage erarbeiten.
Auswirkungen
| FINANZIELLE |
| Drucksachennummer: |
AUSWIRKUNGEN |
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Teil 4 Seite 1 |
| Datum: | |
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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen. | |
| Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen! |
1. Rechtscharakter | |||||||||||
| Auftragsangelegenheit | ||||||||||
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung | ||||||||||
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung | ||||||||||
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe | ||||||||||
X | Vertragliche Bindung | ||||||||||
X | Fiskalische Bindung | ||||||||||
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige | ||||||||||
| Dienstvereinbarung mit dem GPR | ||||||||||
| Ohne Bindung | ||||||||||
Erläuterungen: | |||||||||||
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2. Allgemeine Angaben | |||||||||||
X | Bereits laufende Maßnahme | ||||||||||
| X | des Verwaltungshaushaltes | |||||||||
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| des Vermögenshaushaltes | |||||||||
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| eines Wirtschaftsplanes | |||||||||
| Neue Maßnahme | ||||||||||
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| des Verwaltungshaushaltes | |||||||||
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| des Vermögenshaushaltes | |||||||||
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| eines Wirtschaftsplanes | |||||||||
X | Ausgaben | ||||||||||
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| Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren | |||||||||
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| Es entstehen Ausgaben | |||||||||
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| X | einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr | 2005 |
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| jährlich wiederkehrende Ausgaben | ||||||||
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| periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren |
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3. Mittelbedarf | ||||||||
| Einnahmen | EUR | ||||||
X | Sachkosten | 395.000 | EUR | |||||
X | Personalkosten | 135.000 | EUR | |||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen: | ||||||||
HH-Stelle/Position | Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | |||
Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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3310 540 00008 | 70.000 |
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3310 620 00009 | 30.000
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3310 622 00000 | 110.000 |
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3310 625 00003 | 40.000
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3310 658 0060X | 40.000 |
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3320 530 00108 | 85.000 |
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3320 526 00108 | 20.000 |
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9310 416 01007 | 135.000 |
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Eigenanteil: | 530.000 |
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4. Finanzierung | |||||||||||||||||||
X | Verwaltungshaushalt | ||||||||||||||||||
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| Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) | |||||||||||||||||
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| HH-Stelle/Position | Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | ||||||||||||
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| Gesamtbetrag |
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| X | Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) | |||||||||||||||||
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| HH-Stelle/Position | Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | ||||||||||||
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| 8170 220 00004 | 500.000 |
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| 7240 210 0000X | 30.000 |
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| Gesamtbetrag | 530.000 |
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| Kein konkreter Finanzierungsvorschlag | |||||||||||||||||
| Wird durch 20 ausgefüllt | ||||||||||||||||||
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| Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten | |||||||||||||||||
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| Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden | |||||||||||||||||
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| Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten | |||||||||||||||||
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| Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: | |||||||||||||||||
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| Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | |||||||||||||
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| Vermögenshaushalt | |||||||||
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| Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n) | ||||||||
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| HH-Stelle/Position | Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | |||
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| Gesamtbetrag |
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| Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n) | ||||||||
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| HH-Stelle/Position | Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | |||
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| Gesamtbetrag |
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| Kreditaufnahme | ||||||||
| Wird durch 20 ausgefüllt | |||||||||
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| Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie | ||||||||
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| zusätzlich finanziert werden | ||||||||
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| Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm | ||||||||
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| vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. | ||||||||
| Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt | ||||||||||||||||||||||||||||
| X | Es entstehen keine Folgekosten | |||||||||||||||||||||||||||
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| Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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| Sachkosten |
| einmalig | in Höhe von EUR |
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| Jährlich | in Höhe von EUR |
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| bis zum Jahre |
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| Personalkosten |
| einmalig | in Höhe von EUR |
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| Jährlich | in Höhe von EUR |
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| bis zum Jahre |
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| Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR |
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| Folgekosten sind nicht eingeplant | |||||||||||||||||||||||||||
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| Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: | |||||||||||||||||||||||||||
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| HH-Stelle/Position | Lfd. HH-Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 | Folgejahr 4 | ||||||||||||||||||||||
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| Einnahmen: |
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| Ausgaben: |
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| Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

03.11.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
zusätzlich benötigten Mittel von 530.000 werden bei den folgenden
Haushaltsstellen außerplanmäßig bereitgestellt:
· 3310 540 00008 - Wachdienst - in Höhe von 70.000
· 3310 620
00009 - Werbung, Druck- und Bekanntmachungskosten, Programmhefte - in Höhe von 30.000
· 3310 622 00000 - Ausstattung - in Höhe von 110.000
· 3310 625
00003 - Verträge für Schauspiel und Sondergastspiele - in Höhe von 40.000
· 3310 658
0060X - Urheberanteile, Aufführungsmaterialien, Materialgebühren - in Höhe von 40.000
· 3320 530 00108 - Anmietung Stadthalle - in
Höhe von 85.000
· 3320 526 00005 - Wartung der Instrumente -
in Höhe von 20.000
· 9310 416 01007 - Theater/Orchester Aushilfen
- in Höhe von 135.000
Deckung:
Mehreinnahmen
bei der Haushaltsstelle 8170 220 00004 - Konzessionsabgabe mark-E - in Höhe von
500.000
Mehreinnahmen
bei der Haushaltsstelle 7240 210 0000X - Gewinnausschüttung HEB - in Höhe von
30.000
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 17
Nein 0
Enthaltungen 0
2. Nach Vorliegen des Berichtes des
Rechnungsprüfungsamtes werden sich der Kultur- und Weiterbildungsausschuss in
einer Sondersitzung im Dezember 2005 sowie der Haupt- und Finanzausschuss mit
dem Bericht befassen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 17
Nein 0
Enthaltungen: 0
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kompensation
der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 530.000,-- bei der Etatisierung des
Theaterzuschusses für 2006 und 2007 zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: mit
Mehrheit beschlossen
Ja 16
Nein 1
Enthaltungen 0
4. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist künftig
vierteljährlich Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja 17
Nein 0
Enthaltungen 0
17.11.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Die
zusätzlich benötigten Mittel von 530.000 € werden bei den
folgenden
Haushaltsstellen außerplanmäßig
bereitgestellt:
· 3310
540 00008 - Wachdienst - in Höhe von 70.000 €
· 3310 620 00009 - Werbung,
Druck- und Bekanntmachungskosten, Programmhefte - in Höhe von 30.000 €
· 3310
622 00000 - Ausstattung - in Höhe von 110.000 €
· 3310 625 00003 - Verträge für
Schauspiel und Sondergastspiele - in Höhe von 40.000 €
· 3310 658 0060X -
Urheberanteile, Aufführungsmaterialien, Materialgebühren - in Höhe von 40.000
€
· 3320
530 00108 - Anmietung Stadthalle - in Höhe von 85.000 €
· 3320
526 00005 - Wartung der Instrumente - in Höhe von 20.000 €
· 9310
416 01007 - Theater/Orchester Aushilfen - in Höhe von 135.000 €
Deckung:
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 8170 220
00004 - Konzessionsabgabe mark-E - in Höhe von 500.000 €
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 7240 210
0000X - Gewinnausschüttung HEB - in Höhe von 30.000 €
2. Nach Vorliegen des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes werden sich der Kultur- und Weiterbildungsausschuss in einer Sondersitzung im Dezember 2005 sowie der Haupt- und Finanzausschuss mit dem Bericht befassen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kompensation der außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 530.000,-- € bei der Etatisierung des Theaterzuschusses für 2006 und 2007 zu prüfen.
4. Dem Haupt- und Finanzausschuss ist künftig vierteljährlich Bericht zu erstatten.
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Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |