Beschlussvorlage - 0466/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für das Wirtschaftsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag
Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Jahresabschluss 2014 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.
Der Bilanzverlust in Höhe von 56.119,91 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.
Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird voraussichtlich im Juli 2015 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
- Gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
- Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
- Mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt Hagen - HABIT und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH ein Prüfvertrag geschlossen.
- Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mit Datum vom 30.04.2015 nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage 1, Prüfbericht).
- Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzverlust von 56.119,91 Euro ermittelt.
- Ursache für den Bilanzverlust ist ausschließlich die Kostenumlage der Stadt Hagen zur Beamten-Versorgungsrückstellung und zur Beihilferückstellung. Dabei stieg der Umlagesatz von 68,11% im Vorjahr auf über 111% Zuschlag auf die lfd. Besoldung. Diese Kostensteigerung war für den Betrieb nicht vorhersehbar.
- Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung konnte diese erhebliche Kostensteigerung nicht mehr in die Kostenverrechnungssätze des HABIT einfließen, da die Jahresrechnung des Betriebes bereits erstellt, gebucht und von einzelnen Kunden auch schon bezahlt war.
- Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
- Nach § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes. Außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
- Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2014 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen und den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen:
Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Begründung
Der HABIT ist gemäß §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner GmbH, mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne ein Prüfvertrag geschlossen.
Die Prüfung des HABIT erfolgte im April 2015 gemäß § 106 GO NRW in Verbindung mit § 317 HGB und der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen. Zudem waren durch die Prüfer die Vorschriften des § 53 HGrG zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beachten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie – Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr – für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Betriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung dar.“
Ausführungen zu den Prüfungen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 des "HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt wird (Anlage 1).
Nach § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes, außerdem entscheidet er über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Im Rahmen der Prüfung wurde ein Bilanzverlust von 56.119,91 Euro ermittelt. Ursache für den Bilanzverlust ist ausschließlich die Kostenumlage der Stadt Hagen zur Beamten-Versorgungsrückstellung und zur Beihilferückstellung. Dabei stieg der Umlagesatz von 68,11% im Vorjahr auf über 111% Zuschlag auf die lfd. Besoldung. Diese Kostensteigerung war für den Betrieb nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung konnte diese erhebliche Kostensteigerung nicht mehr in die Kostenverrechnungssätze des HABIT einfließen, da die Jahresrechnung des Betriebes bereits erstellt, gebucht und von einzelnen Kunden auch schon bezahlt war.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2014 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen Der Bilanzverlust in Höhe von 56.119,91 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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69 kB
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