Beschlussvorlage - 0049/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.01.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
04.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
24.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.02.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.02.2015
|
Beschlussvorschlag
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach Auslaufen der Bundesförderung der Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket zum 31.12.2013 wurde die Schulsozialarbeit überwiegend eingestellt. Für Hagen konnte die Schulsozialarbeit lediglich über zwei vollzeitverrechnete Stellen an vier Schwerpunktgrundschulen durch geplante kommunale Haushaltsmittel, im Rahmen der Frühen Hilfen / Kinderschutz, weitergeführt werden. Die Weiterführung war laut Vorlage 0894/2013 vorgesehen und in der Haushaltsplanung 2014/2015 berücksichtigt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat derzeitig beschlossen, jährlich 48 Mio. Euro zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit, vorerst befristet bis Ende 2017, bereitzustellen. Der Förderanteil für die Stadt Hagen liegt bei 80%. Die Stadt Hagen kann einen Förderanteil von rd. 740.000 € p.a. abrufen. Die kommunale Kofinanzierung von 20% kann ohne zusätzliche Haushaltsmittel dargestellt werden (Mittel aus dem Bereich frühe Hilfen sowie Personalkosten wurden bereits in der Haushaltsplanung 2014/2015 berücksichtigt). Somit könnten für Hagen 12 vollzeitverrechnete Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit geschaffen werden.
Begründung
- Auftragsgrundlage
In den Sitzungen des Schul- und des Jugendhilfeausschusses am 12.11. und 13.11.2013 wurde gemäß der Vorlage 1016/2013 beschlossen, die Schulsozialarbeit weiterzuführen, sobald eine erneute Bundes- bzw. Landesförderung zum Tragen kommt. Aufgrund des aktuellen Beschlusses der Landesregierung ist die Fortsetzung der Schulsozialarbeit an weiteren Schulstandorten in Hagen realisierbar.
Die Auswahl der Schulen erfolgt nach den bisherigen Grundlagenkriterien, wird aber durch den Aspekt bereits bestehender Auffangklassen für Zuwanderer ergänzt. Weiterhin werden unter diesem Gesichtspunkt (hier: internationale Förderklassen) auch die Berufskollegs berücksichtigt.
Keine Berücksichtigung finden auslaufende Schulen sowie Schulen mit ausreichender Schulsozialarbeit durch finanzierte Landesstellen, in der Regel handelt es sich hierbei um umgewandelte Lehrerstellen.
Die in Vorlage 0894/2013 dargestellten Konzeptschwerpunkte sollen im Wesentlichen fortgeführt werden.
- Derzeitige Situation
Nachdem die über Bildung- und Teilhabe finanzierten Schulsozialarbeit im Dezember 2013 endete, wurden im Rahmen der Frühen Hilfen zwei vollzeitverrechnete Stellen an vier Schwerpunktschulen geschaffen.
Die Schwerpunktsetzung liegt hier bisher ausschließlich im Bereich der Grundschulen.
An den nachstehend genannten Grundschulstandorten wurde das Konzept der Schulsozialarbeit fortgeführt:
1. Grundschule Emil-Schumacher
2. Grundschule Erwin-Hegemann
3. Grundschule Henry-van-de-Velde
4. Grundschule „Im Kley“, mit Teilstandort Reh.
Gegenwärtig wird, in Absprache mit den Trägern und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulleitungen erprobt, inwiefern eine anteilmäßige Mitbetreuung der Grundschulen Janusc-Korcak, der Grundschule Funckepark und der Grundschule Goldberg sinnreich umzusetzen ist. In der Regel handelt es sich um einen festgeschriebenen Tag pro Woche. Rückmeldungen von Eltern und aus Gesprächen sowohl mit den Sozialarbeiterinnen als auch mit den Schulleiterinnen und Schulleitern zeigen nachdrücklich, dass eine Ausweitung der Präsenzzeiten an den „mitbetreuten“ Schulen notwendig ist.
Die vergangenen drei Jahre haben verdeutlicht, dass Schulsozialarbeit, als ein Teil der Kinder- und Jugendhilfe, eine beachtliche Aufgabe im Lebensort Schule wahrnimmt. Sie hat sich zu einer bedeutsamen Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule entwickelt.
- Aufgabenfelder der Schulsozialarbeit
Das bisherige in Hagen erprobte Konzept soll in seinen Schwerpunkten beibehalten werden.
Diese umfassen nachfolgend genannte Aufgabenbereiche:
- Beratung und Vermittlung von BuT-Leistungen
Lernförderung
Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Ganztagsbetreuung
Teilnahme an eintägigen Ausflügen oder mehrtägigen Klassenfahrten
Schulbedarfspaket
Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
- Weiterentwicklung einer Netzwerkstruktur in den Stadtteilen
- Individuelle Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern
- Gestaltung der Übergänge Kita – Grundschule – Sek.I
- Gestaltung des Übergangs Sek.II - Ausbildung/ Beruf
- Angebote für Gruppen und Klassenverbänden (z.B. Sozialtrainings)
- Projektarbeit
- Elternarbeit
- Einzelfallhilfe
- Austausch und Vernetzung mit dem Allgemeinen Sozialdienst
- Krisenintervention im Schulalltag
- Beratung von Lehrer/ innen
- Beratende Teilnahme an Schul- und Lehrerkonferenzen, Elternsprechtagen
- Kooperation mit Schule und OGS
3.1. Konzeptfortschreibung der Schulsozialarbeit
Die Erfahrungen der letzten drei Jahre haben gezeigt, dass Schulsozialarbeit für Eltern, Kindern und Jugendliche eine wichtige Unterstützung im System Schule darstellt.
Auch Schulen selbst erkennen mehr denn je den eigenen Bedarf an Unterstützung durch pädagogische Methoden der Sozialarbeit an.
Veränderte Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen als auch der allgemeine gesellschaftliche Wandel stellt die Schule von heute vor neue Herausforderungen.
In unserer Gesellschaft hat sich der Begriff von Bildung erweitert. Sogenannte Schlüsselqualifikationen wie soziale Interaktion, Belastbarkeit, Frustrationstoleranz, Empathie etc. sind als Grundlage im Kontext des Zusammenlebens und -wirkens von stetig steigender Bedeutung.
Neue, zusätzliche Anforderungen sind die Themen Inklusion und die aktuell permanent wachsende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Auch vor diesem Hintergrund sind an Hagener Schulen Auffangklassen für Zuwanderer eingerichtet worden. Für leistungsstärkere Schüler gibt es die Möglichkeit sogenannte Internationale Förderklassen zu besuchen.
In diesem Zusammenhang gewinnt Schulsozialarbeit zunehmender an Bedeutung, weil hier die Begleitung der Kinder und Jugendlichen mit sozialpädagogischen Herangehensweisen eine wertvolle Stellschraube für gelingende Integration darstellt. Schulsozialarbeit hat im Rahmen von Bildung- und Teilhabe außerdem die Aufgabe inklusiv zu wirken.
In diesem Kontext bedeutet Inklusion, eine Stigmatisierung durch Armut zu verhindern und Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien eine Teilhabe an Bildung und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Schulsozialarbeit wirkt hier sozialer Exklusion entgegen.
Deshalb soll das in Hagen erprobte Konzept, basierend auf den Erfahrungen von 2012 bis heute, weitgehend fortgesetzt werden.
3.2. Koordinationsstelle
Die Konzeptumsetzung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit soll, wie bisher auch, durch die Koordinationsstelle „Jugendhilfe und Schule“ begleitet werden. Die Koordinationsstelle ist organisatorisch bei 55 angebunden, ebenso die Schulsozialarbeiterstellen in kommunaler Trägerschaft.
Nachfolgende Inhalte umfassen das Aufgabengebiet der Koordinationsstelle:
- Gestaltung der Trägerkooperation
- Ansprechpartnerin für Schulleitungen, Schulaufsicht und Schulsozialarbeiter
- Weiterentwicklung der Kooperations- und Vernetzungsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule
- Organisation von Tagungen, Fortbildungen und Dienstbesprechungen
- Förderung der Zusammenarbeit von Schulsozialarbeit auf Landesebene und BuT- Schulsozialarbeit
- Fachberatung für die Träger von Schulsozialarbeit
- Steuerung und Sicherung der fachlichen Standards von Schulsozialarbeit
- Ziel- und Qualitätsentwicklung für die Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen, der Schulaufsicht und den Trägern
- Kooperation mit dem regionalen Bildungsbüro
- Gezielte Unterstützung bei der Gestaltung der Zusammenarbeit von Schule, OGS und Schulsozialarbeit innerhalb der jeweiligen Schulen
- Dokumentation und Evaluation
- Auswahl der Schulstandorte
Die bisherigen Kriterien für die Auswahl der Schulstandorte werden weitgehend beibehalten.
Nachfolgende Indikatoren wurden bei der Schulauswahl berücksichtigt:
- Schulen in Stadtteilen mit hoher Dichte von Beziehern von SGB II-Leistungen
- Schulen im Programmgebiet Soziale Stadt
- Fallzahlen im Bereich der Hilfe zur Erziehung und § 35a SGB VIII
- Einschätzung der Schulaufsicht der Schulen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf
Darüber hinaus finden aufgrund der speziellen Herausforderungen und Problematiken Schulen Berücksichtigung, an denen Auffangklassen für Zuwanderer eingerichtet sind. Unter diesem Aspekt (hier: Internationale Förderklassen) gehören Berufskollegs ebenfalls zur Schulauswahl.
Weitgehend finden Schulen Berücksichtigung, die 2012/2013 bereits Erfahrungen mit Schulsozialarbeit gemacht haben. Entfallen werden auslaufende Schulen und Schulen mit ausreichend Schulsozialarbeit über Landesstellen finanziert.
Der Einsatz eines Schulsozialarbeiters kann an zwei Schulen mit einem Stellenanteil
von jeweils 0,5 eingeplant werden.
Da die Entwicklung der Zahl der Auffangklassen und der Unterbringung aufzulösender Schulen im Detail noch unklar ist, besteht die Möglichkeit, dass die die Anbindung der Schulsozialarbeiter sich verlagert.
Im Rahmen dieser Veränderung soll der Einsatz der Schulsozialarbeit angepasst werden.
4.1. Schulstandorte
Die Liste der Schulstandorte ist als Anlage beigefügt.
- Trägerschaften
Die Koordinationsstelle sowie 5,5 vollzeitverrechnete Schulsozialarbeiterstellen werden bei der Stadt angesiedelt.
Weitere 6,5 Stellen werden bei freien Trägern angesiedelt.
Um die Schulsozialarbeit strukturell als eigenen Arbeitsbereich zu erhalten, soll die parallele Trägerschaft von Schulsozialarbeit, OGS oder Erziehungshilfen vermieden werden.
Auswirkungen
6. Finanzielle Auswirkungen
Kostenplanung der zusätzlichen Schulsozialarbeiter auf Grund der Landesförderung | |
Erstattung Personalkosten: 6,5 Stellen Schulsozialarbeit, Kosten des Arbeitsplatzes, Sachkostenbudget | 415.225 € |
Personalkosten Stadt, Kosten des Arbeitsplatzes, Sachkostenbudget | 323.529 € |
Summe Ausgaben: | 738.754 € |
Refinanzierung Land | 738.754 € |
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.20 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Produkt: | 1.36.20.06 | Bezeichnung: | Schulsozialarbeit |
Kostenstelle: | 230499 | Bezeichnung: | MA Schulsozialarbeit |
| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 449105 | -738.754 € | -738.754 € | -738.754 € | € |
Aufwand (+) | 531800 | 486.125 € | 486.125 € | 486.125 € | € |
Aufwand (+) | 501950 | 9.250 € | 9.250 € | 9.250 € | € |
Aufwand (+) | 529100 | 9.250 € | 9.250 € | 9.250 € | € |
Aufwand (+) | 501200 | 418.818 € | 418.818 € | 418.818 € | € |
Eigenanteil |
| 184.689 € | 184.689 € | 184.689 € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
- Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
5,5 | Stellen nach BVL-Gruppe | S 11 | sind im Stellenplan | 2015 | einzurichten. |
(Anzahl) | üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe | (Gruppe) | sind befristet bis: | (Datum) | anzuerkennen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz, der Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15,3 kB
|

04.02.2015 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
|
|
CDU | 3 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
in der Jugendhilfe erfahrene Mitglieder | 3 |
|
|
Vertreter Jugend- und Wohlfahrtsverbände | 4 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
05.02.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien die Förderung für die Schulsozialarbeit über das Jahr 2017 hinaus anzustreben, damit die Stadt Hagen, die Schulen und die Schulsozialarbeiter Planungssicherheit erhalten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung | |||||
OB | 1 |
|
| |||||
CDU | 6 |
|
| |||||
SPD | 6 |
|
| |||||
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
|
| |||||
Hagen Aktiv | 1 |
|
| |||||
FDP | 1 |
|
| |||||
Die Linke | 1 |
|
| |||||
AfD | 1 |
|
| |||||
| ||||||||
x | Einstimmig beschlossen | |||||||
| ||||||||
Dafür: | 19 | |||||||
Dagegen: | 0 | |||||||
Enthaltungen: | 0 | |||||||
25.02.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
Zusatz:
- Die ‚Verwaltung wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien die Förderung für die Schulsozialarbeit über das Jahr 2017 hinaus anzustreben, damit die Stadt Hagen, die Schulen und die Schulsozialarbeiter Planungssicherheit erhalten.
Abstimmungsergebnis:
| |||
x | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
25.02.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien die Förderung für die Schulsozialarbeit über das Jahr 2017 hinaus anzustreben, damit die Stadt Hagen, die Schulen und die Schulsozialarbeiter Planungssicherheit haben.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 6 |
|
|
SPD | 4 |
|
|
Bürger für Hohenlimburg | 2 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 14 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
26.02.2015 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien die Förderung für die Schulsozialarbeit über das Jahr 2017 hinaus anzustreben, damit die Stadt Hagen, die Schulen und die Schulsozialarbeiter Planungssicherheit erhalten.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |