11.02.2015 - 5.1 Schulsozialarbeit
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 11.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0049/2015 Schulsozialarbeit
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Hibbeln vom Fachbereich Jugend und Soziales gibt kurz zusammenfassend die Vorlage wieder.
Nach der vom Land beschlossenen Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit bis zunächst Ende 2017 und der dafür notwendigen Aufbringung des 20 %igen Eigenanteiles der Stadt Hagen, können für Hagen insgesamt 12 Vollzeitstellen im Bereich der Schulsozialarbeit geschaffen werden, aufgeteilt mit 6,5 Stellen für die freien Träger und 5,5 Stellen für die Kommune.
Zusätzlich zu den bisherigen Auswahlkriterien kommen Schulen an den Starterklassen und internationale Förderklassen hinzu.
Ausgenommen der Hauptschule Remberg konnten andere auslaufende Schulen nicht berücksichtigt werden.
Bei Veränderung der Schullandschaft werde der Schulsozialarbeiter dorthin gehen, wo die Schüler ihn benötigen.
An der nachfolgenden Erörterung nehmen die Herren Dahme, Schulz, Jobst, Schmitz und von der Verwaltung Frau Hibbeln teil.
Frau Hibbeln erklärt, dass es eine Vernetzung und Öffnung in den Sozialraum geben soll, z. B. zum Jugendzentrum oder dem schulpsychologischen Dienst.
Damit die Schulsozialarbeit auch über das Jahr 2017 hinaus gefördert werde, schlägt Herr Dahme den weitergehenden Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses zu übernehmen.
Darüber hinaus ergibt sich kein weiterer Erörterungsbedarf, sodass Herr Dahme wie folgt abstimmen lässt:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
- Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel
(derzeit 31.12.2017) beschlossen.
- Die Landesförderung, die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2016/ 2017 berücksichtigt.
- Mit den freien Trägern werden – wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in den entsprechenden Gremien die Förderung für die Schulsozialarbeit über das Jahr 2017 hinaus anzustreben, damit die Stadt Hagen, die Schulen und die Schulsozialarbeiter Planungssicherheit erhalten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,3 kB
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