Beschlussvorlage - 0669/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 100 - Im Deerth - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen hier: Einleitung gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.09.2014
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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09.09.2014
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04.11.2014
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02.12.2014
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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11.09.2014
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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11.09.2014
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06.11.2014
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2014
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11.11.2014
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24.02.2015
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.09.2014
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13.11.2014
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26.02.2015
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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18.02.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich der Fachklinik „Im Deerth“ und wird im Westen, Norden und Osten durch den Elsa- Brandström-Weg und den gegenüberliegend verlaufenden Forstweg begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet das Gelände der Fachklinik.
Nächster Verfahrensschritt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist im letzten Quartal von 2014 geplant.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung der Fachklinik „Im Deerth“ zu schaffen.
Begründung
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale Einrichtung“, Fläche für die Landwirtschaft und Wald dar.
Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen / Märkischer Kreis als Betreiber der Klinik „Im Deerth“ beabsichtigt eine Erweiterung der Therapieeinrichtung für ca. 40 – 48 Patienten/-innen im Maßregelvollzug. Dieses Vorhaben bedarf einer Errichtung von Räumen für Patienten/-innen, Räumen für Sport und Ergotherapie, Arbeitstherapie, Erwachsenenbildung mit den dazugehörigen Nebenräumen.
Das Land NRW schreibt für Patient/-innen des Maßregelvollzugs eine zunächst gesicherte Unterbringung vor. Für die geplante bauliche Erweiterung bedeutet das eine Umfriedung der neu zu erstellenden Gebäude mit einer stabilen Zaunanlage und Sicherungseinrichtung. In der vorhandenen Einrichtung „Im Deerth“ fehlen derzeit ausreichende Räumlichkeiten für sportliche Ertüchtigung, Ergotherapie und berufliche Weiterbildung, so dass durch die gewünschte Erweiterung Synergieeffekte in Form einer gemeinsamen Nutzung entstehen und genutzt werden können.
Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Klinik „Im Deerth“ und wird durch bestehende Forstwege begrenzt. Die Erweiterungsbauten sollen eine max. Höhe von 2 Geschossen nicht überschreiten. Die bestehende Einrichtung ist von Wehringhausen aus über die Straße „Im Deerth“ und weiter von dort über die bestehende private AWO -Zufahrt zu erreichen. Abzweigend von dieser Zufahrt sollen die neu zu errichtenden Gebäude über eine eigene Zufahrt erschlossen werden.
Im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich als Freiraum – Waldbereiche – mit den Freiraumfunktionen Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung dargestellt.
Der Landschaftsplan setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.30 „Selbecke“ fest.
Die Teiländerung des Flächennutzungsplans von Fläche für Gemeinbedarf, Fläche für die Landwirtschaft und Wald in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „sonstige soziale Einrichtung“ ist erforderlich, um die Erweiterung der Klinik „Im Deerth“ um einen Maßregelvollzug zu ermöglichen.
Parallel zu dem FNP-Teiländerungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplan mit entsprechender Zielrichtung aufgestellt.
Es wurden bereits Gespräche mit dem Regionalforstamt Ruhrgebiet, der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hagen und dem Wirtschaftsbetrieb Hagen / Abteilung Forstwirtschaft geführt. Eine genauere Prüfung und Abstimmung erfolgt im weiteren Verlauf der beiden Bauleitplanverfahren.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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414,6 kB
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16.09.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss behandelt den Tagesordnungspunkt in erster Lesung und schließt sich dem gemeinsamen Ortstermin an.
Abstimmungsergebnis:
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
An der Beratung und Beschlussfassung hat Herr Grzeschista aus Gründen der Befangenheit nicht teilgenommen.
06.11.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 100 – Im Deerth – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich der Fachklinik „Im Deerth“ und wird im Westen, Norden und Osten durch den Elsa- Brandström-Weg und den gegenüberliegend verlaufenden Forstweg begrenzt. Die südliche Begrenzung bildet das Gelände der Fachklinik.
Nächster Verfahrensschritt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden ist im letzten Quartal von 2014 geplant.
Ergänzung des Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss stellt an die kommenden Planverfahren besondere Anforderungen. Diese beziehen sich auf die Einfügung des Vorhabens in die Landschaft (3-D-Modell), die angedachte Zaunanlage (ökologische Verträglichkeit) sowie den Ausgleich und Ersatz.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 3 | 2 |
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SPD | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 | 1 |
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Hagen Aktiv |
| 2 |
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FDP | 1 |
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Die Linke |
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| 1 |
AfD |
| 1 |
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x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 6 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
02.12.2014 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig abgelehnt | ||
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Dafür: | 0 | ||
Dagegen: | 13 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Begründung:
- Der Landschaftsbeirat hält es für erforderlich, dass die Umwandlung des Waldes sowie dessen Ersatz bereits auf Ebene des FNP-Verfahrens geregelt werden muss und nicht erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.
- Aus Sicht des Landschaftsbeirates wird die Biodiversität durch das Vorhaben gefährdet.
- Erfahrungsgemäß ist durch das Vorhaben eine Inanspruchnahme weiterer Waldflächen, die außerhalb des Plangebietes liegen, zu erwarten.
- Die städtebauliche Sinnhaftigkeit und die Eingriffsvermeidung des Projektes wurden nicht geprüft.
- Die Prüfung von alternativen Standorten ist auch zum Wohl der Einrichtung unumgänglich. Mit Hinblick auf die qualitativ hochwertige Arbeit, die von der Vorhabensträgerin in Hagen geleistet wird und vor dem Hintergrund der zahlreichen freien Brachflächen, die Hagen zur Verfügung stehen, sollte ein Standort gefunden werden, der mehr Entwicklungspotential birgt.
- Die Beanspruchung von 10.000 m² Wald durch ein Bauvorhaben stellt in Hagen einen Präzedenzfall dar, durch den die Ablehnung ähnlich gelagerter Fälle zukünftig schwerer fallen wird.