Beschlussvorlage - 0752/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.8/05 (573)-Leibnizstraße 1 -hier: a) Beschluss zur Einleitung des Verfahrens b) Beschluss zum Verzicht auf die Bürgeranhörung c) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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27.09.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.10.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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19.10.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.10.2005
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Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße 1- nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Leibnizstraße 1.
b)
Auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
c)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße
1- nebst der Begründung vom 15.09.2005 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
o.g. Entwurf mit der Begründung öffentlich auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 15.09.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
d) Die Offenlage soll im November 2005
durchgeführt werden. Sofern sich im Ergebnis der öffentlichen Auslegung keine
Änderungen der Planung ergeben, könnte der Satzungsbeschluss im Januar 2006
erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Es besteht die Absicht, eine Stadtvilla in der Nachbarschaft des Autobahnzubringers als Bürogebäude zu nutzen. Hierfür ist die Änderung des bestehenden Planungsrechtes erforderlich.
Vorlauf
Der Verwaltung liegt ein Antrag der Fa. Peperoni
Software GmbH vor, für das Grundstück Leibnizstraße 1 einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan einzuleiten. Mit diesem Bebauungsplan soll eine Nutzungsänderung
für eine bisher zu privaten Wohnzwecken genutzten Stadtvilla zu Büronutzung für
ein nichtstörendes Gewerbe (Softewareentwicklung) ermöglicht werden.
Das Grundstück ist
bisher in dem Bebauungsplan Nr. 3/71 -Südlich der Leibnizstraße- als
allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung kann
dieses Gebäude nicht wie von der Firma geplant zu 100 % sondern nur bis zu 50 % für Bürozwecke genutzt werden. Die
restlichen Flächen in dem Haus müssten ohne eine Änderung der
Gebietsfestsetzung weiterhin dem Wohnen vorbehalten bleiben.
Festsetzungen
Die bestehenden Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung ( maximal 3 Vollgeschosse, Grundflächenzahl 0,4, Geschossflächenzahl 1,0), die Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche und die offene Bauweise werden aus dem Bebauungsplan Nr. 3/71 - Südlich der Leibnizstraße - übernommen.
Die Art der baulichen Nutzung wird als "Büro- und nichtstörendes Dienstleistungsgewerbe und Wohnen" festgesetzt.
Zu b) Bürgerbeteiligung
Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird lediglich die Art der baulichen Nutzung für ein einzelnes Grundstück geändert. Aufgrund dieses kleinen Plangebietes und den damit einhergehenden unwesentlichen Auswirkungen auf die Nachbargebiete wird auf eine vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet.
Nach dem Beschluss des Rates wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan für einen Monat öffentlich ausgelegt. Parallel zu der Offenlage erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
