27.09.2005 - 5.10 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.8/05 (573)-L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 27.09.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Grothe
Herr Schädel merkt an, dass die
Beratung sich nicht nur auf die Einleitung, sondern gleichzeitig auf die
Offenlage des Verfahrens beziehe.
Herr Grothe sichert auf Nachfrage von
Herrn Homm zu, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan keine Auswirkungen auf
die Umwelt haben werde.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße 1- nach § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Leibnizstraße 1.
b)
Auf die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
c)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße
1- nebst der Begründung vom 15.09.2005 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
o.g. Entwurf mit der Begründung öffentlich auszulegen.
Die Sitzungsvorlage einschließlich
der Begründung vom 15.09.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
d) Die Offenlage soll im November 2005
durchgeführt werden. Sofern sich im Ergebnis der öffentlichen Auslegung keine
Änderungen der Planung ergeben, könnte der Satzungsbeschluss im Januar 2006
erfolgen.
