19.10.2005 - 14 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.8/05 (573)-L...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Schumacher erklärt auf die Frage von Herrn Warmeling, es handele sich um eine Nutzungsänderung von Wohn- zu gemischtem Gebiet, die ein verkürztes Verfahren nach sich ziehe.

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Beschluss:

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße 1- nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich: Der Änderungsbereich umfasst das Grundstück Leibnizstraße 1.

 

b)       Auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

c)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 8/05 (574) -Leibnizstraße 1- nebst der Begründung vom 15.09.2005 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den o.g. Entwurf mit der Begründung öffentlich auszulegen. 

Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 15.09.2005 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

d)   Die Offenlage soll im November 2005 durchgeführt werden. Sofern sich im Ergebnis der öffentlichen Auslegung keine Änderungen der Planung ergeben, könnte der Satzungsbeschluss im Januar 2006 erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen