Beschlussvorlage - 1149/2014
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße -hier:a) Einleitung der 1. Änderung, Verfahren nach § 13 BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Bürger- / Behördenbeteiligung gemäß §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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26.11.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße – nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1BauGB und der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße –. Er liegt zwischen der Straße „Oberste Hülsberg“ und dem Gut Schönfeld, wird in nördlicher Richtung durch die Volmarsteiner Straße und südlich durch den Rastplatz „Eichenkamp“ der Bundesautobahn A1 begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung erfolgt im II. Quartal 2015.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung:
Anlass
Mit Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde seinerzeit den Anforderungen eines Gewerbebetriebes Rechnung getragen, eine Ansiedlung mit einem Bruttoflächenbedarf von ca. 50.000,00 m² zu realisieren. Zu diesem Zeitpunkt sollten die auf mehrere Standorte verteilten Produktionsstätten eines Unternehmens an einem Standort konzentriert werden und damit der Standort Hagen und die hiermit verbundenen Arbeitsplätze langfristig gesichert werden. Durch die Abwanderung des Unternehmens wurde die Vermarktung der Gewerbeflächen –Volmarsteiner Straße-unter der Optionen, Flächen sowohl für einen Großbetrieb als auch für mehrere kleinere Betriebe zur Verfügung zu stellen, vorangetrieben.
Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes wurde die innere Erschließung des Plangebietes doch ausgebaut. Die geplante Gewerbeflächenerschließung ist durch die Verlegung der Einmündung der Straße „Oberste Hülsberg“ gesichert, der bestehende Verlauf der Straße „Oberste Hülsberg“ zu der vorhandenen Bebauung erfolgt über Verlegung und Anschluss an die neu erstellte Einmündung. Die Erschließung der jetzt parzellierten Flurstücke für mehrere Gewerbebetriebe erfolgt ausgehend von dem bisher festgesetzten Anschluss der Planstraße bis zum südöstlichen Ende der Wendeanlage der jetzigen Erschließungsstraße. Im Zuge der geplanten Ansiedlung mehrere Gewerbebetriebe wurde die schwierige Topographie des Plangebietes durch Terrassierungen in drei ebene abgestufte Plateaus gestaltet. Die ursprünglich geplante Abfuhr des belasteten Oberbodens wurde in den Böschungen der Terrassierungen, sowie in den nicht versiegelten Flächen der zukünftigen Gewerbegrundstücke eingebracht. Aufgrund der entstandenen Terrassierungen des Baugebietes mit seinen Böschungen sollte aus Platzgründen auf die im Bebauungsplan umlaufend festgesetzten Flächen für Abwasserentsorgung verzichtet werden. Die Regenentwässerung erfolgt nun über einen Regenwasserkanal in der Planstraße mit Anschluss an die geplanten Regenrückhaltebecken. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Gräben werden nicht ausgeführt.
Ziel des Verfahrens:
Die ausgebaute Straße wird jetzt als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich ausgewiesen. Die als „Fläche für die Abwasserentsorgung“ im Bebauungsplan festgesetzte Fläche wird in Gewerbefläche umgewandelt, jedoch bleibt die festgeschriebene Baugrenze bestehen, so dass die überbaubare Fläche größenmäßig nicht verändert wird.
Verfahren:
Das Änderungsverfahren kann nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Änderungen wirken sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur geringfügig aus. Das Planungsziel „Ansiedlung von Gewerbe“ bleibt erhalten und die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Anlage:
Übersichtsplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 11/05 (577) – 1. Änderung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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447,9 kB
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