09.12.2014 - 12 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577) Gewerbegebiet  Volmarsteiner Straße nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1BauGB und der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße . Er liegt zwischen der Straße „Oberste Hülsberg“ und dem Gut Schönfeld, wird in nördlicher Richtung durch die Volmarsteiner Straße und südlich durch den Rastplatz „Eichenkamp“ der Bundesautobahn A1 begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung erfolgt im II. Quartal 2015.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage