26.11.2014 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.11
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 26.11.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11/05 (577) –Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße – nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß §13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1BauGB und der Behörden gem. §4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den gesamten Bebauungsplan Nr. 11/05 (577) - Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße –. Er liegt zwischen der Straße „Oberste Hülsberg“ und dem Gut Schönfeld, wird in nördlicher Richtung durch die Volmarsteiner Straße und südlich durch den Rastplatz „Eichenkamp“ der Bundesautobahn A1 begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung erfolgt im II. Quartal 2015.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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447,9 kB
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