Beschlussvorlage - 0960/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Restforderung der GWH aus dem Tierheimbau gegenüber der Stadt Hagen Hier: Außerplanmäßige Bereitstellung nach § 83 Abs. 2 GO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Frank Jurjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.10.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.11.2014
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Beschlussvorschlag
- Die Stadt Hagen begleicht die Restforderung der GWH in Höhe von 521.500 € im Haushaltsjahr 2014.
- Der Rat der Stadt bewilligt nach § 83 Abs. 2 eine außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung, für das Haushaltsjahr 2014 im Teilplan 1223 -Tierschutz und Verbraucherbereich-, Finanzposition 785100- Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 521.500 Euro.
Deckung Allgemeine Investitionspauschale 2014.
Der Kämmerer wird ermächtigt diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.
- Der dadurch bei der GWH zu erwartende Überschuss im Jahresabschluss 2014 in Höhe von 521.500 Euro wird als vorläufige Gewinnausschüttung im Jahr 2014 ausgezahlt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Das Tierheim an der Hasselstraße wurde aufgrund folgender Ratsbeschlüsse gebaut:
1. Ratsbeschluss vom 14.05.2009 über die Verwendung eines Betrages von 1.500.000 € aus dem Konjunkturpaket II (Vorlage 0361/2009),
2. Ratsbeschluss vom 10.09.2009 über den Abschluss eines Vertrages mit dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e. V. über die finanzielle Beteiligung an den Baukosten (Vorlage 0756/2009),
3. Ratsbeschluss vom 24.02.2011 über die Errichtung des Tierheims auf Basis der überarbeiteten Planung – Kammlösung – (Vorlage 0125/2011) und
4. Ratsbeschluss vom 12.05.2011 über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 200.000 € (Vorlage 0382/2011).
Entsprechend dieser Ratsbeschlüsse stand für den Bau des Tierheims ein Budget von 2.325.000 € zur Verfügung. Die GWH hat alle dort vorliegenden Rechnungen zur Erstattung eingereicht. Bei der Endabrechnung der Baumaßnahme stellte sich heraus, dass es zu einer Kostensteigerung in Höhe von 521.500 € gegenüber den vom Rat der Stadt Hagen bisher bewilligten Mitteln gekommen ist. Die Rechnungen sind nur bis zum vom Rat bereitgestellten Budget von 2.325.000 Euro ausbezahlt worden.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Budgetüberschreitung im Rahmen einer Sonderprüfung geprüft. Der Prüfbericht vom 16.09.2013, die Stellungnahme der GWH vom 19.09.2013 sowie die Beantwortung der Anfragen wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 30.04.2014 zur Kenntnis genommen. Damit wurde die Prüfung abgeschlossen.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt, die offenen Rechnungen zu begleichen und den Vermögensgegenstand in der Höhe des tatsächlichen Wertes zu aktivieren. Damit entspricht die Bilanzierung den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.
Folgen der Begleichung der Restforderung an die GWH:
Da diese Forderung im Investitionshaushalt für das Jahr 2014 nicht eingeplant war, ist die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 521.500 € erforderlich. Als Deckung wird die Allgemeine Investitionspauschale 2014 herangezogen.
Bei der GWH ist im Jahresabschluss 2013 eine Wertberichtigung in Höhe der genannten Forderung erfolgt, da zum damaligen Zeitpunkt nicht mit einer Zahlung der Restforderung gerechnet wurde. Die Begleichung und Auszahlung der Forderung in 2014 führt bei der GWH zu einem nicht eingeplanten Ertrag und dadurch zu einem höheren Jahresergebnis 2014 in Höhe von 521.500 €, der im Vorgriff auf die Gewinnausschüttung 2014 an die Stadt Hagen abgeführt wird.
Diese vorläufige Gewinnausschüttung ergibt für die Stadt Hagen eine Ergebnisverbesserung in gleicher Höhe.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
| investive Maßnahme |
X | konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1123 | Bezeichnung: | Verwaltung der Liegenschaften |
Produkt: | 1.11.23.08 | Bezeichnung: | Eigentümerfunktion gegenüber GWH und Mietern |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2014 | 2015 ff |
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Ertrag (-) | 465100 | -521.500 € |
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Aufwand (+) |
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Eigenanteil |
| -521.500 € |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 1223 | Tierschutz | Tierschutz- und Verbraucherbereich |
Finanzstelle: | 5000100 | Bezeichnung: | Tierheim Neubau |
| Finanzpos. | Gesamt | 2014 |
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Einzahlung(-) |
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Auszahlung (+) | 785100 | 521.500 € | 521.500 € |
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Eigenanteil |
| 521.500 € | 521.500 € |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
X | Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Auszahlung der noch offenen Rechnungen aus dem Tierheimbau in Höhe von 521.500 € ist nachträglich zu aktivieren. Da das Tierheim zum 31.12.2014 eine Restnutzungsdauer von 68 Jahre hat, ist mit einem zusätzlichen jährlichen Abschreibungsaufwand von ca. 7.670 € zu rechnen. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung aus der Allgemeinen Investitionspauschale führt auf der Passivseite der Bilanz zur Bildung eines Sonderpostens in Höhe von 521.500 €. Die ertragswirksame Auflösung dieses Sonderpostens erfolgt in Höhe von ca. 7.670 € parallel zur Abschreibung über die Restnutzungsdauer des aktivierten Vermögensgegenstandes. Insgesamt handelt es sich hierbei um eine Bilanzverlängerung. |
- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 7.670 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | 7.670 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 7.670 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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