30.10.2014 - 6.5 Restforderung der GWH aus dem Tierheimbau gegen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr König möchte wissen, ob ein Beschluss des Betriebsausschusses GWH für die vorläufige Gewinnausschüttung erforderlich ist.

 

Nach Beschlussfassung durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat kann der Betriebsausschuss GWH um ein entsprechendes Votum gebeten werden, erklärt Herr Kliewe.

 

Herr Dr. Bücker bittet um Erläuterung zu der im Beschlussvorschlag dargestellten Form der Vorgehensweise.

 

Herr Gerbersmann erklärt, dass derzeit eine Schieflage besteht. Die GWH hat eine Immobilie für rd. 2,8 Mio. € errichtet, wohingegen die Stadt Hagen das Objekt mit einer Größenordnung von rd. 2,25 Mio. € in den Büchern stehen hat, da die Kosten für das Tierheim seitens der Stadt seinerzeit gedeckelt wurden. Die GWH hat daraufhin die Restforderung in Höhe von rd. 520.000 € ausgebucht.

Die Überweisung an die GWH erfolgt nun aus dem investiven Bereich, was einen Vorteil für den Haushalt der Stadt Hagen darstellt. Da die Mittel aus dem investiven Bereich kommen, sind sie künftig abzuschreiben. Somit erfolgt die Verbuchung über den Zeitraum der Abschreibung.

Wenn die GWH jedoch ausschüttet, handelt es sich um einen Ertrag, welcher sofort ergebniswirksam ist, wodurch sich der Ergebnisbereich der GWH um rd. 520.000 € verbessert.

 

Herr Hentschel möchte wissen, ob es sich bei dieser Vorgehensweise um ein verdecktes Darlehen handelt.

 

Herr Gerbersmann macht deutlich, dass es sich um eine Rechnung der GWH gehandelt hat, die sich die Stadt Hagen aufgrund der Höhe geweigert hat, zu bezahlen.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadt Hagen begleicht die Restforderung der GWH in Höhe von 521.500 €  im Haushaltsjahr 2014.
  2. Der Rat der Stadt bewilligt nach § 83 Abs. 2 eine außerplanmäßige Auszahlungsermächtigung, für das Haushaltsjahr 2014 im Teilplan 1223 -Tierschutz und Verbraucherbereich-, Finanzposition 785100- Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen in Höhe von 521.500 Euro.

Deckung Allgemeine Investitionspauschale 2014.

Der Kämmerer wird ermächtigt diesen Betrag zur Verfügung zu stellen.

  1. Der dadurch bei der GWH zu erwartende Überschuss im Jahresabschluss 2014 in Höhe von 521.500 Euro wird als vorläufige Gewinnausschüttung im Jahr 2014 ausgezahlt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

6

 

 

SPD

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

-

-

-

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

 

 

 

AfD

1

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1