Beschlussvorlage - 0277/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Parkgebührenordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Birgit Buß
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.03.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.03.2014
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.11.2013 die Maßnahme 14.60 001 –Erhöhung der Parkgebühren- beschlossen.
Begründung
Durch die Erhöhung der derzeit geltenden Parkgebühren um 50 % sollen Mehreinnahmen in Höhe von 600.000 € im Jahr erzielt werden.
Finanzierung
Die einmaligen Umrüstkosten zur Umstellung der Automaten sowie die Änderung der Beschilderung betragen ca. 8.000 €.
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt auf dem Produkt 1.54.60.03 – Unterhaltung Parkscheinautomaten – gesichert.
Anlage
Gebührenordnung
für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen
(Parkgebührenordnung) vom __________
Der Rat der Stadt Hagen hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am __________ folgende Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen erlassen:
Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl I S. 3154) und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV. NRW. S. 48/ SGV NRW 92), zuletzt geändert durch Artikel 234 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), in Verbindung mit § 38 Buchstabe b) des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 765), wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom __________ von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde folgende Gebührenordnung erlassen:
§ 1
Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufs eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, wird die Gebühr im Stadtgebiet einheitlich auf 0,15 EURO je angefangene sechs Minuten festgesetzt.
Die Parkgebühren auf dem Parkplatz „Berliner Platz“ betragen 0,15 € je angefangene sechs Minuten in der ersten halben Stunde, danach 0,30 € je angefangene sechs Minuten.
Die Parkgebühren für die Parkautomaten der Innenstadt gemäß Anlage- betragen für die Zeit von 19.00-21.00 Uhr 0,15 € pro 7,50 Minuten.
§ 2
Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig wird die Gebührenordnung vom 13.06.2009 aufgehoben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
X | Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5460 | Bezeichnung: | Parkplätze |
Produkt: | 1.54.60.03 | Bezeichnung: | Unterhaltung Parkscheinautomaten |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 |
Ertrag (-) | 432100 | -608.000 € | -.600.000 € | -600.000 € | -600.000 € |
Aufwand (+) | 524201 | 8.000 € |
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Eigenanteil |
| -600.000 € | -600.000 € | -600.000 € | -600.000 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Jörg Dehm Oberbürgermeister | Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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