Beschlussvorlage - 0277/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0277/2014) ist. Die bisher geltenden Gebühren werden um 50 % erhöht.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Rat hat  in seiner Sitzung am 14.11.2013 die Maßnahme 14.60 001 –Erhöhung der  Parkgebühren- beschlossen.

 

 

Begründung

 

 

Durch die Erhöhung der derzeit geltenden Parkgebühren um 50 % sollen Mehreinnahmen in Höhe von 600.000 € im Jahr erzielt werden.

 

 

Finanzierung

 

Die einmaligen Umrüstkosten zur Umstellung der Automaten sowie die Änderung der Beschilderung betragen ca. 8.000  €.

 

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt auf dem Produkt 1.54.60.03 – Unterhaltung Parkscheinautomaten – gesichert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

Gebührenordnung

für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen

(Parkgebührenordnung)  vom __________

 

 

Der Rat der Stadt Hagen hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen am __________ folgende Neufassung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Hagen erlassen:

 

Aufgrund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.03.2003 (BGBl I S. 312, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013  (BGBl I S. 3154) und § 1 der Verordnung über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 04.02.1981 (GV. NRW. S. 48/ SGV NRW 92), zuletzt geändert durch Artikel 234 des Zweiten Befristungsgesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), in Verbindung mit § 38 Buchstabe b) des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 08.12.2009 (GV. NRW. S. 765), wird gemäß Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom __________ von der Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde folgende Gebührenordnung erlassen:

 

§ 1

Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufs eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, wird die Gebühr im Stadtgebiet einheitlich auf 0,15 EURO je angefangene sechs Minuten festgesetzt.

 

Die Parkgebühren auf dem Parkplatz „Berliner Platz“ betragen 0,15 € je angefangene sechs Minuten in der ersten halben Stunde, danach 0,30 € je angefangene sechs Minuten.

 

Die Parkgebühren für die Parkautomaten der Innenstadt gemäß Anlage-  betragen für die Zeit von 19.00-21.00 Uhr   0,15 € pro 7,50 Minuten.

 

§ 2

Die Gebührenordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig wird die Gebührenordnung vom 13.06.2009 aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5460

Bezeichnung:

Parkplätze

Produkt:

1.54.60.03

Bezeichnung:

Unterhaltung Parkscheinautomaten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

Ertrag (-)

432100

-608.000

-.600.000

-600.000

-600.000

Aufwand (+)

524201

8.000

 

 

 

Eigenanteil

 

-600.000

-600.000

-600.000

-600.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.03.2014 - Haupt- und Finanzausschuss

Erweitern

27.03.2014 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen