Beschlussvorlage - 0071/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) – Gewerbegebiet Böhfeld – gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hoschspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 65 (teilw.) 67 bis 70, 72 bis 74 (teilweise), 111 bis 114, 194, 197,199,229 bis 231, 238, 239, 258, 287, 288, 356 (teilw.), 365 (teilw.)370, 371, 411 (teilw.) und 412 in der Gemarkung Boele, Flur 30.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das o.g. Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit der Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einstieg in die Entwicklung gewerblicher Nutzungen im Bereich „Böhfeld“ und deren Anschluss an das überörtliche Straßennetz geschaffen werden.

 

 

Begründung

 

Die regionalplanerischen und städtischen Zielvorstellungen sahen bislang im Bereich des "Böhfeldes" Freizeitanlagen, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie landwirtschaftliche Nutzung vor.

Bereits im Oktober 2009 wurden die Flächen Hammacher, Böhfeld, Kuhweide und Haßleyer Insel als Neuausweisungen für gewerbliche Flächen in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen (siehe Beschluss des Rates am 08.10.2009).

Weitere Flächenentwicklungen sind nicht möglich. Die Fläche Böhfeld hat dabei mit ca. 27,7 ha den weitaus größten Flächenanteil. Bereits bei der Beschlussfassung im Jahre 2009 war der Konflikt mit der landwirtschaftlichen Nutzung diskutiert worden. Etwa 50 % der für die gewerbliche Nutzung vorgesehenen Fläche gehören einem der letzten verbliebenen Vollerwerbslandwirte in Hagen und sind für die Existenzsicherung des Betriebes unbedingt erforderlich.

Jetzt liegt der Verwaltung für einen kleinen Teil dieser Fläche (Flurstücke 67 und 111) eine Bauvoranfrage vor, in der die Errichtung eines Rindviehstalles, einer Maschinenhalle, einer Futterlagerfläche und eines Güllebehälters beantragt wird. Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 3/63/A/0094/13 Gegenstand der Baugesuchskonferenz (Plan des Antrages siehe Anlage).

 

 

Bestehendes Planungsrecht:

 

Im Regionalplan (früher Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich im Wesentlichen dargestellt als:

Allgemeine Freiraum– und Agrarbereiche mit den Freiraumfunktionen

Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung

 

sowie:

ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) für zweckgebundene Nutzungen,

   hier: Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen

 

 

 

 

 

 

 

 

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) stellt für diesen Bereich Flächen für die Landwirtschaft dar. In Randbereichen sind außerdem Gasfernleitungen und Hochspannungsfreileitungen aufgenommen.

 

 

Der Landschaftsplan setzt für diesen Bereich das Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.4 „Auf dem Böhfelde" fest. Ergänzend sind "Entwicklungs–, Pflege– und Erschließungsmaßnahmen gem. § 26 LG festgesetzt: lfd. Nr. 4.2.6 "Anpflanzung einer unterbrochenen Gehölzreihe und von 5 Einzelbäumen in den Lücken der Gehölzreihe auf insgesamt ca. 700 m Länge südlich der Böhfeldstraße" und  Nr. 4.2.8 "Anlage eines Feldgehölzes auf einer Fläche von ca. 0,4 ha südlich der Böhfeldstraße."

In unmittelbarer Nähe, nordöstlich des Plangebietes und der Böhfeldstraße befindet sich das Naturschutzgebiet "Uhlenbruch".

 

 

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens setzt eine Änderung des Regionalplanes und des zurzeit gültigen FNPs für den Bereich des Plangebietes voraus. Das FNP-Änderungsverfahren wird in der nächsten Sitzungsrunde  eingeleitet und parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

 

 

Sonstiges

 

Im Altlastenkataster der Stadt Hagen ist die Fläche des Plangebietes in geringen Teilen als klärschlammbelastet gekennzeichnet (nur in Randbereichen). Die Behandlung dieser Bereiche ist im weiteren Verfahren zu klären.

Zwei Drittel des Plangebietes sind lt. Auskunft des Umweltamtes als Bodenschutzvorranggebiet eingestuft.

 

Nördlich des Plangebietes sind Tagesöffnungen sowie Bereiche des oberflächennahen Bergbaus dokumentiert. Eine Untersuchung auf weitergehenden Altbergbau im Plangebiet ist daher anzuraten.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Auf der Grundlage dieses Aufstellungsbeschlusses soll die Bauvoranfrage des Landwirtes zurückgestellt werden, um im weiteren Verfahren das Nebeneinander von landwirtschaftlicher Nutzung und geplantem Gewerbe zu regeln.

 

Durch die durch das Bebauungsplanverfahren eröffnete planungsrechtliche Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung dieses Gebietes würde die Existenz des in diesem Bereich wirtschaftenden Vollerwerbslandwirts bedroht.

 

 

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans

Lageplan der Bauvoranfrage

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.02.2014 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

 

Die BVN lehnt die Einleitung des oben bezeichneten Bebauungsplanverfahrens gemäß §2 Abs. 1 BauGB ausdrücklich ab.
Stattdessen fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, die anhängige Bauvoranfrage positiv zu begleiten und zeitnah zu entscheiden.

Begründung


1. Die Vorlage stellt wichtige Sachverhalte nicht richtig dar. So ist es z.B. unrichtig

  wenn im 2. Absatz der Begründung behauptet wird, die Fläche Böhfeld sei durch

   Ratsbeschluss am 08.10.2009 'in den neuen Flächennutzungsplan aufgenommen'

   worden. Bis heute existiert keinerlei Ratsbeschluss über einen neuen

   Flächennutzungsplan, der den seit dem Jahre 1983 gültigen Plan ersetzen würde.


2. Die BVN hat starke Bedenken, ob die durch diese Vorlage veranlasste

   Zurückstellung der Bauvoranfrage auf unbestimmte Zeit überhaupt rechtlich

   zulässig ist.


3. Die BVN berchtet, dass mit einer Umsetzung der Vorlage in der durch die

   Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise auf die Stadt Hagen

   Entschädigungsforderungen in erheblicher Höhe zukommen können.


4. Der Hagener Norden hat keinerlei Bedarf an der Entwicklung eines

   Gewerbegebietes von 27,7 ha auf dem Böhfeld.

   Wenn Bedarfe für Flächenentwicklungen bzw. die Reaktivierung von Flächen

   bestehen, dann zuerst für brachgefallene Flächen wie z.B. die der ehemaligen

   Spedition Lueg an der Wandhofener Straße. Gleiches gilt für etliche Flächen, die

   z.B. im Gewerbegebiet Lennetal seit Jahrzehnten brach liegen.

   Selbst bei einer Realisierung des Cargo-Beamers würde es sich mit der Fläche

   des ehemaligen Güterbahnhofes Hengstey um die Reaktivierung alter

   Bahnanlagen handeln.

   Beim Böhfeld handelt es sich jedoch um die letzte größere landwirtschaftliche

   Nutzfläche im Hagener Norden überhaupt. Diese, quasi auf Vorrat zu entwickeln,

   lehnt die BV Nord entschieden ab.


5. Einer der wichtigsten Gründe für die Zurückweisung dieser Vorlage besteht aber

   darin, dass hierdurch die Existenzberechtigung eines der letzten

   Vollerwerbslandwirte, bei dem zudem die Nachfolge schon gesichert ist, nicht nur

   gefährdet sondern im Gegenteil grob missachtet wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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12.02.2014 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage zu fassen.

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig abgelehnt

 

Dafür:

        0

Dagegen:

      13

Enthaltungen:

        0

 

Zusatz:

 

Der Landschaftsbeirat Hagen schließt sich dem Beschluss und der Begründung der BV-Nord vom 05.02.2014 inhaltlich in vollem Umfang an.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

      13

Dagegen:

        0

Enthaltungen:

        0

 

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13.02.2014 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Umweltausschuss schließt sich dem Beschluss und der Begründung der BV Nord vom 05.02.2014 inhaltlich in vollem Umfang an.

 

Darüber hinaus fordert der Umweltausschuss den Rat der Stadt Hagen auf, den bestehenden Beschluss der Vorlage Drucksachen-Nr. 1226/2007 bezüglich der Ausweisung als Gewerbefläche des Bereiches hfeld zurück zu nehmen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

       4

 

 

SPD

 

 

            3

Bündnis 90/ Die Grünen

       2

 

 

Hagen Aktiv

       1

 

 

Die Linke

       1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   8

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   3

 

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18.02.2014 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) – Gewerbegebiet Böhfeld – gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hoschspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 65 (teilw.) 67 bis 70, 72 bis 74 (teilweise), 111 bis 114, 194, 197,199,229 bis 231, 238, 239, 258, 287, 288, 356 (teilw.), 365 (teilw.)370, 371, 411 (teilw.) und 412 in der Gemarkung Boele, Flur 30.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das o.g. Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt
     

-          zeitnah mit dem Antragsteller Möglichkeiten zur Sicherung seines Bauvorhabens auszuloten und
 

-          innerhalb eines Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, der eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ermöglicht. In dem Bericht ist dazu Stellung zu nehmen, ob die Ausweisung eines Gewerbebetriebes mit einer verträglichen Lösung für den landwirtschaftlichen Betrieb vereinbar ist.

 

Abstimmungsergebnis zu 1.:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

1

SPD

4

 

1

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

3

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis zu 2.:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

11

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

 

 

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20.02.2014 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1.

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) Gewerbegebiet Böhfeld gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hoschspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 65 (teilw.) 67 bis 70, 72 bis 74 (teilweise), 111 bis 114, 194, 197,199,229 bis 231, 238, 239, 258, 287, 288, 356 (teilw.), 365 (teilw.)370, 371, 411 (teilw.) und 412 in der Gemarkung Boele, Flur 30.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das o.g. Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt,

-          zeitnah mit dem Antragsteller Möglichkeiten zur Sicherung seines Bauvorhabens auszuloten und

-          innerhalb eines Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, der eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ermöglicht. In dem Bericht ist dazu Stellung zu nehmen, ob die Ausweisung eines Gewerbebetriebes mit einer verträglichen Lösung für den landwirtschaftlichen Betrieb vereinbar ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Herr Beyel                           

X

 

 

Herr Dr. Bücker                                                       

 

X

 

Herr Ciupka                                                       

X

 

 

Frau Cramer                                                       

X

 

 

Herr Daniels

X

 

 

Herr Dücker                                                       

X

 

 

Herr Erlmann                                                       

 

 

X

Herr Feste                                                                     

X

 

 

Frau Fischbach                                                       

X

 

 

Herr Dr. Fischer                                                       

X

 

 

Herr Dr. Geiersbach

War zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Herr Grzeschista                                         

 

 

X

Herr Häßner                                                       

X

 

 

Frau Helling-Plahr                                                       

X

 

 

Frau Hentschel                                                       

 

X

 

Herr Hentschel

 

X

 

Herr Kayser             

 

X

 

Frau Kingreen                                                       

 

X

 

Herr Klepper

 

 

X

Herr Klinkert                                         

 

X

 

Frau Klos-Eckermann             

War zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Frau Knollmann

X

 

 

Frau Kramps             

 

 

X

Herr Krippner

X

 

 

Frau Kulla

X

 

 

Herr Kurrat                                         

X

 

 

Herr Ludwig

War nicht anwesend.

Herr Marscheider

X

 

 

Herr Meier

X

 

 

Frau Metz-Demnitz

X

 

 

Freu Neuhaus

X

 

 

Frau Niemann

X

 

 

Frau Nigbur-Martini

 

X

 

Herr Panzer

 

X

 

Herr Dr. Preuß                                                       

 

X

 

Herr Peters

X

 

 

Frau Priester-Büdenbender

X

 

 

Herr Dr. Ramrath

X

 

 

Herr Reinhardt                                                       

 

 

X

Herr Reinke                                                       

X

 

 

Frau Richter

 

X

 

Herr Riechel                                                       

 

X

 

Herr Röspel                                                       

X

 

 

Herr Romberg                                                       

X

Herr Rudel

X

 

 

Herr Schmidt                                                       

 

X

 

Frau Schmidt-Winterhoff                           

X

 

 

Herr Schulz                                                       

X

 

 

Herr Sieling                                                       

 

X

 

Herr Söhnchen                                                       

War nicht mehr anwesend.

Herr Strüwer                                                       

X

 

 

Herr Thielmann                                                       

X

 

 

Herr Thieser                                                       

War nicht mehr anwesend.

Frau Timm-Bergs                                         

War nicht anwesend.

Herr Treß                                                                     

X

 

 

Herr Voigt                                                                     

 

 

X

Herr Walter

X

 

 

Herr Weber                                         

X

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm             

X

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit beschlossen

 

34

 

13

 

6