20.02.2014 - 5.19 Bebauungsplan Nr. 1/14 (655) - Gewerbegebiet Bö...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf das vorliegende Schreiben der SIHK (siehe ANLAGE 3 der Niederschrift) in dem darauf hingewiesen wird, dass die Option einer gewerblichen Nutzung dieser Fläche aufrecht erhalten werden soll. Er schließt sich diesem Appell an. Im Rahmen der vorgeschlagenen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens soll geprüft werden, ob ein Nebeneinander von landwirtschaftlicher und gewerblicher Nutzung überhaupt möglich ist. Sofern eine gewerbliche Ausweisung möglich wäre, sollte sich dafür ausgesprochen werden, da es sich um die letzte große zusammenhängende Fläche handelt und ansonsten keine ähnlich attraktiven Gewerbeflächen mehr vorhanden sind. Er verweist auf die im Stadtentwicklungsausschuss gefasste Ergänzung unter Punkt 2. Des Weiteren führt er aus, dass im Vorfeld die Frage gestellt wurde, ob durch eine solche Einleitung Entschädigungsansprüche ausgelöst werden können. Dieses ist nicht der Fall. Allerdings hätte der Name des Grundstückseigentümers nicht in einer öffentlichen  Vorlage genannt werden dürfen. Er bittet für dieses Versehen um Entschuldigung.

 

Frau Nigbur-Martini entgegnet, warum diese unbelastete Fläche ausgerechnet als Gewerbefläche ausgewiesen werden soll. Stattdessen sollten lieber die Brachflächen aufgearbeitet und vermarktet werden. Laut ihren Informationen liege eine konkrete Bauvoranfrage des Landwirtes vor, auf eigenem Grund und Boden seinen Betrieb zu erweitern. Diesbezüglich müsste er doch einen Anspruch auf einen positiven Bescheid haben. Daher sei fraglich, sofern eine Änderung in eine Gewerbefläche erfolgen würde, ob sich dadurch auch die Rechtslage für den Landwirt ändern würde und wenn ja, wie damit umgegangen würde.

 

Herr Panzer führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgendes aus und gibt dieses zu Protokoll: „Man kann gegen diese überstürzt eingebrachte und handwerklich mangelhafte Vorlage viele Argumente vorbringen. Eines der wichtigsten Argumente ist aber das folgende: Dieser Bebauungsplan würde zum jetzigen Zeitpunkt viele Probleme verschärfen. Probleme lösen würde dieser Bebauungsplan aber nicht!!! Hagen hat ein strukturelles Flächenproblem. Die Entwicklungsachsen in den relativ engen Tal-Lagen bieten nur wenig Spielraum. Deshalb war der schnelle Zugriff auf verfügbare Freiflächen schon immer ein Markenzeichen der Hagener Stadtentwicklungspolitik. Als sich Anfang der 70'er Jahre die Krise der Montanindustrie zuspitzte und die Schließung der Hasper Hütte immer wahrscheinlicher wurde, da fügte es sich gut, dass die Stadt Hagen im Zuge der kommunalen Neuordnung auch den Zugriff auf das Lennetal, und damit auf das letzte noch nicht nahezu vollständig belegte Tal, bekam. Das Gewerbegebiet Lennetal wurde in kurzer Zeit aus dem Boden gestampft. Ja, durch diese Entwicklung wurden viele Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Es wurden aber auch viele Reserveflächen generiert. Ein unbefangener Beobachter, der heute durch das Gewerbegebiet geht, muss denken, "Oh', hier ist es aber luftig." Und so mancher Geschäftsführer würde wohl ausführen, dass er die Reserveflächen weder in den letzten 40 Jahren und auch nicht in absehbarer Zukunft benötigt. Und, ja, die Kosten für den Gärtner, der ab und zu über die Fläche gehen muss, wären ärgerlich, insgesamt aber zu tragen. Ja, die Herren Schädel und Schuhmacher, sie wissen schon: "Hagens Stadtplanung verliert ihr Stammhirn", haben schon Recht!!! Zitat Herr Schädel: "Also müssen Bierkastenläger, Autohäuser sowie völlig überdimensionierte und weitgehend ungenutzte Expansionsreserveflächen heute als Fehlentwicklungen betrachtet werden." Und man muss Herrn Schumacher auch zustimmen, wenn er ein Baulückenkataster für erforderlich hält. Diesen Gedanken müssen wir weiterführen. Ein solches Kataster, nennen wir es Gewerbeflächenkataster, wird dringend benötigt. Politik und Verwaltung müssen diese Potentiale kennen, anderenfalls geraten sie immer wieder aus dem Fokus, wird sich der Blick immer wieder auf die letzten verbliebenen Freiflächen richten. Mit Blick auf das Böhfeld muss aber auch die bisher letzte Entwicklung eines potentiellen Gewerbegebietes in Hagen kritisch in Erinnerung gerufen werden. Die Rede ist natürlich von der Hassleyer Insel. 13,5 ha, etwa halb so groß wie das Böhfeld. Die Hassleyer Insel ist, wie das Desaster um den Regenwasser-Kanal belegt, nur sehr schwer und, wenn überhaupt, nur mit unvertretbar hohen Kosten zu entwickeln. Diese Fläche stellte die vorletzte 'Perle' der größeren verfügbaren Freiflächen dar, sie wurde leichtfertig vergeben. Zum einen wären die Mittel, die der örtliche Energieversorger für den Bau seiner neuen Hauptverwaltung auf der Hassleyer Insel einsetzt, besser am alten Standort investiert worden. Dies wäre für Wehringhausen ein positiver Entwicklungsimpuls gewesen. So aber haben wir es dort, aus eigenem Verschulden, mit einer weiteren Brache an der B7 zu tun. Zum anderen ist da noch der geplante großflächige Möbeleinzelhandel. Im Einzelhandels-Konzept der Stadt wird ausgeführt, dass im Möbelhandel Umsatzzuwächse nur noch durch die Ausweitung der Verkaufsflächen zu erzielen sind. Die Erlöse pro m² Verkaufsfläche nehmen aber kontinuierlich ab. Eine ähnliche Entwicklung wie bei den Baumärkten, wo es ja in jüngster Zeit, auch in Hagen, folgerichtig zu Insolvenzen kam. Bei großflächigem Möbelhandel auf der grünen Wiese kommt aber noch das Problem der Randsortimente hinzu. Damit sollen die Kunden gelockt werden. Diese Sortimente stehen in direkter Konkurrenz zur Innenstadt und zu Nebenzentren, wie z.B. Hohenlimburg. Die Randsortimente auf der Hassleyer Insel werden die Innenstadt und die Nebenzentren natürlich schwächen. Fazit: Und damit ist sie belegt, die Hassleyer Insel. Auf einer der letzten größeren in Hagen zur Verfügung stehenden Fläche werden keine neuen Arbeitsplätze in nennenswerter Zahl geschaffen werden, schon gar keine gewerblichen. Eine solche Entwicklung darf sich auf dem Böhfeld keinesfalls wiederholen. Sie ist aber zu befürchten: Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens werden Begehrlichkeiten erst geweckt werden. Niemand kann ausschließen, dass sich ähnliches, wie auf der Hassleyer Insel auch hier wiederholt. Dabei ist auch eine Entwicklung des Böhfeldes äußerst problematisch. Es handelt sich hier ebenfalls um eine Hanglage. Nicht so steil wie an anderen Stellen, wie z.B. an der Volmarsteiner Straße, trotzdem aber mit erheblichen Höhenunterschieden. Heute springt das Böhfeld, als Landschaftsteil vor allem deshalb ins Auge, weil es höher als die Dortmunder Straße liegt. Jeder von Ihnen kennt die Situation. Der REAL-Markt liegt quasi 'im Loch', jedenfalls deutlich tiefer als die Dortmunder Straße. Stellen Sie sich ein solches Objekt auf der anderen Straßenseite vor. Die Stützmauer entlang der Dortmunder Straße wäre mehrere Meter hoch. Käme es zu einer kleinteiligeren Bebauung, stünden die Gewerbebauten wie Domino-Steine oberhalb von Bathey. Und hinter der Kuppe des Böhfeldes würden sie die Visitenkarte Hagens als flächiges Gewerbegebiet, nicht aber als Tor zum Sauerland prägen. Im Hagener Norden sind lange vor dem Böhfeld ganz andere Flächen zu aktivieren. An erster Stelle ist hier das Gelände der ehemaligen Spedition Lueg an der Wandhofener Straße zu nennen. Dieses Gewerbegrundstück muss, auch aus städtebaulichen Gründen, vorrangig einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Wobei jede neue Nutzung die Verkehrssituation auf den Achsen Wandhofener / Dortmunder Straße verschärft. Der Cargo-Beamer ist ein weiteres, hoch strittiges Projekt. Wir Grünen unterstützen es aus verschiedenen Gründen. Einer dieser Gründe ist u.a. der, dass, käme es zum Cargo-Beamer, eine alte, seit fast 30 Jahren brach liegende Bahnanlage reaktiviert würde. Eben nicht, wie beim Böhfeld, eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Natürlich würde der Cargo-Beamer zwangsläufig erhebliche Verkehre auslösen. Vor allem natürlich in Richtung Autobahn und damit ebenfalls auch an der Einmündung Wandhofener Straße. Diese Verkehre wären wahrscheinlich noch zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund ist eine Entwicklung des Böhfeldes aber absolut auszuschließen. Ein Gewerbegebiet auf 27,7 ha löst mit Sicherheit Verkehre aus, die in diesem Bereich zum Verkehrsinfarkt führen müssen. Was spricht noch gegen einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zum jetzigen Zeitpunkt. Die Behauptung von Befürwortern der Entwicklung des Böhfeldes: "Wenn nicht jetzt, dann kann das Böhfeld nie entwickelt werden." ist blanker Unsinn. Die Planungshoheit wird auch künftig beim Rat dieser Stadt liegen. Eine Entwicklung kann, wenn sie denn wirklich erforderlich ist, jederzeit angestoßen werden. Mit diesem Einleitungsbeschluss soll erreicht werden, dass die anhängige Bauvoranfrage des ortsansässigen Landwirtes zunächst für mindestens 1, max. 4 Jahre zurückgestellt wird. Dass dieser nachträgliche Einleitungsbeschluss Schadenersatzansprüche des Landwirtes auslöst, kann man wahrscheinlich zu Recht annehmen, darum werden sich die Anwälte des Landwirtes kümmern. Jedenfalls würde durch ein solches Vorgehen keinerlei Rücksicht auf die betrieblichen Belange des Landwirts genommen. Der Aussage des Rechtsamtes in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses muss ausdrücklich widersprochen werden. Das Vorhaben kann nicht nach BauGB §15 (3) für längstens 1 Jahr entschädigungsfrei zurückgestellt werden. Diese Vorschrift gilt ausdrücklich nicht für Vorhaben wie das vorliegende, welches nach §35 (1) Nr. 1. einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Zuletzt spricht gegen diesen 'Monster'-Einleitungsbeschluss, dass es mit Sicherheit verträglichere Wege gibt. Die BV-Nord hat schon im Jahr 2009 Kompromiss-Vorschläge für die Entwicklung des Böhfeldes diskutiert. 27,7 ha Gewerbegebiet konnten und wollten wir uns auch schon damals nicht vorstellen. Ein gewerbliche Flächenentwicklung in einer Bautiefe entlang der Dortmunder Straße war für uns aber durchaus diskussionswürdig. Dieses Argument gewinnt - vor allem vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich in die Diskussion gebrachten 'Fischer-Spange', als einer sehr guten Option, die wachsenden Verkehre vor allem aus dem Lennetal, an der Einmündung der Wandhofener in die Dortmunder Straße reibungsloser auf die Autobahn führen zu können - nochmals an Bedeutung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte folgen Sie unserer Argumentation, bitte lehnen Sie die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens ab. Bewahren Sie damit, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger des Hagener Nordens, ein wichtiges Stück Landschaft vor dem planlosen Verbrauch. Ich bedanke mich für ihre Aufmerksamkeit.“

 

Herr Meier entgegnet, dass die Mehrheit des Rates beschlossen hat, den Bereich Böhfeld als Gewerbegebiet auszuweisen. Heute soll lediglich dieser Beschluss umgesetzt werden. Er merkt an, dass durch die Bauvoranfrage kein zeitlicher Druck entstehen sollte. Er plädiert dafür den Bebauungsplan gemäß der Vorlage einzuleiten und in einer sorgfältigen Abwägung zu einem Ergebnis zu kommen.

 

Herr Dr. Ramrath stimmt den Ausführungen von Herrn Meier zu. Er nennt als positives Beispiel die Gewerbeentwicklung der Volmarsteiner Straße. Ebenfalls konnten für das Gewerbegebiet Herbeck einige Verträge zum Abschluss gebracht werden. Er merkt an, dass nicht sofort jeder mögliche Quadratmeter vermarktet wird, aber die Möglichkeit sollte bestehen. Der Bereich Böhfeld eigne sich als gute Gewerbeansiedlungsfläche bzw. Reservefläche. Er geht auf den Vorschlag der Vermarktung der Brachflächen ein. Dieses gestaltet sich bekanntermaßen aufgrund der Altlasten sehr schwierig. Gemäß den Wirtschaftsanalysen der Metropole Ruhr zu möglichen Gewerbeflächen liege Hagen im Vergleich mit anderen Städten ganz unten. Er macht nochmals deutlich, dass es sich um eine mittelfristige Planung handelt. Er weist darauf hin, dass der Betrieb auch im Randbezirk angesiedelt werden könne. Deswegen soll bereits jetzt das Gespräch mit dem Landwirt gesucht werden. Dieses soll innerhalb eines Jahres erfolgen. Die Verträglichkeit mit dem landwirtschaftlichen Betrieb soll gewährleistet sein. Diese Zusätze wurden im Beschluss des Stadtentwicklungsausschuss aufgenommen.

 

Frau Kingreen entgegnet, dass die Beschlüsse der Bezirksvertretung Nord, des Umweltausschusses und des Landschaftsbeirats alle einstimmig ablehnend sind. Sie zitiert aus einer aktuellen Mitteilung des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums vom 13.02.2014: „Der dauerhafte Verlust von wertvollen Acker- und Weideflächen ist weltweit und auch in NRW ein größeres Problem. Deshalb appelliert der NRW-Dialog Landwirtschaft und Umwelt für eine nachhaltigere Flächennutzung, um langfristig die Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln, Bioenergie und nachwachsenden Rohstoffen sicherstellen zu können. Fruchtbare Ackerböden sind weltweit knapp und werden angesichts des Klimawandels und des Wachstums der Weltbevölkerung noch knapper werden. Die Schonung der Flächen und der Schutz des Bodens muss deshalb Priorität haben. Pro Bürger in der Europäischen Union werden heute rund 3.100 m² für den Verbrauch von Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Bioenergie eingesetzt. In Nordrhein-Westfalen stehen sogar nur 600 m² Anbauland pro Kopf und weitere 200 m² Grünland zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen ist somit ein “Flächenimporteur“. Für die Versorgung der nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger wird wesentlich mehr Anbaufläche belegt als innerhalb Nordrhein-Westfalens zur Verfügung steht.“ Frau Kingreen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den Bereich Böhfeld, welches ein Landschaftsschutzgebiet und Puffer zum Naturschutzgebiet Uhlenbrock sei. Der Landwirt sei zudem bereits  eingeschränkt worden, als das Gewerbegebiet Herbeck entwickelt wurde. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass eine Verlagerung des Betriebes in einen Randbezirk nicht möglich sei, da der Hof an das Gebiet Hengstey grenzt und die  Immissionen eines Landwirtschaftsbetrieb, wie Lärm und Geruch erhebliche Auflagen auslösen würde, die nicht zu erfüllen seien. Insbesondere die Auflagen für die Sicherungsmaßnahmen für eine Güllelagerug, da dort eine Wasserschutzzone bestehe. Daher sei eine Erweiterung des Landwirtschaftsbetriebs nur auf dem Böhfeld möglich. Die Fläche gehöre zu über 50 Prozent dem Landwirt. Des Weiteren führt sie aus, dass das Böhfeld sich durch eine besondere Fruchtbarkeit auszeichnet, durch eine hohe Sorptionsfähigkeit und eine hohe nutzbare Wasserkapazität. Daher seien 19 ha der 28 ha Bodenvorranggebiet, welches für eine Ausweisung eines Gewerbegebietes hinderlich sei. Sie gibt zu bedenken, dass in der Vergangenheit bereits viele Flächen der Landwirtschaft entzogen worden seien. Die Aussage, dass die Vorhaltung von Gewerbeflächen zur Vorsorge für die kommende Generation sei, stellt sie in Frage. Anstatt dessen müssen ihrer Ansicht nach landwirtschaftliche Fläche vorgehalten werden. Sie merkt an, dass weltweit die Verteuerung von Nahrungsmitteln aufgrund der Verknappung solcher Flächen erfolgt. Sie bittet darum, diese Vorlage nicht zu beschließen und somit den Landwirt nicht zu beschneiden und das Gut von Fläche und Boden zu achten und schützen.

 

Herr Klinkert geht auf die Ausführungen von Herrn Panzer und Herrn Dr. Ramrath ein. Der Landwirt benötige die Fläche für eigene Zwecke, zudem sei der landwirtschaftliche Betrieb seit Generationen ein Familienbetrieb und soll weiterhin Bestand haben. Somit stehe die Fläche nicht zur Verfügung. Er pflichtet den Aussagen der Mitglieder der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bei. Daher werde Hagen Aktiv diesen Beschluss auch ablehnen.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass der von Herrn Panzer angeführte § 15 Absatz 3 BauGB ein Sonderfall darstellt. Dieser ist für den Fall vorgesehen, wenn die Gemeinde nur einen Flächennutzungsplan ändern möchte. Im vorliegenden Fall soll aber ein Bebauungsplan aufgestellt werden, daher greift der Grundsatz des § 15 BauGB, welcher in Absatz 1 niedergelegt ist. Demnach können widersprechende Vorhaben zurück gestellt werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

 

Herr Panzer entgegnet, dass er der Auffassung ist, dass der § 15 Absatz 1 BauGB erst greift, wenn ein heutiger Beschluss für eine Aufstellung eines Bebauungsplans getroffen wurde.

 

Herr Riechel geht auf die Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath ein bezüglich der fehlenden Gewerbeflächen. Er kritisiert, dass die geschaffenen Reserveflächen im Lennetal beispielsweise im Privatbesitz der Unternehmen seien. Des Weiteren weise die Regionalplanung aus, dass der Anteil der Gewerbeflächen in Hagen zu hoch sei. Er ist der Auffassung, dass durch die Bauvoranfrage des Landwirtes erneut die Begehrlichkeit geweckt worden sei, den Flächennutzungsplan zu ändern. Dieses könne nicht richtig sein, und der Landwirt werde dagegen sicherlich rechtliche Schritte einleiten können.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm merkt an, dass ein solches Verfahren üblich ist. Er erinnert an die vielen Fälle von Bauvoranfragen für Spielhallen oder sonstige  Einzelhandelsnutzung, die durch Einleitungsbeschluss unterbunden werden konnten. Dieses rechtliche Mittel sei probat und dient als Instrument zur Durchsetzung städtischer Interessen. Er merkt an, dass hier eine rein politische Entscheidung für oder gegen eine Einleitung getroffen werden soll.

 

Frau Knollmann gibt zu bedenken, dass die finanzielle Situation der Stadt in diesem Zusammenhang betrachtet werden sollte. Mit diesem Beschluss können weitere Gewerbesteuer für die Stadt ermöglicht werden. Des Weiteren wäre eine solche Fläche für die Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll, zudem die umliegenden Städte neben Reserveflächen auch bessere topographische Voraussetzungen bieten würden. Abschließend erinnert sie daran, dass in der Vergangenheit bezüglich der Fläche Böhfeld berichtet wurde, dass ein Teil dieses Gebietes mit Klärschlamm belastet sei. Daher sei fraglich, inwieweit dort überhaupt ein landwirtschaftlicher Betrieb ausgeweitet werden kann.

 

Herr Daniels merkt an, dass in der Vergangenheit die Ansiedlung oder der Bestand großer Firmen in Hagen oftmals gescheitert sei. Dieses sei auch auf die verspäteten und langen Genehmigungsverfahren zurück zu führen. Jeder wisse, dass die Brachflächenentwicklung schwierig sei und es sei fraglich, ob die Fläche Böhfeld eine Perle der Landwirtschaft ist. Die finanzielle Stabilisierung der Stadt sei wichtig und sollte mit solchen Maßnahmen gesichert werden.

 

Herr Hentschel entgegnet, dass der Landwirt mit seinen Erzeugnissen nicht nur sich,  sondern auch andere ernährt. Sofern eine Gewerbefläche ausgewiesen würde, konnte in ein paar Jahren ggf. eine weitere Brachfläche entstehen, die aufgrund der hohen Kosten nicht hergerichtet werden kann.

 

 

Frau Priester-Püdenbender stellt einen Antrag auf Abschluss der Aussprache  nach § 15 Absatz 2 c der Geschäftsordnung des Rates.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verliest die verbliebene Rednerliste: Herr Klinkert, Frau Nigbur-Martini, Herr Kayser, Herr Kohaupt, Herr Dr. Preuß, Herr Thielmann und Herr Riechel und lässt anschließend über den Antrag abstimmen.

 

Dem Antrag wird stattgegeben.

 

 

Herr Kayser stellt einen Antrag auf namentliche Abstimmung nach § 15 Absatz 2 h der Geschäftsordnung des Rates und wird von Mitgliedern der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unterstützt.

 

Somit ist dem Antrag stattzugeben.

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den ergänzten Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses namentlich abstimmen.

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Beschluss:

1.

Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/14 (655) Gewerbegebiet Böhfeld gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Böhfeldstraße im Norden, der Dortmunder Straße im Osten, der Autobahn BAB A1 im Süden und der Trasse der Hoschspannungsleitung Herdecke 1 / 2 und 3 / 4 im Westen.

 

Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke 65 (teilw.) 67 bis 70, 72 bis 74 (teilweise), 111 bis 114, 194, 197,199,229 bis 231, 238, 239, 258, 287, 288, 356 (teilw.), 365 (teilw.)370, 371, 411 (teilw.) und 412 in der Gemarkung Boele, Flur 30.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das o.g. Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nach Ausarbeitung entsprechender Nutzungs- und Erschließungskonzepte im 4. Quartal 2014 erfolgen.

 

2.

Die Verwaltung wird beauftragt,

-          zeitnah mit dem Antragsteller Möglichkeiten zur Sicherung seines Bauvorhabens auszuloten und

-          innerhalb eines Jahres einen Zwischenbericht vorzulegen, der eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ermöglicht. In dem Bericht ist dazu Stellung zu nehmen, ob die Ausweisung eines Gewerbebetriebes mit einer verträglichen Lösung für den landwirtschaftlichen Betrieb vereinbar ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

Herr Beyel                           

X

 

 

Herr Dr. Bücker                                                       

 

X

 

Herr Ciupka                                                       

X

 

 

Frau Cramer                                                       

X

 

 

Herr Daniels

X

 

 

Herr Dücker                                                       

X

 

 

Herr Erlmann                                                       

 

 

X

Herr Feste                                                                     

X

 

 

Frau Fischbach                                                       

X

 

 

Herr Dr. Fischer                                                       

X

 

 

Herr Dr. Geiersbach

War zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Herr Grzeschista                                         

 

 

X

Herr Häßner                                                       

X

 

 

Frau Helling-Plahr                                                       

X

 

 

Frau Hentschel                                                       

 

X

 

Herr Hentschel

 

X

 

Herr Kayser             

 

X

 

Frau Kingreen                                                       

 

X

 

Herr Klepper

 

 

X

Herr Klinkert                                         

 

X

 

Frau Klos-Eckermann             

War zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.

Frau Knollmann

X

 

 

Frau Kramps             

 

 

X

Herr Krippner

X

 

 

Frau Kulla

X

 

 

Herr Kurrat                                         

X

 

 

Herr Ludwig

War nicht anwesend.

Herr Marscheider

X

 

 

Herr Meier

X

 

 

Frau Metz-Demnitz

X

 

 

Freu Neuhaus

X

 

 

Frau Niemann

X

 

 

Frau Nigbur-Martini

 

X

 

Herr Panzer

 

X

 

Herr Dr. Preuß                                                       

 

X

 

Herr Peters

X

 

 

Frau Priester-Büdenbender

X

 

 

Herr Dr. Ramrath

X

 

 

Herr Reinhardt                                                       

 

 

X

Herr Reinke                                                       

X

 

 

Frau Richter

 

X

 

Herr Riechel                                                       

 

X

 

Herr Röspel                                                       

X

 

 

Herr Romberg                                                       

X

Herr Rudel

X

 

 

Herr Schmidt                                                       

 

X

 

Frau Schmidt-Winterhoff                           

X

 

 

Herr Schulz                                                       

X

 

 

Herr Sieling                                                       

 

X

 

Herr Söhnchen                                                       

War nicht mehr anwesend.

Herr Strüwer                                                       

X

 

 

Herr Thielmann                                                       

X

 

 

Herr Thieser                                                       

War nicht mehr anwesend.

Frau Timm-Bergs                                         

War nicht anwesend.

Herr Treß                                                                     

X

 

 

Herr Voigt                                                                     

 

 

X

Herr Walter

X

 

 

Herr Weber                                         

X

 

 

Herr Oberbürgermeister Dehm             

X

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mit Mehrheit beschlossen

 

34

 

13

 

6

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen