Beschlussvorlage - 0488/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und Einsatz SAP-Finanzsoftware
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB 2/NKF
- Bearbeitung:
- Ina Burgath
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Personalausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
16.06.2005
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Vorgehensweise und dem Einsatz der
Beschäftigten zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements auf der
Basis der SAP-Finanzsoftware zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte für die Einführung
des NKF und den Einsatz der SAP-Finanzsoftware kurzfristig umzusetzen, um die
termingerechte Einführung des NKF auf der Basis der SAP-Finanzsoftware
sicherzustellen.
Der befristeten Einstellung der beiden Vermessungsingenieure
im Bereich des Teilprojektes Erfassung, Bewertung, Bilanz wird zugestimmt.
Die abschließende Auswahl der Bewerber/innen kann im
Interesse der Dringlichkeit in einer kleinen Auswahlkonferenz des
Personalausschusses, mit dem Vorsitzenden, sowie jeweils einem Vertreter der im
Personalausschuss vertretenen Parteien, erfolgen.
Die Verwaltung wird über den Fortgang der Einführung des
Neuen Kommunalen Finanzmanagements und der damit in Zusammenhang stehenden
Einführung der SAP-Finanzsoftware halbjährlich dem HFA berichten.
Sachverhalt
Mit der Vorlage “ Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) ” vom 3.6.2004 hat der Rat der Stadt Hagen den
seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements beschlossen.
Auf dieser Basis arbeiten die eingerichteten Projektgruppen
zur Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.
Für die Umsetzung des NKF ist es zwingend erforderlich, die
bisherige kamerale Software durch eine moderne leistungsfähige Finanzsoftware
zu ersetzen.
Dies wird gemäß den vorliegenden Beschlüssen des Betriebsausschusses HABIT vom 17.9.04 die Software
“mySAP ERP” als strategisches Softwareprodukt für den Bereich der
Stadt Hagen sein.
Der Einsatz der SAP-Finanzsoftware soll aus Kostengründen
auf der Basis einer voreingestellten kommunalen Musterlösung umgesetzt werden.
Dazu ist beabsichtigt, diese Musterlösung zunächst auf
Änderungs- bzw. Erweiterungsbedarfe zu prüfen (Deltaworkshops). Die notwendigen
Änderungen- bzw. Erweiterungen werden dann in die Musterlösung eingestellt
(Customizing).
Der Einsatz der SAP-Finanzsoftware soll aus Gründen des
Einführungsaufwandes und Sicherheitsgründen in zwei Wellen in die Verwaltung
hinein geschehen.
Ziel ist es, die Kameralistik zum 1.1.2008 abzulösen.
Es zeichnet sich eine sehr enge Verknüpfung und Abhängigkeit
zwischen der NKF- Einführung und der SAP-Finanzsoftware ab. Im NKF werden die
rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesetzt, welche dann
unter Einsatz der SAP-Finanzsoftware im Rechnungswesen abgebildet werden
sollen. Es ist deshalb erforderlich, beide in einer gemeinsamen
Projektorganisation zu synchronisieren.
Dazu wird die erforderliche Struktur zur Einführung der
SAP-Finanzsoftware mit einer SAP Projektleitung und weiteren 3 freigestellten
Beschäftigten in das vorhandene NKF - Projektstruktur integriert.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die
SAP-Finanzsoftware sich aus verschiedenen Modulen zusammensetzt, mit denen der
neue produktorientierte Haushalt beplant und bewirtschaftet wird.
Für die Anwendungsbetreuung der SAP-Softwaremodule sind
insgesamt 9 Anwendungsbetreuer erforderlich, die im Wege einer Freistellung für
das Projekt gewonnen werden müssen. Hinzu kommen weitere 4 Beschäftigte für den
Bereich der Programmierung beim HABIT. Das Auswahlverfahren auf die externe Stellenausschreibung beim HABIT läuft
derzeit.
Im Teilprojekt 3, Erfassung,
Bewertung Bilanz ist zum 1.1.2008 die Eröffnungsbilanz der Stadt Hagen zu erstellen. Dazu ist es erforderlich, das
gesamte Vermögen der Kommune zu erfassen und zu bewerten. Zur Unterstützung bei
der Vermögenserfassung und -bewertung sollen zunächst zwei
Vermessungsingenieure (Bereich Grundstücksbewertung) befristet auf 2 Jahre im
Bereich der städtischen Bewertungsstelle (Amt für Geoinformationen und
Liegenschaftskataster) zusätzlich eingestellt werden.
Eine weitere halbe Stelle wird durch eine aus dem
Mutterschaftsurlaub zurückkehrende städtische Beschäftigte
(Diplomkauffrau) wahrgenommen.
Damit ergibt sich aus heutiger Sicht, unter Berücksichtigung
des bereits freigestellten Projektkoordinators,
während des Umstellungszeitraumes ein personeller Bedarf von derzeit 21
Freistellungen von städtischen Beschäftigten, dies sind:
0,5 Projektleitung NKF
1 Projektkoordinator für NKF
4 Beschäftigte für die SAP-Projektorganisation
9 Beschäftigte
als Anwendungsbetreuer für die SAP-Softwaremodule
2,5 Beschäftigte zur Erstellung der
Eröffnungsbilanz
4 Beschäftigte als SAP-Programmierer beim HABIT
Nicht alle genannten Bedarfe führen automatisch zu
zusätzlichen Haushaltsausgaben, z.B. führt der Einsatz von städtischem Personal
zu keinen zusätzlichen Personalausgaben.
Berücksichtigt man ausschl. diejenigen Positionen, die
voraussichtlich auch zu zusätzlichen Ausgaben führen werden, entsteht eine
Haushaltbelastung von ca.:
2005
rd. 2,3 Mio. EURO
2006
rd. 1,4 Mio. EURO
2007
rd. 0,9 Mio. EURO
2008
rd. 0,9 Mio. EURO
0.Einleitung
Das
Land NRW hat mit Beschluss vom 10.11.2004 die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagement (NKF) spätestens zum 1.1.2009 beschlossen.
Auf der Grundlage der Vorlage “Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ” vom 3.6.2004 hat der Rat der Stadt
Hagen den seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Weg zur Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements beschlossen.
Die Verwaltung hat inzwischen die in der Vorlage
dargestellte NKF Organisations- und Projektstruktur umgesetzt und die
Teilprojekte haben ihre Arbeit aufgenommen.
Die Zeitplanung zur Einführung des NKF setzt sich weiterhin
den verwaltungsweiten Umstieg auf das Neue Kommunale Finanzmanagement zum
1.1.2008 zum Ziel. Es ist beabsichtigt, bereits Mitte 2007 den gesamten
produktorientierten Haushalt für das Haushaltsjahr 2008 auf doppischer Basis zu
planen und politisch beraten zu lassen. Der Umstieg bereits zum 1.1.2008
verkürzt den Zeitraum, in dem die bisherige Kameralistik und stufenweise das
NKF parallel im Einsatz sind.
1. Stand der Arbeiten in den
Teilprojekten
Kernprojekt
Das Kernprojekt hat die Arbeit der einzelnen Teilprojekte begleitet, bei verschiedenen Fragestellungen fachliche Vorschläge der Teilprojekte beraten und Empfehlungen für den VV, den Oberbürgermeister und Politik, insb. Lenkungsgruppe ausgesprochen.
TP1 Neuausrichtung der Steuerung
Die Einführung des NKF
ist nicht nur darauf beschränkt, das bestehende Rechnungssystem der
Kameralistik gegen ein neues modernes Rechnungssystem, der Integrierten
Kommunalen Doppik zu ersetzen, sondern die Einführung als einen Reformansatz zu
verstehen, der eine Weiterentwicklung der Steuerung beinhaltet. Hierzu gehört
insbesondere die Steuerung von Verwaltungsprodukten über Quantitäts- und
Qualitätskennzahlen auf Ebene des zukünftigen Produkthaushalts.
Das Teilprojekt Neuausrichtung der Steuerung, beschäftigt
sich deshalb z.Zt. zunächst mit der Aufgabe, Strukturen für die Definition der
Produkte im NKF zu erarbeiten. Hierzu wird derzeit ein Konzept erarbeitet, in
dem die zur Definition von Produkten notwendigen Grundlagen fixiert werden, die
Struktur des Hagener Produktrahmens und -kataloges festgelegt wird, die
Steuerungsebenen beschrieben werden und gegebenenfalls Veränderungen von
Organisation und Geschäftsprozessen dargestellt werden.
Die Erarbeitung findet aufgrund der Schnittstellen zu
Aufgaben des Teilprojektes Erfolgsplanung/-rechnung, Finanzplanung/-rechnung
unter Einbindung der Teilprojektleitung dieses Teilprojektes statt.
TP2 Ergebnisplanung/-rechnung,
Finanzplanung/-rechnung
Ziel des Teilprojektes ist es, die Ergebnisplanung/-rechnung
und die Finanzplanung/-rechnung auszugestalten, damit ein möglichst
reibungsloser Übergang von der Kameralistik hin zum NKF sichergestellt ist.
Im Vordergrund standen daher zunächst die
Qualifizierungsmaßnahmen in betriebs-wirtschaftlicher Hinsicht und mit NKF
Schwerpunkten.
Es wurde ein erster Arbeits- und Zeitplan erarbeitet, der nun im Hinblick auf
die Rahmenbedingungen der SAP-Finanzsoftware synchronisiert werden muss.
Es wurden Vorüberlegungen angestellt, nach welchen Kriterien
die Auswahl der Ämter für die erste Umstellungsphase (1. Welle) erfolgen
sollte. Die Einbindung der Fachämter wurde noch nicht institutionalisiert.
Es wurde ein erster Entwurf erstellt, in dem die Unterabschnitte
des städtischen kameralen Haushaltes den 88 Produktgruppen bzw. Produkten der
Finanzstatistik NRW zugeordnet wurden. Damit wird im weiteren eine Überleitung
von bisherigen kameralen Unterabschnittsstrukturen in produktorientierte
Strukturen des NKF möglich. Die Feinabstimmung
hierzu muss in Zusammenarbeit mit den Fachämtern erfolgen.
Der bisher erarbeitete Arbeits- und Zeitplan ist im Hinblick
auf die Rahmen-bedingungen der SAP-Finanzsoftware und den sich daraus
ergebenden Ressourcenbedarfen und zeitlichen Meilensteinen anzupassen.
TP3 Erfassung, Bewertung, Bilanz
Ziel des Teilprojektes ist es, die vom NKF geforderte
fortschreibungsfähige Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Für eine erste Übersicht wurde das
voraussichtlich zu erfassende städtische Vermögen nach Dienststellen gegliedert
und eine allgemeine Inventurrichtlinie als Diskussionsgrundlage erstellt.
Für die
Datenerfassung und –bewertung des städtischen Hochbauvermögens wurde auf
der Basis von Testbewertungen der voraussichtliche Umfang des Ressourcenbedarfs
für die zu leistende Erfassungs- und Bewertungsarbeit abgeschätzt.
Derzeit wird ein Anforderungsraster
für die Bewertung des städtischen Infrastrukturvermögens (insbesondere Straßen,
Wege) mit der Fachverwaltung erörtert.
Ein erster grober Arbeits- und Zeitplan wurde erstellt.
TP4 Neue Finanzsoftware
Ziel des Teilprojektes ist die
nachhaltige Begleitung und Durchführung operativer Aufgaben zur Einführung
einer entsprechenden Software zur Unterstützung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.
Dazu ist die Entscheidung, das NKF bei der Stadt Hagen durch die Software der
Fa. SAP AG abzubilden, bereits im September 2004
durch den Betriebsausschuss des HABIT getroffen worden (siehe 2. Projekt zur
Einführung
SAP-Software).
Im Teilprojekt wurde der diese
Einführung begleitende Arbeits- und Zeitplan erarbeitet und einzelne Teilschritte
vorbereitet. Es wurden die Leistungsbeschreibung zur NKF-Musterlösung und die
Erarbeitung der Alternativen zur Bereitstellung des SAP-Basisbetriebes diskutiert.
Der seitens SAP vorgestellte Projektplan zur Vorgehensweise wurde mit dem
Arbeits- und Zeitplan des Teilprojektes Neue Finanzsoftware abgeglichen. Zur
Vorbereitung der verwaltungsinternen Entscheidung zur inhaltlichen Vorgehensweise wurden die Alternativen aus
Sicht des Teilprojektes bewertet und priorisiert.
TP5 Qualifizierungs- und Informationsmanagement
Ziel des Teilprojektes “Qualifizierungs- und
Informationsmanagement” ist es, während des NKF-Prozesses
zielgruppenspezifische Qualifizierungsprogramme zu entwickeln und anzubieten.
Die Qualifizierungsmaßnahmen werden vom Amt für
Weiterbildung und Medien, in Kooperation mit dem Institut für
Verwaltungswissenschaften, Gelsenkirchen, erfolgreich durchgeführt und reichen
thematisch von Einführungsveranstaltungen zum NKF bis hin zu Aufbauseminaren
mit Spezialthemen für bestimmte Beschäftigtengruppen.
Zielgruppe der ersten Qualifizierungsreihe sind
Projektmitglieder und Führungskräfte, deren Schulungen bis Anfang Juni 2005
durchgeführt wurden. Parallel dazu haben Qualifizierungen für Buchhalter/Innen
und Rechnungsprüfer/Innen, später auch für betroffene Sachbearbeiter/Innen
begonnen.
Des Weiteren wurde ein Informationsangebot im Intranet aufgebaut und wird laufend erweitert. Dort können die aktuellen Informationen des Landes NRW, zum Thema NKF, abgerufen werden. Für das 2. Halbjahr 2005 ist die verwaltungsweite Information über das NKF-Projekt geplant.
2. Projekt zur Einführung SAP – Software
Mit Beschluss des Rates vom 3.6.2004 wurde die Verwaltung
beauftragt, alle vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung des gesetzlich
vorgegebenen Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 1.1.2008 zu treffen.
Daraufhin hat der Betriebsausschuss HABIT
mit Beschluss vom 17.9.04 die Betriebsleitung beauftragt, die Software
“mySAP ERP” als Strategisches Softwareprodukt für den Bereich der
Stadt Hagen einzusetzen.
Ausgehend
von den daran anschließenden Gesprächen mit der SAP und den Beratungen in den
Teilprojekten bzw. im Kernprojekt NKF beabsichtigt die Verwaltung, die
SAP-Finanzsoftware auf der Basis einer Musterlösung, in zwei Wellen, zum
1.1.2008 einzuführen.
2
a. Einsatz der Musterlösung
Die Stadt Hagen wird auf der Basis der
SAP-Musterlösung “Integrierte Kommunale Doppik”, die Neue
SAP-Finanzsoftware einführen.
Bei
dieser Musterlösung handelt es sich um eine aufgrund der Zusammenarbeit in den
Modellprojektkommunen NRW entwickelte und stetig optimierte SAP-Musterlösung,
die im Rhein/Siegkreis bereits in zwei kleineren Städten (15.000 Einwohner) in
NRW im Einsatz ist. Diese Musterlösung bildet ein Grundgerüst der finanzwirtschaftlichen
Abläufe im NKF ab. Die eingesetzte
Musterlösung muss aber in Bezug auf die Größe der Stadt Hagen und die Struktur der
finanzwirtschaftlichen Abläufe geprüft, ggf. ergänzt werden. Diese Abstimmungs-
und Ergänzungsarbeiten werden in sogenannten Deltaworkshops
durchgeführt.
Grundsätzlich
ist es Absicht der Verwaltung, möglichst nah an der Musterlösung zu bleiben, um
damit den Änderungsaufwand gering zu halten.
Mit
dem Einsatz der Musterlösung profitiert die Stadt Hagen somit von den
Vorarbeiten der NRW Modellkommunen, der SAP und der Kommunalen
Datenverarbeitungszentrale Nordrhein-Westfalen
(KDN).
Zur
Einführung der SAP-Finanzsoftware auf der Basis der Musterlösung sind folgende
Schritte vorgesehen:
·
Vorbereitung des SAP
Projektes
·
Sicherstellung
des Rechnerbetriebes (SAP-Basis)
·
Auswahl und
Einstellung von externem SAP-know-how
·
Auswahl, Freistellung
und SAP Schulungen für die städtischen Projektmitarbeiter
·
Feststellung des
Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarfes der SAP-Musterlösung (11 Delta Workshops)
·
Weiterentwicklung der
generellen Musterlösung zum Hagener Prototypen (Customizing)
·
Produktivtest der
Änderungen und Ergänzungen
·
Einsatz der SAP-Lösung in der Verwaltung in zwei Wellen
·
Ablösung der
Kameralistik zum 1.1.2008
2 b. Einführung in zwei Wellen
Gemeinsam mit der SAP hat die Verwaltung die Frage beleuchtet, ob die Einführung der SAP-Finanzsoftware in einer Welle oder in zwei Wellen durchgeführt werden sollte.
Bei der Einführung in einer Welle, würde die gesamte Verwaltung zu einem Stichtag (Produktivstart) auf die neuen SAP-Finanzsoftware umgestellt. Dies bedingt neben einem hohen Risiko einen erheblichen gleichzeitigen Einführungs- und Betreuungs-aufwand in allen Ämtern/Fachbereichen.
Die Einführung in zwei Wellen bedeutet, dass in einer ersten Welle zunächst eine überschaubare Anzahl Ämter/Fachbereiche umgestellt wird. In der zweiten Welle werden dann die restlichen Ämter/Fachbereiche in die Umstellung einbezogen.
Durch eine entsprechende Auswahl einer überschaubaren Anzahl von Ämtern der ersten Welle, soll ein breites Spektrum der finanzwirtschaftlichen Vorgänge abgebildet werden. Bei der Umsetzung kommt es zu einem kontinuierlichen Wissensaufbau des Projektteams und der Endanwender. Der Produktivstart der Ämter/Fachbereiche der ersten Welle gibt, statt einem bloßem Test, Sicherheit. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die gesammelten Erfahrungen anderer Kommunen mit den eigenen zu vergleichen.
Die Verwaltung hat sich
für die Einführung in zwei Wellen entschieden.
3. Verknüpfung
NKF und SAP-Finanzsoftware
Durch den Einsatz der SAP-Finanzsoftware wird ein
durchgängiges Rechnungswesen aufgebaut, das die Basis für die zukünftige
Haushaltsplanung und Haushaltsbewirtschaftung darstellt.
Gleichzeitig
sind die Steuerungsverfahren, sowohl für die zentrale Steuerung, wie auch für
die dezentralen Steuerungseinheiten, zu erarbeiten und festzulegen.

Abbildung 1:
Verknüpfung NKF und SAP-Finanzsoftware
Die Verwaltung hat zur Umsetzung des NKF die in der Vorlage vom 3.6.04 dargestellte Projektstruktur inzwischen aufgebaut. Das Werkzeug zur Umsetzung des NKF ist die SAP-Finanzsoftware. Aus der personellen Situation heraus sind die handelnden Personen in beiden Bereichen größtenteils identisch.
Hieraus entsteht die Notwendigkeit, beide Projekte in einer gemeinsamen Projektorganisation zu synchronisieren.
Wie aus nachstehendem Schaubild ersichtlich, ist beabsichtigt, der notwendigen Synchronisierung durch Anbindung der Aufgabe Einführung der SAP-Finanzsoftware unter
· das Teilprojekt Ergebnisplanung/-rechnung und Finanzplanung/-rechnung
· das Teilprojekt Finanzsoftware
·
und unter Hinzuziehung von externer SAP-Beratung
Rechnung zu tragen.

Abbildung 2:
Struktur NKF und SAP
Projektleitung (PL), Projektkoordinator (PK),
Teilprojekt (TP), Teilprojektleiter/in (TPL), Teilprojektkoordinator/in (TPK)
Frau Dietzler nimmt die SAP-Projektleitung und gleichzeitig die Koordinatorenfunktion im Teilprojekt Finanzsoftware wahr.
Frau Schmitz nimmt die SAP-Teamleitung wahr und
gleichzeitig die Koordinatorenfunktion im Teilprojekt
Ergebnisplanung/-rechnung, Finanzplanung/-rechnung.
Für die Einführung der SAP-Finanzsoftware ergibt sich damit unter den Beteiligten folgende Aufgabenverteilung:
SAP
·
Projektleitung im Einführungsprojekt auf
Basis der Musterlösung, bei intensiver Unterstützung der SAP-Berater durch
Mitarbeiter/innen der Stadt Hagen ( Coaching Ansatz )
·
Qualitätssicherung
HABIT
·
SAP-Projektleitung, Dienstleistung IT
·
Systemeinstellungen der Software ( Basis Customizing )
·
Sicherstellung
Betrieb/Hosting des SAP-Systems
Stadt Hagen
·
SAP
– Teamleitung auf Seiten der Stadt
·
aktive Mitarbeit
im SAP-Projekt für Feststellung des Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarfes in der
SAP-Musterlösung (Delta Workshops)
·
Konzeptionen zur
SAP-Musterlösung
·
einstellen
des Systems auf Kundenbedarfe durch Anwendungsbetreuer
(fachliches Customizing)
·
fachliche,
betriebswirtschaftliche Konzeption im SAP-Projekt
·
Funktions-
und Integrationstests
·
Schulung
und Anwenderbetreuung
4. Kostenschätzung für das NKF-Projekt und die SAP-Finanzsoftware
Die
sich aus heutiger Sicht ergebenden Aufwendungen für das Projekt teilen sich in
die insgesamt zur Verfügung zu stellenden Personalressourcen und die Kosten der
SAP-Finanzsoftware. Bei der Bereitstellung von qualifizierten Beschäftigten
wird die Verwaltung zunächst auf die vorhandenen städtischen Beschäftigten zugehen.
Hierdurch sollen zusätzliche Personalausgaben, allerdings unter Zurückstellung
anderer Prioritäten in den Fachämtern, vermieden werden.
4
a. Ressourcenaufwand für das NKF-Projekt
Die
Projektverantwortung wird durch den Leiter der Inneren Verwaltung wahrgenommen.
Der Aufwand hierfür beträgt z. Zt. rd. 50 % der Stelle.
Darüber
hinaus wurde für das NKF – Projekt eine Koordinierungsstelle
eingerichtet.
Für den 50% Anteil der Stelle Leiter
Innere Verwaltung und die Koordinationsstelle ergeben sich auf der Basis des
KGSt-Gutachtens “Kosten eines
Arbeitsplatzes”, jährliche Personalkosten von rd. 110.000 € , zuzüglich
Kosten der Büroarbeitsplätze und der PC-Ausstattung in Höhe von 1,5 x ca. 9.000
€, damit insgesamt 123.500 € p.a..
Darüber hinaus arbeiten in der bisher eingerichteten Projektstruktur rd. 50 Beschäftigte aus verschiedenen Verwaltungsbereichen, zusätzlich zu ihrer normalen Arbeit, mit.
4 b. Ressourcenaufwand
für das Teilprojekt 3 Erfassung,
Bewertung, Bilanz
Die Eröffnungsbilanz bildet den Ausgangspunkt und den
Bezugsrahmen der doppischen Rechnungslegung im Neuen Kommunalen
Finanzmanagement.
Abbindung 3:
Kommunale Bilanz
(Quelle: Veröffentlichungen des Landesprojektes NKF/NRW)
Im kommunalen Bereich wird
erstmals eine systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden
vorgenommen, woraus die wirtschaftliche Lage der Kommune erkennbar wird. Zur
Bilanz gehören auf der Seite des Vermögens Positionen wie z.B. Grundstücke,
Gebäude wie Schulen und Kindergärten, Straßen, Brücken, Wald, Fahrzeuge,
Maschinen, Geräte, Büro- und Geschäftsausstattungen, aber auch Konzessionen,
Beteiligungen und das Sondervermögen der Eigenbetriebe.
Neben der Erfassung,
Bewertung und Fortschreibung des städtischen Vermögens sind für die Erstellung
der Eröffnungsbilanz die städtischen Schulden zu erfassen und ebenfalls
fortzuschreiben. Zu den in der Bilanz auszuweisenden Schulden gehören Kassenkredite,
Darlehen, Hypotheken, Rückstellungen z.B. für Beamtenpensionen und unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen des abgelaufenen Haushaltsjahres. Durch die Bildung
von Rückstellungen sollen finanzielle Lasten wie z.B. in der Vergangenheit erworbene
Pensionsansprüche der Beschäftigten auch als Verbindlichkeit der Kommune offen
ausgewiesen werden.
Zur Verifizierung der Personalbedarfsberechnung, wurden von der
Bewertungsstelle des Amtes für Geoinformationen und Liegenschaftskataster
Testbewertungen durchgeführt. Diese Testbewertungen beziehen sich insbesondere
auf den Bereich der bebauten Grundstücke.
Rechnet man die Testergebnisse auf den Gesamtbestand der
städtischen bebauten und unbebauten Grundstücke (ohne Infrastrukturvermögen wie
z.B. Straßen) hoch, so ist für die Bewertung ein Bedarf von rd. 2000
Arbeitstagen erforderlich. Dies entspricht einer Beschäftigung von 4 ½ Kräften
für einen Zeitraum von rd. 2 Jahren.
Die städtische Bewertungsstelle verfügt jedoch z.Zt. nur
über eine Personalstärke von z.Zt. 0,5 Stellen, welche die Bewertungen und
Anfragen des Tagesgeschäftes außerhalb von NKF abdeckt.
Für den Einstieg in die Arbeiten der Vermögenserfassung und
Bewertung wird unterstellt, dass Zuarbeiten erfolgen und dass die städtische
Bewertungsstelle für die zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der NKF - Bewertungen zunächst zusätzlich mit 2 Fachkräften
unterstützt wird, um unmittelbar ihre Arbeit aufnehmen zu können.
Diese Bewertungsfachkräfte sollen für eine Zeitdauer von 2
Jahren befristet eingestellt werden.
Auf Grund der fachlichen Anforderungen müssen die Kräfte
über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Geodäsie mit
Ausbildung im Bereich der Grundstücksbewertung verfügen. Das Anforderungsprofil
für diese Kräfte stellt sich wie folgt dar:
- Nachweis
von Kenntnissen in der Grundstücksbewertung
- Kenntnisse
mit geographischen Informationssystemen und Umgang mit der allgemeinen
Datenverarbeitung, Datenbankerfahrung
- Kenntnisse
im Bereich des Katasters, der Vermessung und des Grundbuchwesens
- Teamfähigkeit,
Bereitschaft zu interdisziplinärem Denken und Handeln
- Kreativität,
Organisation, Flexibilität sowie konzeptionelles Denken
- zielorientiertes
kooperatives Führungsverhalten bzw. Durchsetzungsvermögen
- Kenntnisse
im betriebswirtschaftlichen Verwaltungsmanagement
Dies entspricht einer Eingruppierung nach Verg.Gr. II BAT
und jährlichen Kosten von rd. 173 TEURO für 2,5 Stellen.
Eine weitere halbe Stelle wird durch eine aus dem
Mutterschaftsurlaub zurückkehrende städtische Beschäftigte (Diplomkauffrau)
wahrgenommen.
Für den Bereich der Straßen ist aus heutiger Sicht eine
Vergabe der Erhebungen, in Verbindung mit der Beschaffung einer entsprechenden
Software, noch abschließend zu prüfen. Die Verwaltung wird über das Ergebnis
berichten.
4 c. Ressourcenaufwand
für die Einführung der SAP-Finanzsoftware
Der
Einsatz der SAP-Finanzsoftware, wie im übrigen bei jeder anderen neuen Finanzsoftware
auch, bedingt auf Seiten der Stadt Hagen zusätzliche personelle Kapazitäten.
Die Erweiterung der Organisationsstruktur (siehe Abbildung 2) macht es erforderlich, neben den unter 4a) genannten 1,5 bestehenden Freistellungen weitere 13 Beschäftigte für das SAP-Projekt freizustellen.
Die nachstehend aufgeführten Aufgabenstrukturen bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung im Sinne eines optimierten Aufgabenzuschnitts:
SAP-Projektleiter/in
· Erstellung und Fortführung des Projektplanes, incl. Strukturierung des Projektes in Teilprojekte, Meilensteine und Arbeitspakete
· Planung und Überwachung der Termine, Aufwände und Kosten auf Projektebene
· Auswahl von geeigneten Projektmanagementmethoden und –tools
· Vorgabe von Projektstandards für das Projekt
· Verantwortung für den internen und externen Ressourceneinsatz
· Bereitstellen der für das Projekt erforderlichen Infrastruktur
·
Kommunikation / Information des
NKF-Kernprojektes und Herbeiführen von
übergreifenden Entscheidungen
· Festlegung der Einführungsstrategie
· Risiko-Management für das Projekt
· Klärung von Problemen des Projektes
· Erstellen eines Berechtigungskonzeptes mit Teamleitung
SAP-Koordinator/in
· administrativen Aufgaben der Projekt- und Teamleitung
· Terminvorbereitung für Projekt- und Teamleitung incl. Berichterstellung
· Bereitstellung der Projektinfrastruktur (Räume, IT, Kommunikation)
· Erstellung von Einladungsschreiben, Agenden und Protokollen
· Führung des Projekt- und Sitzungsplanes
· Koordination Besprechungsräume
· Sicherstellen Verfügbarkeit Büromaterial
Teamleiterin für die
Bereiche Haushaltsplanung und Haushaltsbewirtschaftung, incl. Kasse
· Strukturierung der Prozesse/ Arbeitspakete in Aktivitäten und Aufgaben
· Planung und Überwachung der Termine, Aufwände und Kosten auf Teamebene
· Einbringen von Prozess-Know-How und aktives Mitgestalten der Geschäftsprozesse in dem jeweiligem Teilprojekt
· Fachliche Führung der Teammitglieder
· Koordination der externen Berater bezüglich Terminen, Aufwand und Ergebnissen
· Risiko-Management
· Klärung von Problemen der Teams
· Fachliche Kommunikation / Information des NKF-Kernprojektes und Herbeiführen von übergreifenden Entscheidungen in Absprache mit der Projektleitung
· Verantwortung für die richtige und vollständige Beschreibung der in SAP abzubildenden Geschäftsprozesse
· Verantwortung für die Erstellung der Anwenderdokumentation
· Verantwortung für die fachliche Vorbereitung und Durchführung der Endanwenderschulungen
· Abnahme des Fachkonzepts
· Auswahl der im Projekt erarbeiteten Lösungsalternativen zur Abbildung der Geschäftsprozesse
· Verantwortung für die Funktions- und Integrationstests
· Abnahme der in SAP abgebildeten Geschäftsprozesse
· Erstellen des Berechtigungskonzeptes mit der Projektleitung
· Sicherstellen der Akzeptanz der für die Abbildung der einzelnen Geschäftsprozesse gefundenen Lösungen in den Fachbereichen in Verbindung mit dem/der Changemanager/in
Changemanager/in /
Organisator/in
· Change-Management für das SAP-Projekt
· Transfer der Projektergebnisse sicherstellen und Veränderungsprozesse organisieren
· Beschäftigte in den Veränderungsprozess einbeziehen
· Realisierung des Berechtigungskonzeptes
· Aufbau und Führung des Projekthandbuches
9 Anwenderbetreuer/innen
· Einbringen von Basiswissen der finanzwirtschaftlichen Geschäftsprozesse
· Verantwortung für die abzubildenden Geschäftsprozesse
· Durchführung von Funktions- und Integrationstests
· Erstellung der Anwenderdokumentation
· Fachliche Vorbereitung und Durchführung der Endanwenderschulungen
· Anwenderunterstützung nach den Produktivstart
Die SAP-Finanzsoftware setzt sich aus der Kombination von verschiedenen Programmmodulen zusammen. Die einzelnen Module werden in der SAP-Finanzsoftware genutzt, um die finanzwirtschaftlichen Geschäftsprozesse abzubilden. Aus heutiger Sicht kommen 7 Module zum Einsatz, mit denen die Hauptprozesse, Haushaltsplanung und Haushaltsbewirtschaftung mit Kasse und darin 11 Geschäftsprozesse mit der SAP-Finanzsoftware abgebildet werden. Hierfür werden insgesamt 9 Anwendungsbetreuer benötigt. Die Verteilung auf die 11 Geschäftsprozesse kann der nachstehenden Übersicht entnommen werden:
|
Haushaltsplanung (3
Beschäftigte) |
Bewirtschaftung (3
Beschäftigte) |
|
·
Ergebnisplanung ·
Investitionsplanung ·
Finanzplanung ·
Abstimmung KLR |
·
Ergebnisrechnung ·
Finanzrechnung ·
Investitionsrechung/ ·
Abstimmung KLR ·
Bilanz ·
Beschaffung ( Mittelbindung) und insbesondere Kasse (3 Beschäftigte) |
Die eingesetzten Module können der nachstehenden Übersicht entnommen werden:
eingesetzte
SAP-Module (Abkürzung)
· Berichtswesen (BW)
· Finanzbuchhaltung (FI)
· Controlling/Produkte (CO/PS)
· Finanzrechnung (PSM)
·
Anlagenbuchh./Investitions-
management (AA/IM)
· Materialwirtschaft/Bestellwesen (MM)
insb. Verfügbarkeitskontrolle
·
Kasse (PSCD)
Darüber hinaus sind 4 KeyUser für das Customizing
(Anpassung der Software auf Hagener Bedürfnisse durch Programmierung) beim
HABIT vorgesehen. Dies entspricht jährlichen Kosten von rd. 276 TEURO. Das
Auswahlverfahren auf die externe Stellenausschreibung läuft derzeit.
Zum Projektstart sind somit 9 Beschäftigte als Anwendungsbetreuer erforderlich. Diese Beschäftigten müssen kurzfristig in dem städtischen Mitarbeiterstamm gefunden und geschult werden. Für die Beschäftigten sind zeitgleich die notwendigen, mit SAP-Finanzsoftware ausgestatteten Arbeitsplätze zur Verfügung zustellen. Gleiches gilt für die Beschäftigten, die im Rahmen der Projektarbeit freizustellen sind.
Veranschlagt man die Personalkosten für die 9 Anwendungsbetreuer mit durchschnittlich
59.000 € p.a. und für die 4 Beschäftigten bei der Erweiterung der
Organisationsstruktur mit durchschnittlich 69.000 € p.a., ergeben sich
zunächst laufende jährliche Kosten in Höhe von insgesamt 807.000 €.
Darin enthalten sind die Kosten für die Büroarbeitsplätze.
Gemäß KGSt – Bericht “Kosten eines Arbeitsplatzes” sind
hierfür jährlich rd. 5.700 € zuzüglich rd. 3300 € für die
PC-Ausstattung am Arbeitsplatz; somit rd. 9000 € p.a. pro Arbeitsplatz zu
veranschlagen.
Die weiteren SAP-Kosten sind in der Vorlage des HABIT vom
7.9.04 dargestellt.
Dies sind im wesentlichen:
·
einmalige
Lizenzkosten von rd. 948.000 € und Datenbanklizenzen von 100.000 €
·
laufende
Wartungs-, Pflegekosten und SAP-Software von rd. 183.000 € jährlich
·
Hardware (jetzt
Basisbetrieb Siegburg) von 665.000 € , Zuordnung auf die Haushaltsjahre,
siehe Gesamtkostentabelle
·
SAP-Schulungskosten
HABIT von 150.000 €
·
SAP-Beratertage
rd. 800.000 €
Hinzukommen
Schulungskosten für das SAP-Projektteam in Höhe von 100.000 €, jährlich
rd. 90.000 € für betriebswirtschaftliche Schulungen zum NKF-Projekt und
90.000 € für Anwenderschulungen des SAP-Systemes.
4 d. Gesamtkostensicht
Nach der derzeitigen
Projektplanung werden voraussichtlich folgende Kosten entstehen:
|
|
|
|
|
|
in TEURO |
|
|
|
voraussichtliche
Verteilung |
zusätzl. |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
4 a. |
Kosten Kernprojekt |
|
|
|
|
|
|
|
Projektleitung 50 % |
|
124 |
124 |
124 |
124 |
|
4 b. |
Koordinator NKF |
|
||||
|
|
Kosten TP 3 Bilanz |
|
|
|
|
|
|
* |
Personalkosten (2,5 Kräfte a 69 TEURO) |
2,5 |
85 |
173 |
173 |
173 |
|
4 c. |
Strassendaten,
geschätzte |
|
Betrag noch nicht abschließend ermittelt |
|||
|
|
Kosten Einführung
SAP-Software |
|
|
|
|
|
|
* |
4
für SAP-Projektorga., a 59 TEURO |
|
404 |
807 |
807 |
807 |
|
* |
4 HABIT IT, a 69 TEURO |
X |
138 |
276 |
276 |
276 |
|
|
Beratung
( 450 - 550 Tage, |
X |
400 |
400 |
0 |
0 |
|
|
IT-SAP Schulung HABIT |
X |
150 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Schulung SAP-Projektteam |
X |
100 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Betriebswirtschafliche Schulungen |
X |
90 |
90 |
90 |
90 |
|
|
Anwenderschulungen SAP-System |
X |
0 |
30 |
30 |
30 |
|
|
Lizenskosten für SAP (einmalig) |
X |
948 |
0 |
0 |
0 |
|
|
Datenbanklizenzen (einmalig) |
X |
100 |
0 |
0 |
0 |
|
|
IT-Basisbetrieb Siegburg |
X |
150 |
225 |
145 |
145 |
|
|
Wartungskosten |
X |
183 |
183 |
183 |
183 |
|
|
Gesamt |
|
2871 |
2308 |
1828 |
1828 |
|
|
davon aus heutiger Sicht |
jeweils |
2344 |
1377 |
897 |
897 |
|
|
* = Personalkosten sind in 2005 nur anteilig berücksichtigt. |
|
|
|
||
Der Aufwand für die Umstellung auf das NKF ist zunächst vorübergehend. Mit Abschluss des Projektes bildet
das NKF das neue Rechnungswesen, das die bisherigen Kosten des Finanzwesens
ablöst.
5. Weiteres Vorgehen / Ausblick
Die derzeitige Meilensteinplanung sieht folgende weitere
Schritte zur Einführung der
SAP-Finanzsoftware vor:
Projektvorbereitung
Im Rahmen der Projektinitialisierung sind die vorbereitenden
Arbeiten zur Projektorganisation und zum Projektstandard, der Systemlandschaft,
der Projektinfrastruktur (Organisation und Personaleinsatz), der Projektdokumentation
und der Erstellung eines Berechtigungskonzeptes (wer darf was?) ebenso
festzulegen, wie die Ausbildungsstrategie der Projektbeteiligten und die
Qualifizierung des Projektteams bis hin zur Startveranstaltung zur Einführung
der SAP-Finanzsoftware.
Diese Arbeiten und Festlegungen sollen kurzfristig
abgeschlossen werden.
Fachworkshops zur Ermittlung der funktionalen Deltas
Im Rahmen der Fachworkshops sind die angesprochenen 11
Geschäftsprozesse daraufhin zu untersuchen, ob sie den Bedarfen der Hagener
Finanzwirtschaft genügen oder ob ggf. Erweiterungen vorgenommen werden müssen.
Diese Arbeiten sollen in der Zeit ab dem
18.7.2005 stattfinden.
Erstellung des Prototypen Stadt Hagen
In dieser Stufe wird die zugrundegelegte Musterlösung auf
die in den Workshops festgelegten Besonderheiten und Abläufe eingestellt. Damit
entsteht eine auf Hagner Verhältnisse angepasste Musterlösung. Dies soll in der
Zeit ab dem 1.8.2005 geschehen.
Ausrollen 1. Welle
In ausgewählten Ämtern/Fachbereichen kommt die angepasste
Musterlösung zum Echteinsatz. Bei der Umstellung der 1. Welle soll die
Haushaltsplanung im Zeitraum vom 1.1.06 bis zum 1.7.06 und die Haushaltsbewirtschaftung
im Zeitraum vom 1.7.06 bis 1.1.07 schrittweise in den Ämtern eingeführt werden,
so das der NKF - Haushalt zum 1.1.2007 zur Verfügung steht.
Ausrollen 2. Welle
In
Analogie der Vorgehensweise zur ersten Welle werden in der zweiten Welle die
restlichen Ämter in das System integriert. Dabei soll die Planung im Zeitraum
vom 1.1.2007 bis 1.7.2007 und die Bewirtschaftung im Zeitraum vom 1.7.07 bis
1.1.08. eingeführt werden.
|
|
|
2005 |
2006 |
2007 |
|||||||||
|
|
Einführung SAP-Software |
I |
II |
III |
IV |
I |
II |
III |
IV |
I |
II |
III |
IV |
|
|
Projektvorbereitung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Fachworkshops
zur Ermittlung |
|
|
ab 18.7. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Prototyp |
Planung |
|
|
ab 1.8. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bewirtschaftung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
1. Welle |
Planung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bewirtschaftung mit Kasse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2. Welle |
Planung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bewirtschaftung mit Kasse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Abbildung 4: Meilensteinplanung
(Quartalsansicht)
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und
personellen Auswirkungen. |
|
|
Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
|
1. Rechtscharakter |
||||||||
|
|
Auftragsangelegenheit |
|||||||
|
X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
|||||||
|
|
Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
|||||||
|
|
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
|||||||
|
|
Vertragliche Bindung |
|||||||
|
|
Fiskalische Bindung |
|||||||
|
|
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
|||||||
|
|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
|||||||
|
|
Ohne Bindung |
|||||||
|
Erläuterungen: |
||||||||
|
|
||||||||
|
|
||||||||
|
2. Allgemeine Angaben |
||||||||
|
X |
Bereits laufende Maßnahme |
|||||||
|
|
X |
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
X |
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Neue Maßnahme |
|||||||
|
|
|
des Verwaltungshaushaltes |
||||||
|
|
|
des Vermögenshaushaltes |
||||||
|
|
|
eines Wirtschaftsplanes |
||||||
|
|
Ausgaben |
|||||||
|
|
|
Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
||||||
|
|
|
Es entstehen Ausgaben |
||||||
|
|
|
|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
|
|
|||
|
|
|
|
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
|||||
|
|
|
|
periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
|
||||
|
3. Mittelbedarf |
||||||||
|
|
Einnahmen |
|
EUR |
|||||
|
|
Sachkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
Personalkosten |
|
EUR |
|||||
|
|
||||||||
Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
|
||||||||
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|||
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
Ausgaben: |
2.344.000 |
1.377.000 |
897.000 |
897.000 |
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|||
|
|
||||||||
4. Finanzierung |
|
||||||||||||||||
|
|
Verwaltungshaushalt |
|
|||||||||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|
||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
|
|||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
X |
Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
|
||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
|
|
Wird durch 20 ausgefüllt
|
|
|||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
|
||||||||||||||
|
|
|
Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
|
||||||||||||||
|
|
|
Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
|
||||||||||||||
|
|
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
Vermögenshaushalt |
||||||||
|
|
|
Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
|||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position
|
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Gesamtbetrag |
|
|
|
|
|
||
|
|
|
Kreditaufnahme |
|||||||
|
|
Wird
durch 20 ausgefüllt
|
||||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
|||||||
|
|
|
zusätzlich finanziert werden |
|||||||
|
|
|
Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
|||||||
|
|
|
vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
|||||||
|
|
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
|
||||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen keine Folgekosten |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
|
|
||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
Sachkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
Personalkosten |
|
einmalig |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
Jährlich |
in Höhe von EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
bis zum Jahre |
|
|
|
|||||||||||||||||
|
|
|
Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
|
|
|
|||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind nicht eingeplant |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
|
|||||||||||||||||||||||
|
|
|
HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Einnahmen: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Ausgaben: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
|
|
|
Eigenanteil: |
|
|
|
|
|
|
||||||||||||||||||
5. Personelle Auswirkungen |
||||||||||
|
|
Es
sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:
|
|||||||||
|
|
5.1 Zusätzliche Planstellen
|
|||||||||
|
|
Anzahl
|
BVL-Gruppe
|
unbefristet/befristet ab/bis
|
Besetzung intern/extern
|
Kosten EUR *
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
5.2 Stellenausweitungen
|
|||||||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
5.3 Hebungen
|
|||||||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe bisher
|
BVL-Gruppe neu
|
Kosten EUR *
|
||||||
|
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
|
||||||
|
|
5.4 Aufhebung kw-Vermerke
|
|||||||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen
|
|||||||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
5.6 Überstunden bei Ausgleich durch
Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag
|
|||||||||
|
|
Anzahl
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
5.7 Überstunden bei Ausgleich durch
vollständige Vergütung
|
|||||||||
|
|
Anzahl
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
|
|
|
|||||||
|
|
5.8 Überplanmäßige Einsätze
|
|||||||||
|
|
BVL-Gruppe
|
Zeitdauer
|
Umfang in Wochenstunden
|
Kosten EUR *
|
||||||
|
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Summe Kosten 5.1 bis 5.8 |
|
||||||||
|
|
Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich: |
||||
|
|
5.9 Stellenfortfälle |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
5.10 Abwertungen |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe bisher
|
BVL-Gruppe neu
|
Kosten EUR *
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5.11 kw-Vermerke neu |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
5.12 ku-Vermerke neu |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen |
||||
|
|
Stellenplan-Nr.
|
BVL-Gruppe
|
Kosten EUR *
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
||
|
|
Summe Kosten 5.9 bis
5.13 |
|
|||
* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

