Beschlussvorlage - 0479/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Süd / Steinbruch-hier:a) Beschluss über die Plangebietsänderungverkleinerung b) Beschluss über dieöffentliche Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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15.06.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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27.06.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.06.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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28.06.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2005
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Beschlussvorschlag
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter
teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 die Veränderung des
Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd /
Steinbruch-.
Mit
der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des
ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar
westlich angrenzenden Flächen.
Die
Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle
Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.
In
dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der
Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser
Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung,
den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd /
Steinbruch- einschließlich der Begründung
vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in
Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Bebauungsplanentwurf
Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-, Teil I
Eine direkt westlich an den Steinbruch Vorhalle angrenzende
Brachfläche soll einer Bebauung mit ca. 50 Gebäuden in einem als allgemeines
Wohngebiet (WA) festgesetzten Bereich zugeführt werden.
Der aufgelassene Tonschiefer - Steinbruch soll entgegen einer früheren
Verfüllungsauflage nicht mehr verfüllt werden. Die mit der Verfüllungsauflage
verbundene Aufforstungsverpflichtung soll wegen fehlender verfügbarer Flächen
im Stadtgebiet Hagen im Kreis Unna erfüllt werden.
Die geplante Wegeverbindung Eckesey - Vorhalle auf der alten
Reichsbahntrasse durch den Steinbruch soll planungsrechtlich gesichert werden,
ebenso ein Standort für ein mögliches kleines Informationsgebäude im Bereich
des Naturdenkmals Kersbergwand und der dort vorhandenen paläontologischen Fundstätten
mitsamt der entsprechenden Zuwegung.
Die Bürgeranhörung und eine vorgezogene TÖB-Beteiligung sind
bereits erfolgt.
Die Anregungen wurden in die Planungen eingearbeitet, sodass der
vorliegende, zur öffentlichen Auslegung bestimmte Plan den bislang letzten
Erkenntnisstand zum Projekt widerspiegelt.
zu
a)
Der Geltungsbereich des mit
Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 01.03.2001 eingeleiteten
Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/00 (526) –Vorhalle Süd/Steinbruch- umfasst
neben dem eigentlichen Bereich des unmittelbaren Umfeldes des Steinbruchs auch
die für eine Arrondierung der Wohnbebauung vorgesehen südlich angrenzenden
Flächen bis zum Akazienweg.
Im Verfahren hat sich
gezeigt, dass vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der besonderen Belange
der Umwelt (Schutzwürdigkeit des Nahbereichs des Erlenbachs) und auch der
zeitlich nicht absehbaren Konkretisierung der Planung eine abschließende
planungsrechtliche Darstellung dieses südlichen Bereichs nicht absehbar ist. Es
wird vorgeschlagen diesen Bereich aus dem Geltungsbereichs des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/00 (526) –Vorhalle Süd/Steinbruch-
herauszunehmen und die hier mögliche städtebauliche Entwicklung in einem
gesonderten Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt – aufbauend auf die
jetzt geführte Bauflächendiskussion im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans –neu zu definieren.
Ebenso aus dem
Geltungsbereich herausgenommen werden soll die westlich des Sporbecker Wegs
gelegene Teilfläche der ehemaligen Reichsbahntrasse.
Um das neue Wohnbaugebiet
verkehrsgerecht an den Sporbecker Weg anzubinden, soll der Geltungsbereich im
Einmündungsbereich der geplanten Erschließungsstraße um eine Teilfläche der
Hofstelle Blankelnagel ergänzt werden.
Nur mit dieser beschriebenen
Änderung des Geltungsbreichs können die konkret geplante Bebauung und der
Freiraum des ehemaligen Steinbruchs zeitnah entwickelt werden.
zu b)
Im
Ortsteil Hagen Vorhalle existiert zwischen Sporbecker Weg,
Bundesbahngüter-/Verbindungsstrecke Hagen-Heubing - Hagen -Eckesey und dem
Waldgebiet In der Halle der seit 1989 aufgelassene Tonschiefersteinbruch
Vorhalle. Direkt westlich angrenzend liegt der Grünbereich "In den
Erlen", eine heute mit gemischtem Bewuchs bedeckte Brachfläche.
Lange
Zeit stand eine Verfüllung/Teilverfüllung des Steinbruchs unter
Berücksichtigung des flächigen Naturdenkmals "Kersbergwand" zur
Diskussion. Von einer Verfüllung/Teilverfüllung des Steinbruchs wird inzwischen
abgesehen.
Da
der Bereich Vorhalle hinter der allgemeinen Entwicklung des Stadtgebietes im
Hinblick auf Baumöglichkeiten, insbesondere Eigenheimbebauung, zurückzubleiben
droht, wurden die Überlegungen eines Investors zur Schaffung von
Bebauungsmöglichkeiten im Bereich des Steinbruchs aufgegriffen.
Es
wurden verschiedene Bebauungsvarianten im Steinbruch (mit Teilverfüllung) und
neben dem Steinbruch überprüft. Der jetzt vorliegende Entwurf stellt einen
abgestimmten Kompromiss unter den berücksichtigten Gesichtspunkten Ökonomie,
Ökologie, Paläontologie und Stadtentwicklung dar.
Die
vorliegende Planung sieht keine Verfüllung des Steinbruchs mehr vor; die
Bebauung soll direkt neben dem Steinbruch auf der angrenzenden Brachfläche
realisiert werden.
1.
Plangebiet
Das
Plangebiet des Bebauungsplanentwurfs Nr. 8/00 (526) -Vorhalle-Süd / Steinbruch-
liegt östlich des Sporbecker Weges (Bereich des ehemaligen Steinbruchs
Vorhalle) zwischen dem Weg “In den Erlen” und der
DB-Güter-/Verbindungsstrecke Hagen-Heubing - Hagen - Eckesey , nördlich
anliegend an den gewerblich genutzten Bauflächen östlich des Sporbecker Weges,
südlich begrenzt durch das Waldgebiet “In der Halle”.
Das
Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan teilweise als Fläche für die
Landwirtschaft / Forstwirtschaft und für den Bereich des eigentlichen
Steinbruches als Fläche für Abgrabungen oder für die Gewinnung von
Bodenschätzen mit einem Bodendenkmal in diesem Bereich dargestellt.
Der
Flächennutzungsplan wird parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren geändert.
2.
Verfahren
Bisheriger Verfahrensablauf:
Einleitungsbeschluss:
01.03.2001
Veröffentlichung des Einleitungsbeschlusses: 24.03.2001
Bürgeranhörung: 09.10.2003
vorgezogene TÖB -/Ämterbeteiligung 08.12.2003 -
09.01.2004
Es
handelt sich bei dem Verfahren zum Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch- um ein Verfahren gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in
der alten Fassung (in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137). Das
Verfahren wurde gem. den Bestimmungen dieser Gesetzesfassung eingeleitet und es
wird davon ausgegangen, dass das Verfahren bis zum 20. Juli 2006 abgeschlossen
werden kann.
Sollte
dies nicht der Fall sein, finden auf das Verfahren die Bestimmungen des BauGB
in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.
August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) , zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 24.06.2004 (BGBl. I S. 1359) Anwendung.
3.
Planung:
Die Planung auf der Brachfläche zwischen Steinbruch und dem Weg In
den Erlen sieht vor, dass dort ca. 50 Gebäude entstehen sollen.
Die Erschließung erfolgt über neu anzulegende Stichstraßen mit
abschließenden Wendeanlagen. Für die Anbindung dieser Erschließungsanlage an
den Sporbecker Weg wird der heutige Einmündungsbereich des Weges "In den
Erlen" so umgebaut, dass zwischen Sporbecker Weg/Einmündung
Ulmenstraß/Einmündung "In den Erlen" eine verkehrsgerechte Kreuzung
entsteht.
Es wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) mit dem Ausschluss von
Tankstellen und Gartenbaubetrieben festgesetzt. Die Ausweisung trägt den
geänderten Ansprüchen an Wohngebiete (Ich-AG's, kleinere
Dienstleistungsbetriebe nicht nur für die Bewohner des Gebietes) sowie der
Anpassung an das Umfeld (Prägung durch Gewerbe und Wohnen) Rechnung.
Schon in den Vorplanungen war eine Begegnungsmöglichkeit für Alt-
und Neuvorhaller im neuen Baugebiet vorgesehen. Die Möglichkeit evtl. eine
Gaststätte in diesem Bereich zu betreiben trägt auch diesen Absichten Rechnung.
Das anfallende Schmutzwasser wird dem Mischwasserkanal im
Sporbecker Weg zugeführt, das Niederschlagswasser aus dem Baugebiet über ein
Regenrückhaltebecken in den Erlenbach eingeleitet.
Im Steinbruch selbst soll die Fuß- und Radwegeverbindung zwischen
Eckesey und Vorhalle und der Bau eines kleinen Informationsgebäudes für
paläontologische Fundstücke durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.
Dieser Bebauungsplan soll gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)öffentlich ausgelegt und gem. § 4 Absatz 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) die Träger öffentlicher
Belange beteiligt werden.
Weitergehende
Ausführungen/Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch- sind der Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr.
8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-, Teil I, vom 31.05.2005 zu entnehmen.

21.06.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 die Veränderung des Plangebietes des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet
eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur
Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des
Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den
Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich der Begründung vom 31.05.2005
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Die Maßnahme M 10 des
landschaftspflegerischen Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an
der Stelle ist ersatzlos fallen zu lassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
27.06.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss des Landschaftsbeirates
Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt
Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der
Zusätze des Landschaftsbeirates zu fassen .
Zusatz des Landschaftsbeirates:
1.) Die
Maßnahme M 1 des landschaftspflegerischen Begleitplanes (bodenverbessernde
Maßnahmen im Steinbruch) ist ersatzlos entfallen zu lassen.
2.) Die
Maßnahme 10, Aufforstung mit Buchenmischwald im Steinbruch nach Forstrecht,
muss entfallen.
3.) Die
Umsetzung der Aufforstungsmaßnahmen sind im Stadtgebiet Hagen vorzunehmen oder
können ggf. ersetzt werden durch die Umwandlung von Nadel- in Laubwald.
4.) Für
die Beeinträchtigungen auf die Avifauna sind entsprechende Artenschutzmaßnahmen
durchzuführen.
5.) Die
vorhandenen Unstimmigkeiten im landschaftspflegerischen Begleitplan, wie die
Punkte W1 (Inanspruchnahme von Stillgewässern), P6, P7 sowie P8, sind von der
unteren Landschaftsbehörde mit dem Planungsbüro zu klären.
6.) Die
Einleitung von Oberflächenwasser in den Erlenbach hat über eine Rückhaltung /
Behandlungsanlage zu erfolgen, um das Gewässer vor einer Verunreinigung
abzusichern.
7.) Die
Errichtung einer Muldenanlage zur Ableitung von Hangwasser ist hinsichtlich des
Haftungsrisikos für die Stadt Hagen zu prüfen.
28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung
seines Beschlusses vom 01.03.2001 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf
Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich
der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Die Maßnahme M 10 des landschaftspflegerischen
Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an der Stelle ist ersatzlos
fallen zu lassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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|
x |
Einstimmig beschlossen |
30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung
seines Beschlusses vom 01.03.2001 die
Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) -
Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf
Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich
der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137)
in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen
Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Die Maßnahme M10 des landschaftspflegerischen Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an der Stelle ist ersatzlos fallen zu lassen.