27.06.2005 - 2 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Mo., 27.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Berichterstatter Herr Niggemann, Fachbereich
Stadtentwicklung, Planen und Wohnen. Herr Dr. Braun erläutert die
rechtlichen Rahmenbedingungen. Nach der Abgrabungsgenehmigung für den
Steinbruch war als Wiederherrichtungsmaßnahme ursprünglich die Verfüllung des
Steinbruchs und die anschließende Aufforstung der Fläche vorgesehen. Aus
ökologischen und naturhistorischen Gründen habe man jedoch seitens der Stadt
Hagen eine Verfüllung im nachhinein abgelehnt und letztendlich mit dem
Betreiber die Übereinkunft getroffen, die Realisierung eines Baugebietes im
Bereich des Steinbruchs zu ermöglichen und dafür von der Verfüllungsauflage
zurückzutreten. Da es sich jedoch bei den ehemals geplanten
Aufforstungsmaßnahmen um Ausgleichsmaßnahmen nach Forstrecht handle, sei in der
vorliegenden Planung vorgesehen, einen Teil der erforderlichen
Aufforstungsmaßnahmen auf der Steinbruchsohle durchzuführen und das
verbleibende Defizit im Kreis Unna zu Realisieren. Unter Beteiligung von Herrn
Niggemann, Herrn Blauscheck, Herrn Hilker, Herrn Dr. Braun,
Herrn Greis und Herrn Bühren wird erörtert, dass die Maßnahme M
10, Überdeckung eines Teils der Steinbruchsohle mit Aushub aus den Baumaßnahmen
und anschließender Aufforstung der Teilfläche, entsprechend der Forderung des
UWA abgelehnt werden sollte, jedoch hierfür seitens der Unteren Forstbehörde
Schwerte eine Aufforstung an anderer Stelle gefordert werde. Ferner wird
diskutiert, ob forstlicher Ausgleich auf Hagener Stadtgebiet in Form von
Waldumbau durchgeführt werden kann, wie sich der Pflegeaufwand für eine
gelenkte Sukzession im Steinbruch darstellt und ob statt der Durchführung der forstlichen
Maßnahmen im Kreis Unna ein Ersatzgeld veranschlagt werden kann, mit dem die
Pflegemaßnahmen im Steinbruch finanziert werden. Unter Beteiligung von Herrn
Bühren, Herrn Blauscheck und Herrn Greis werden Möglichkeiten
erörtert, wie man die sensiblen Bereiche des Steinbruchs gegen Störungen,
ausgehend von der geplanten Bebauung, schützen könnte. Herr Thiel und Herr
Fähmel stellen die geplante Bebauung grundsätzlich in Frage, Herr Dr.
Braun und Herr Blauscheck betonen, dass die vorliegende Planung gegenüber
der ehemals geplanten Verfüllung des Steinbruchs positiv zu sehen sei. Unter
Beteiligung von Herrn Thiel, Herrn Dr. Kuntze und Herrn
Niggemann werden entwässerungstechnische Details erörtert, wobei Herr
Thiel rechtliche Bedenken gegen die geplante Muldenanlage zur Abführung des
Hangwassers hat und die Behandlung des Regenwassers vor Einleitung in den
Erlenbach einfordert. Herr Hilker betont nochmals seine Bedenken gegen
den geplanten forstlichen Ausgleich außerhalb von Hagen. Herr Thiel bemängelt,
dass im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) keine Aussagen zum Vorkommen
des Steinkauzes und der Nachtigall gemacht werden. Auch die Geburtshelferkröte,
die er im Plangebiet beobachtet hat, wird nicht im LBP erwähnt. Er zweifelt die
Art und den Umfang der durchgeführten Bestandsaufnahme an und empfiehlt,
Artenschutzmaßnahmen für die Avifauna im Beschluss zu fordern. Herr
Blauscheck weist auf Unstimmigkeiten bzgl. der Punkte W1, P6, P7 und P8 im
LBP hin und bittet die Verwaltung, die Unstimmigkeiten zu klären.
Beschluss des Landschaftsbeirates
Der Landschaftsbeirat Hagen empfiehlt dem Rat der Stadt
Hagen, den Beschluss gem. der Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der
Zusätze des Landschaftsbeirates zu fassen .
Zusatz des Landschaftsbeirates:
1.) Die
Maßnahme M 1 des landschaftspflegerischen Begleitplanes (bodenverbessernde
Maßnahmen im Steinbruch) ist ersatzlos entfallen zu lassen.
2.) Die
Maßnahme 10, Aufforstung mit Buchenmischwald im Steinbruch nach Forstrecht,
muss entfallen.
3.) Die
Umsetzung der Aufforstungsmaßnahmen sind im Stadtgebiet Hagen vorzunehmen oder
können ggf. ersetzt werden durch die Umwandlung von Nadel- in Laubwald.
4.) Für
die Beeinträchtigungen auf die Avifauna sind entsprechende Artenschutzmaßnahmen
durchzuführen.
5.) Die
vorhandenen Unstimmigkeiten im landschaftspflegerischen Begleitplan, wie die
Punkte W1 (Inanspruchnahme von Stillgewässern), P6, P7 sowie P8, sind von der
unteren Landschaftsbehörde mit dem Planungsbüro zu klären.
6.) Die
Einleitung von Oberflächenwasser in den Erlenbach hat über eine Rückhaltung /
Behandlungsanlage zu erfolgen, um das Gewässer vor einer Verunreinigung
abzusichern.
7.) Die
Errichtung einer Muldenanlage zur Ableitung von Hangwasser ist hinsichtlich des
Haftungsrisikos für die Stadt Hagen zu prüfen.
