21.06.2005 - 15 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 21.06.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Gerbersmann freut sich
über die Möglichkeit, den Steinbruch
vor einer Verfüllung zu bewahren und erläutert ausführlich den langen
Vorlauf der Maßnahme. Die Maßnahme M 10 des Landschaftspflegerischen
Begleitplanes sei an dieser Stelle jedoch nicht zu befürworten, da die sog.
Kersbergwand mit den bedeutenden paläontologischen Funden und die dort
entwickelte wärmeliebende Fauna und Flora von großer ökologischer Bedeutung
seien. Eine Aufforstung werde die Bereiche ökologisch abwerten. Daher stelle er
den Antrag, die Maßnahme M 10 und die damit vorgesehene Aufforstung ersatzlos
zu streichen. Herr Schädel und Herr Dr. Braun haben damit keine
Probleme, die Argumentation sei schlüssig. Herr Grzeschista stimmt
ebenfalls zu, bemängelt jedoch, der Vorlage seien nicht aktuelle Skizzen beigefügt. Herr Schädel
erläutert dazu, der Plan sei Teil des Lärmgutachtens, der aktuelle Plan befinde
sich auf der vorletzten Seite. Herr Blauscheck weist darauf hin, der
Landschaftsbeirat habe die Vorlage nicht beraten, da sie als Tischvorlage
eingebracht worden sei. Klärungsbedarf bestehe hinsichtlich der Stillgewässer sowie der Position P 6. Es
besteht Einigkeit darüber, dass der Landschaftsbeirat eine Sondersitzung dazu
durchführen werde. Herr Schädel erläutert, es gebe eine alte
Vereinbarung mit dem Betreiber, den angedachten Ausstellungsraum finanziell
abzugelten.
Beschluss:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 die Veränderung des Plangebietes des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-.
Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet
eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur
Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.
Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des
Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den
Erlen/Sporbecker Weg.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das
geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen
beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich der Begründung vom 31.05.2005
gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Die Maßnahme M 10 des
landschaftspflegerischen Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an
der Stelle ist ersatzlos fallen zu lassen.
