21.06.2005 - 15 Bebauungsplanentwurf Nr.8/00 (526) -Vorhalle-Sü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann freut sich über die Möglichkeit, den Steinbruch  vor einer Verfüllung zu bewahren und erläutert ausführlich den langen Vorlauf der Maßnahme. Die Maßnahme M 10 des Landschaftspflegerischen Begleitplanes sei an dieser Stelle jedoch nicht zu befürworten, da die sog. Kersbergwand mit den bedeutenden paläontologischen Funden und die dort entwickelte wärmeliebende Fauna und Flora von großer ökologischer Bedeutung seien. Eine Aufforstung werde die Bereiche ökologisch abwerten. Daher stelle er den Antrag, die Maßnahme M 10 und die damit vorgesehene Aufforstung ersatzlos zu streichen. Herr Schädel und Herr Dr. Braun haben damit keine Probleme, die Argumentation sei schlüssig. Herr Grzeschista stimmt ebenfalls zu, bemängelt jedoch, der Vorlage seien nicht aktuelle  Skizzen beigefügt. Herr Schädel erläutert dazu, der Plan sei Teil des Lärmgutachtens, der aktuelle Plan befinde sich auf der vorletzten Seite. Herr Blauscheck weist darauf hin, der Landschaftsbeirat habe die Vorlage nicht beraten, da sie als Tischvorlage eingebracht worden sei. Klärungsbedarf bestehe hinsichtlich der  Stillgewässer sowie der Position P 6. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Landschaftsbeirat eine Sondersitzung dazu durchführen werde. Herr Schädel erläutert, es gebe eine alte Vereinbarung mit dem Betreiber, den angedachten Ausstellungsraum finanziell abzugelten.

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Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, unter teilweiser Änderung seines Beschlusses vom 01.03.2001 die Veränderung des Plangebietes des Bebauungsplanentwurfes Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch-.

 

Mit der Plangebietsänderung wird das Plangebiet eingeschränkt auf den Bereich des ehem. Steinbruchs und die konkret zur Bebauung vorgesehenen unmittelbar westlich angrenzenden Flächen.

 

Die Plangebietserweiterung betrifft einen Teil des Grundstücks der Hofstelle Blankenagel im Einmündungsbereich des Weges In den Erlen/Sporbecker Weg.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das geänderte Plangebiet nach der Plangebietsverkleinerung/Plangebietserweiterung eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplanentwurf Nr. 8/00 (526) - Vorhalle-Süd / Steinbruch- einschließlich der Begründung vom 31.05.2005 gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137) in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung öffentlich auszulegen. Die Begründung vom 31.05.2005 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Zusatz:

 

Die Maßnahme M 10 des landschaftspflegerischen Begleitplanes und die damit vorgesehene Aufforstung an der Stelle ist ersatzlos fallen zu lassen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen