Beschlussvorlage - 1117/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die  Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2014/2015.

2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.

3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 1.08.2014 umgesetzt. 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Durch die dargestellten Ausbauprojekte wird für das Kindergartenjahr 2014/2015 eine Versorgungsquote von 32,9% (inklusive Tagespflege und Plätze in privaten Kitas) für Hagen erreicht. Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile bewegen sich im Rahmen der von der Fachabteilung für den Doppelhaushalt 2014/2015 veranschlagten Aufwendungen.

 

 

Begründung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren als Ergebnis der Befragung der TU Dortmund, in Zusammenarbeit mit dem DJI (Deutsches Jugendinstitut) und dem Institut für Soziale Arbeit (ISA), auf stadtweit 38% festgelegt wurde.  Dabei und dies entspricht auch der aktuellen Situation, liegt ein eindeutiger Schwerpunkt im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen. Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege ist, wie auch bereits im Gutachten zur Kindergartenbedarfplanung festgestellt, mit 3,8 % (10% von 38% Ausbauquote) bewertet.

 

 

U3- Ausbau Projekte 2013/2014

 

Bei der Berechnung der Ausbauquote für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden bereits einige  im letzten Jahr noch in der Planung bzw. Umsetzung befindliche Ausbauprojekte einbezogen. Im Einzelnen waren dies:

 

?      Ev. Kita Vorhaller Straße

o        Verkauf an einen Investor mit anschließendem U- 3 Ausbau

?      Ev. Kita Salzburger Straße

o        Verkauf an einen Investor mit anschließendem U- 3 Ausbau

?      Hegemann Kita Altenhagener Straße

o        Vergrößerung der Einrichtung auf 5 Gruppen mit U- 3 Ausbau

?      Städtische Kita Boeler Straße

o        Ausbau des Gebäudes Boeler Straße 39 zu einem Haus der Bildung für Kinder in Kooperation mit der Erwin- Hegemann Grundschule

?      Städtische Kita Jungfernbruch

o        Verlagerung der Einrichtung

 

Von diesen Projekten konnte einzig der Ausbau der Kindertageseinrichtung Altenhagener Straße zum Kindergartenjahr 2013/2014 umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen waren aus unterschiedlichen Gründen nicht fristgerecht realisierbar und sind daher für das nächste Kindergartenjahr anvisiert.

 

 

 

U3- Ausbau Projekte 2014/2015

 

Neben den Projekten der Ausbauphase 2013/2014, die nun zum  Kindergartenjahr 2014/2015 realisiert werden, sind für das nächste Kindergartenjahr zudem nachfolgende Umbau-/ Neubaumaßnahmen in der Umsetzung:

 

?      Städtische Kita Heigarenweg

o        Das Grundstück wurde von der HEG erworben. Nach Abbruch der alten Schule wird die städtische Kita um zwei U3 –Betreuungsgruppen erweitert.

 

?      Johanniter Kita Römers Hof

o        Das Grundstück wurde in Erbbaurecht von der HEG erworben. Es ist die Errichtung einer drei- gruppigen Kindertageseinrichtung vorgesehen.

 

?      Johanniter Waldkindergarten

o        Das Gebäude des Waldkindergartens steht im Eigentum der  WBH. Es handelt sich um einen ein- gruppigen Kindergarten für 20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren.

 

?      Hegemann Kita Hüttenplatz

o        Hierbei handelt es sich um eine aus zwei Gebäuden bestehende drei- gruppige Einrichtung, wodurch im Zentrum von Haspe 16 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden.

 

?      Hegemann Kita Yorkstraße

o        Die ehemals drei- gruppige evangelische Kindertageseinrichtung wird von der Hegemann gGmbH zu einer sieben- gruppigen Kita mit 30 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ausgebaut.

 

?      AWO- Kita Hasselbach

o        In der neuen Kita Hasselbach werden 16 U3- Betreuungsplätze für den Stadtbezirk Hohenlimburg geschaffen.

 

?      Städtische Kita Am Bügel

o        Die vier- gruppige Kindertageseinrichtung wird abgerissen und sechs- gruppig neu errichtet. Dadurch werden weitere 16 U3- Betreuungsplätze geschaffen.

 

?      Städtische Kita Gutenbergstraße

o        Durch einen Überbau des Eingangsbereiches werden weitere 6 U3- Betreuungsplätze für Wehringhausen ermöglicht.

 

 

Somit werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2014/2015 in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:

 

Sozialraum

Plätze < 3

Plätze 3 - 6

Quambusch/ Baukloh/
Westerbauer/ Hasper- Bachtal

92

304

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

43

132

Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord

76

349

Hestert/ Kückelhausen- Süd

0

0

Haspe

211

785

Kuhlerkamp/ Philippshöhe

16

59

Wehringhausen

74

332

Altenhagen/ Eckesey- Süd

112

501

Emst/ Eppenhausen

68

264

Fleyerviertel/ Klosterviertel/
Tondernsiedlung

39

152

Stadtmitte/Oberhagen/Remberg

126

492

Mitte

435

1800

Vorhalle

53

180

Eckesey- Nord

28

130

Boelerheide

34

154

Boele/ Kabel/ Bathey

81

313

Helfe/ Fley

46

131

Garenfeld

0

0

Nord

242

908

Halden/ Herbeck

16

61

Berchum

6

39

Henkhausen/ Reh

47

139

Elsey

46

174

Holthausen/ Wesselbach/
Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer

61

191

Hohenlimburg

176

604

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

93

276

Dahl/ Priorei/ Rummenohl

34

101

Eilpe

127

377

Gesamt

1191

4474

 

Die Planung für das Kindergartenjahr 2014/2015 beinhaltet gegenüber dem Vorjahr 161 neue U3- Betreuungsplätze.

 

Zur Unterstützung einer kurzfristigen Bedarfdeckung hat das Landesjugendamt befristet auf 2 Jahre einige Ausnahmeregelungen zugelassen, die in der letzten Kindergartenbedarfsplanung als Anlage beigefügt waren. Danach ist es möglich bei Nachweis eines ausreichenden Raumprogramms bis zu 5 U3 Kinder in Gruppenform II zusätzlich zu betreuen. Von dieser Regelung haben 12 Kindertageseinrichtungen Gebrauch gemacht und dadurch insgesamt 40 zusätzliche U3 Betreuungsplätze schaffen können.

Diese Ausnahmeregelung hat auch noch für das Kindergartenjahr 2014/2015 Gültigkeit. Die Plätze sind in der Gesamtrechnung bereits enthalten.

Darüber hinaus war es auch möglich die Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren durch Überbelegungen aufzustocken. Hiervon musste in über 200 Fällen Gebrauch gemacht werden. Durch die neuen Kindertageseinrichtungen werden neben den U3- Betreuungsplätzen zwangsläufig auch Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren geschaffen. Für das nächste Kindergartenjahr werden dies ca. 180 neue Plätze sein. Somit kann die Überbelegung im Bereich der über 3 jährigen Kinder in vielen Einrichtungen abgebaut werden.

 

 

Versorgungsquote 2014/2015

 

Bei Realisierung der in Planung und Umsetzung befindlichen U3- Ausbauprojekte ergeben sich für das Kindergartenjahr 2014/2015  nachfolgende Versorgungsquoten:

 

unter Einbeziehung der Plätze in den privaten Kitas

nur Kindertages-einrichtungen

mit Tagespflege

U- 3

Anzahl Kinder

4.113

4.113

Anzahl Plätze

1222

1.352

Quote

29,7%

32,9%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.555

4.555

Anzahl Plätze

4.504

4.590

Quote

98,9%

100,8%

 

 

Bis zur Erreichung der beschlossenen Versorgungsquote in Höhe von 38% fehlen ca. 210 U3- Betreuungsplätze. Davon entfallen 30 Plätze auf den Bereich der Kindertagespflege. Diese Plätze sind bereits vorhanden, werden von den Eltern bisher allerdings nicht nachgefragt. In Bezug auf den weiteren U3-Ausbau im Bereich der institutionellen Betreuung sind für das Kindergartenjahr 2015/2016  bereits jetzt  drei Neubau-/Umbau -Projekte in Planung, die 40 zusätzliche U3-Plätze schaffen werden.

 

Bisher nicht in die Kindergartenbedarfsplanung einbezogen sind mögliche Auswirkungen durch die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes.

„Das  Betreuungsgeld kann ab dem 01.08.2013 für Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren sind, beansprucht werden. Es kann im Regelfall vom ersten Tag des 15. Lebensmonats, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden.“

Im Zeitraum vom 01.08.2012 bis zum 31.10.2013 (Altersstichtag KiBiz) wurden in Hagen insgesamt 1700 Kinder geboren. Für die ersten anspruchsberechtigten Kinder wurden bis Ende Oktober 145 Anträge auf Betreuungsgeld gestellt. Aktuell werden 76 Kinder unter einem Jahr in Kindertageseinrichtungen/ Kindertagespflege betreut. Diese Daten haben bisher in ihrer Konsequenz allerdings noch keine Relevanz. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Eltern, die für ihr Kind Betreuungsgeld beantragen, überhaupt die Absicht haben einen U3- Betreuungsplatz in Anspruch zu nehmen. Nicht zu vergessen ist, dass auch nach Abschluss des vorgesehenen U3-Ausbaus in Hagen  für 62% der Kinder keine Betreuungsplätze zur Verfügung stehen werden.  Das  Verhalten der Eltern wird in den nächsten Monaten zu beobachten sein, um Rückschlüsse für die Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 ziehen zu können.

 

 

Freiwillige Leistungen

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“

Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2014/2015 sind, wurden die Träger am 01.10.2013 gebeten verbindlichen Anträge und Erklärungen bis zum 25.10.2013 in schriftlicher Form einzureichen. Aussage aller Träger ist einvernehmlich, dass die genannten Betreuungsgruppen (Anlage) nur bei Gewährung der freiwilligen Leistungen durch die Stadt Hagen aufrecht erhalten bleiben können. Insgesamt wurden Anträge in Höhe von rd. 795.000 € gestellt. Hinzu kommen die Trägeranteile für die Träger/ Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der Interessensbekundungsverfahren vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurden. Die Fördersumme für das Kindergartenjahr 2014/2015 beläuft sich somit auf  insgesamt rd. 884.000 €.

Im Rahmen der Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2014/2015 wurden vorsorglich über die vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Deckelung (Fördergrenze in Höhe von 750.000 € ab dem Haushaltsjahr 2012) hinausgehend, höhere Aufwendungen für die Trägerzuschüsse berücksichtigt, so dass die Finanzierung der Zuschüsse für das Kindergartenjahr 2014/2015 gesichert ist. Die Auszahlung der Zuschüsse ist für Januar 2015 vorgesehen.

 

 

Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2014/2015 wird -wie im letzten Jahr- nach Abschluss des Anmeldeverfahrens in der April- Sitzung dargestellt

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.      Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für KInder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2014

2015

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

€

€

€

€

Aufwand (+)

531800

€

€

883.675€

€

Eigenanteil

 

€

€

883.675€

€

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.12.2013 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.12.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen