Beschlussvorlage - 0379/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund des geringen Umfangs der Begründung wird auf eine Kurzfassung verzichtet.

 

 

 

 

 

Zielsetzung des FNP – Teiländerungsverfahrens:

 

Politische Zielsetzung ist es, den Ausbau regenerativer Energien zu fördern.

 

Zwischenzeitlich liegt der Stadt der Antrag eines Windkraftanlagenbetreibers vor, südlich des Weilers Niggenbölling eine Windenergieanlage zu errichten. Diese Windenergieanlage würde in unmittelbarer Nachbarschaft zu den beiden bereits dort in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen errichtet werden. Die beiden bestehenden Anlagen wurden auf der planerischen Grundlage der 55. FNP – Teiländerung der Stadt Hagen “Konzentrationszonen für Windenergieanlagen” errichtet. Danach sind in diesem Bereich bereits zwei Standorte für Windenergieanlagen dargestellt.

 

Daher kann aus der o.g. planerischen Vorgabe die Zulässigkeit zur Errichtung einer weiteren, einzelnen Windenergieanlage abgeleitet werden ohne die in der 55. FNP – Teiländerung formulierten Grundzüge der Planung in Frage zu stellen.

 

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in der Anlage beigefügten Begründung vom 01.06.2005

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.06.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Reduzieren

21.06.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

   1

Dagegen:

 12

Enthaltungen:

   0

 

Erweitern

28.06.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

Erweitern

13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen