28.06.2005 - 22 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Zusätze:
- Verfasser : Penningh
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 28.06.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr
Gerbersmann verweist auf den ursprünglichen Beschluss, in dem schon 100 m als
Kompromiss festgelegt worden seien.
Herr Grothe
schlägt eine heutige erste Lesung vor, um nochmals mit dem antragsteller
sprechen zu können.
Frau
Büdenbender stellt fest, dass die Konzentrationsfläche ausgeschöpft sei und
keine anderen Anlagen mehr zulässig seien.
Herr Asbeck
stellt fest, dass gegen eine heutige erste Lesung keine Bedenken bestehen.
Beschluss:
Zu a):
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung
eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 –
Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen
Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.
Zu b):
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit
und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Zu c):
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80
– Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung
vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der
dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil
des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
