28.06.2005 - 22 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Gerbersmann verweist auf den ursprünglichen Beschluss, in dem schon 100 m als Kompromiss festgelegt worden seien.

 

Herr Grothe schlägt eine heutige erste Lesung vor, um nochmals mit dem antragsteller sprechen zu können.

 

Frau Büdenbender stellt fest, dass die Konzentrationsfläche ausgeschöpft sei und keine anderen Anlagen mehr zulässig seien. 

 

Herr Asbeck stellt fest, dass gegen eine heutige erste Lesung keine Bedenken bestehen.

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Beschluss:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Ohne Beschlussfassung