21.06.2005 - 11 FNP - Teiländerung Nr. 80 - Windenergieanlage -...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Priester-Büdenbender verweist auf die Diskussion um Konzentrationszonen und den  Beschluss, 10 Windenergieanlagen zuzulassen. Diese hier genannte Anlage gehöre nicht dazu und werde von der SPD-Fraktion abgelehnt. Dieser Ansicht schließt sich auch Frau Neuhaus für die CDU-Fraktion an. Für Herrn Warmeling stehen die Konzentrationsflächen für geordnete Verhältnisse. Herr Dr. Braun vertritt die Meinung, die Standorte sollen so gut wie möglich ausgenutzt werden, mit gutem Willen könne die Anlage dort –als letzte Möglichkeit für Hagen- gebaut werden.

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Beschluss:

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung eines vereinfachten Verfahrens zur FNP – Änderung Nr. 80 – Windenergieanlage – nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der z. Zt. gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südlich des Weilers Niggenbölling und nördlich der BAB – Raststätte Kaltenborn an der A 45.

 

Zu b):

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 wird abgesehen. Der betroffenen Öffentlichkeit und den Behörden wird durch die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Zu c):

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des Flächennutzungsplanes nebst Begründung vom 01.06.2005 in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 80 – Windenergieanlage – des FNP der Stadt Hagen mit der dazugehörigen Begründung öffentlich auszulegen.

 

Die Begründung vom 01.06.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

   1

Dagegen:

 12

Enthaltungen:

   0