Beschlussvorlage - 0253/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Radon im Stadtgebiet Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- AGS Arbeitsgemeinschaft Schadstoffe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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14.04.2005
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02.05.2005
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2005
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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26.04.2005
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19.05.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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11.05.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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17.05.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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18.05.2005
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15.06.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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18.05.2005
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
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18.05.2005
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|
●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
|
Vorberatung
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30.06.2005
|
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt
§
auf der Grundlage der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz zu den
Radonbelastungen im Stadtgebiet den konkreten Untersuchungsumfang für die
betroffenen öffentlichen Gebäude gemeinsam mit dem Gutachter zu bestimmen und
§
in Abstimmung mit dem Gutachter Messungen zu
beauftragen.
Sachverhalt
Die
deutsche epidemiologische Radonstudie - die weltweit größte derartige Untersuchung
- hat nachgewiesen, dass die Radonexposition zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos
führt. Statistische Signifikanz ist ab Konzentrationen von 140 Bq/m3
gegeben. Bei einer Radonkonzentration von 1.000 Bq/m3 verdoppelt
sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, im Vergleich zu einer
Konzentration von 50 Bq/m3, wie sie als durchschnittlicher Wert für
Aufenthaltsräume in Deutschland genannt wird. Man geht davon aus, dass ca. 7 %
der Erkrankungen an Lungenkrebs der Radonexposition in Gebäuden zuzurechnen
sind.
Auf
Grundlage dieser Kenntnisse wurde das Radonschutzgesetz geplant. Ziel ist eine
allgemeine Reduzierung des Mittelwertes der Radonkonzentration in Gebäuden. Nur
hierdurch gelingt es, für einen großen Anteil der Bevölkerung das Risiko
herabzusetzen. Als “Zielwert” wird im Entwurf eine
Radonaktivitätskonzentration von 100 Bq/m3 im Jahresmittel genannt.
Dieser Wert wird zur Zeit stark diskutiert; es wird erwartet, dass der
“Zielwert” letztendlich zwischen 100 und 200 Bq/m3
liegen wird.
Für die Stadt Hagen liegen Messungen der Radonaktivitätskonzentration in
der Boden- und Raumluft aus Forschungsvorhaben des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS) vor. Die Verwaltung beauftragte die Firma Kemski
&Partner, diese Messwerte unter dem Gesichtspunkt von möglicherweise
notwendigen Planungs- und Sanierungsmaßnahmen zusammenzustellen und zu
bewerten. Hierbei sollte auf das derzeit im Entwurfsstadium befindliche
“Radonschutzgesetz” Bezug genommen werden.
Im Zuge des o.g. Forschungsvorhabens wurden im Stadtgebiet an 20
Messorten Bodenuntersuchungen und in 45 Gebäuden Raumluftuntersuchungen
durchgeführt. Öffentliche Gebäude wurden bisher nicht untersucht. Alle privaten
Eigentümer wurden über die jeweils
vorgefundenen Untersuchungsergebnisse seitens des BfS informiert. Sofern der
Referenzwert von 400 Bq/m³ überschritten wurde, wurden entsprechende Verhaltens-
und Sanierungsempfehlungen gegeben.
Für die Stadtverwaltung sieht der Gutachter ebenfalls Handlungsbedarf und
empfiehlt:
§
In
Gebieten mit Werten > 100 Bq/m³ (Radonvorsorgegebiet III) Raumluftmessungen
in Öffentlichen Gebäuden (z.B. Schulen, Kindergärten, etc.) durchzuführen.
§
In
den Gebieten, die dem Vorsorgegebiet II zuzuordnen sind (Werte zwischen 41-100
Bq/m³) sind zunächst Bodenluftmessungen in Abhängigkeit der Geologie notwendig.
Unter Vorsorgeaspekten werden jedoch auch hier Raumluftmessungen empfohlen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung überschlägig den
voraussichtlichen Untersuchungsbedarf sowie die Kosten ermittelt. Nach erster
Einschätzung sind ca. 30 öffentliche Gebäude betroffen, wobei nach dem
bisherigen Kenntnisstand ca. 14 Gebäude zu den sensiblen Nutzungen (Schulen,
Kindergärten, etc.) zählen. Bei einer überschlägigen Abschätzung würden demnach
Kosten für Raumluftuntersuchungen in Höhe von ca. 3.500,- € anfallen. Die Finanzierung wird aus dem
Untersuchungsetat der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) sichergestellt.
Radon im Stadtgebiet Hagen
Ursachen
Radonkonzentrationen in Gebäuden haben ihre Ursache im geologischen
Untergrund, d.h. in den Radonuklidgehalten der Böden und Gesteine. Eine
Auflockerung bzw. Zerrüttung des Untergrundes - wie beispielsweise in Gebieten
mit umgehendem Bergbau oder Altbergbau - kann aufgrund der Schaffung guter
Wegsamkeiten für Fluide und Gase zu einer Erhöhung des Radonpotenzials in Nähe
der Erdoberfläche führen. Für die tatsächlich ins Haus eindringende Radonmenge
spielt außerdem die Bauweise und hier insbesondere der Zustand der Bausubstanz
eine entscheidende Rolle. Die Radonfreisetzung aus Brauch- und Trinkwasser ist
nur in Ausnahmefällen von Bedeutung.
Radonaktivitätskonzentration in der Bodenluft
An ca. 20 Messorten im Stadtgebiet wurde die Radonkonzentration in der
Bodenluft in 1 m Tiefe bestimmt. Die Darstellung der Bodenluftmesswerte
erfolgt als Interpolationskarte mit einem Raster von 500 x 500 m (siehe Anlage
Abb. 1 in der Anlage).
Die Bodenluftkonzentrationen im Stadtgebiet liegen überwiegend unterhalb
von 40 kBq/m3 (ca. 75 % der Fläche). Ca. 25 % der Fläche fallen in
die Klasse zwischen 41 und 100 kBq/m3 und weniger als 1 % der Fläche
weist Konzentrationen über 100 kBq/m3 auf.
Die Bodenluftwerte spiegeln die Geologie wider. Im südlichen Stadtgebiet
sind die devonischen Gesteine durch niedrige, z.T. sogar unterhalb von 20
kBq/m3 liegende Gehalte gekennzeichnet. Die höchsten Werte von mehr
als 100 kBq/m3 liegen über den unterkarbonischen Alaunschiefern.
Diese Gesteine streichen in einem schmalen Band aus (siehe Abb. 4 im Anhang).
Lokal sind über diesen Gesteinen Radonkonzentrationen in der Bodenluft von mehr
als 1 MBq/m3 gemessen worden! Nach Gutachteraussage ist zu erwarten,
dass die Alaunschiefer durchgehend hohe bis sehr hohe Bodenluftkonzentrationen
aufweisen.
Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft
Wie bereits weiter oben dargestellt, liegen Messwerte aus ca. 45
Gebäuden im Stadtgebiet Hagen vor. In den Abb. 2 und 3 im Anhang sind die
Radonaktivitätskonzentrationen im Keller bzw. im Erdgeschoss in Klassen
dargestellt – jeweils vor dem Hintergrund der Bodenluftkarte. Als
Klassengrenzen sind der EU-Planungs- bzw. –Referenzwert[1] von
200 und 400 Bq/m3, der zur Zeit diskutierte “Zielwert”[2] des
Radonschutzgesetzes von 100 Bq/m3 sowie ein Wert[3] von
1.000 Bq/m3 gewählt, bei dessen Überschreitung allgemein Maßnahmen
zur Reduzierung der Radonkonzentration empfohlen werden .
In der
nachfolgenden Tabelle sind die statistischen Kennwerte der Raumluftmessungen
getrennt nach Etage aufgelistet. Die
ungleiche Anzahl von Keller- und Erdgeschossmesswerten erklärt sich dadurch,
dass nicht in jedem Fall in beiden Etagen gemessen wurde.
Tab.
1: Hagen - Radonaktivitätskonzentration
in der Raumluft (alle Angaben in Bq/m³)
|
Anzahl
der Messwerte |
Keller |
Erdgeschoss |
|
|
45 |
43 |
|
Minimum |
15 |
< 15 |
|
25 Pz |
41 |
27 |
|
Median |
58 |
39 |
|
75 Pz |
111 |
60 |
|
90 Pz |
359 |
86 |
|
Maximum |
723 |
707 |
|
arithmetischer
Mittelwert |
121 |
62 |
|
geometrischer
Mittelwert |
72 |
40 |
|
Geometrische
Standardabweichung |
2,6 |
2,2 |
Die Werte
im Keller sind erwartungsgemäß höher als im Erdgeschoss, da das umgebende
Erdreich die Quelle des Radon darstellt. Beide Medianwerte liegen deutlich
unter 100 Bq/m3 im Jahresmittel. Werte oberhalb von 1.000 Bq/m3
wurden nicht gemessen. Messwerte oberhalb von 400 Bq/m3 waren
selten; fand die Messung in einem Aufenthaltsraum (z.B.: Wohn-, Schlafzimmer,
Arbeitsraum, Büro, Kinderzimmer) statt, so wurden den Haushalten vom Bundesamt
für Strahlenschutz Maßnahmen zur Reduzierung der Radonkonzentration empfohlen.
Die
statistische Analyse der Hausmessungen im Stadtgebiet zeigt, dass voll
unterkellerte Häuser geringere Gehalte im Erdgeschoss aufweisen als nicht oder
teilunterkellerte Gebäude, dass die Verwendung von Natursteinen als
Konstruktionsmaterial (z.B.: Mauerbau) zu einer Erhöhung der durchschnittlichen
Radonkonzentration führt und dass ältere Häuser (Baujahr vor 1960) ebenfalls im
Durchschnitt höhere Werte aufweisen. In Gebäuden über den unterkarbonischen
Alaunschiefern erfolgten keine Messungen!
Gefährdung und Empfehlungen
Gefährdung
Die
deutsche epidemiologische Radonstudie - die weltweit größte derartige Untersuchung
- hat nachgewiesen, dass die Radonexposition zu einer Erhöhung des Lungenkrebsrisikos
führt. Statistische Signifikanz ist ab Konzentrationen von 140 Bq/m3
gegeben. Bei einer Radonkonzentration von 1.000 Bq/m3 verdoppelt
sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, im Vergleich zu einer
Konzentration von 50 Bq/m3, wie sie als durchschnittlicher Wert für
Aufenthaltsräume in Deutschland genannt wird. Man geht davon aus, dass ca. 7 %
der Erkrankungen an Lungenkrebs der Radonexposition in Gebäuden zuzurechnen
sind.
Auf
Grundlage dieser Kenntnisse wurde das Radonschutzgesetz geplant. Ziel ist eine
allgemeine Reduzierung des Mittelwertes der Radonkonzentration in Gebäuden.
Nur hierdurch gelingt es, für einen großen Anteil der Bevölkerung das Risiko
herabzusetzen. Als “Zielwert” wird im Entwurf eine
Radonaktivitätskonzentration von 100 Bq/m3 im Jahresmittel genannt.
Dieser Wert wird zur Zeit stark diskutiert; es wird erwartet, dass der
“Zielwert” letztendlich zwischen 100 und 200 Bq/m3
liegen wird.
Radonschutzgebiete
Der
Gesetzesentwurf sieht u.a. vor, sogenannte “Radonvorsorgegebiete”
(RV) zu definieren, die durch die Höhe der Radonaktivitätskonzentration in der
Bodenluft gekennzeichnet sind, folgende Klasseneinteilungen sollen gelten:
Radonvorsorgegebiet Bodenluftkonzentration
[kBq/m3]
I 20
bis 40
II 40 bis 100
III > 100
Bezüglich
der Radonaktivitätskonzentration in der Raumluft sind im Gesetzesentwurf Hausmessungen
in den Radonvorsorgegebieten vorgesehen. Dabei gilt, dass Messungen - und ggf.
notwendige Sanierungsmaßnahmen - im eigenen Haus grundsätzlich freiwillig sind!
In Gebäuden mit Räumen, die Dritten zur Nutzung überlassen werden (z.B.:
vermietete Wohnungen, Räume in öffentlich genutzten Gebäuden wie Schulen, Kindergärten,
Büros) soll dagegen die Radonbelastung den o.g. Zielwert nicht überschreiten.
Für eine Bewertung sind Jahresmittelwerte heranzuziehen.
Im Radonvorsorgegebiet
III sollen alle diese Gebäude untersucht werden. Im Radonvorsorgegebiet
II kann man sich aufgrund der Ergebnisse von Forschungsvorhaben auf Häuser
bestimmter Bautypen bzw. mit definierten Gebäudecharakteristika beschränken;
diese werden im Detail im Gesetz beschrieben werden. Aller Voraussicht nach
zählen hierzu die Art der Unterkellerung, das Fehlen einer durchgehenden Bodenplatte,
die Verwendung von Natursteinen als Konstruktionsmaterial oder Feuchteprobleme.
Auch Häuser in Bergbauregionen, in denen Bergschäden auftreten können, sind
dieser Gruppe hinzuzurechnen.
Maßnahmen
Laut
Gutachter können Sanierungsmaßnahmen nur für den Einzelfall betrachtet werden,
wobei Alter und Bauweise des Gebäudes eine entscheidende Rolle spielen. Die Maßnahmen
sollen in Abhängigkeit von der Höhe des Messwertes zeitlich abgestuft ergriffen
werden, d.h. je höher die Radonbelastung, desto umfangreicher sind in der Regel
die Maßnahmen und desto zügiger soll die Sanierung erfolgen.
Voraussichtlich
werden bei Radonkonzentrationen zwischen 100 und 400 Bq/m3 einfache
Maßnahmen zur Reduzierung empfohlen; denkbar ist ein Zeitrahmen für die Umsetzung
von 10 Jahren. Hierzu zählen beispielsweise:
§
Änderung
der Raumnutzung
§
Änderung
des Lüftungsverhalten (z.B.: regelmäßige Stoßlüftung)
§
Abdichtung
von Rissen im erdberührten Bereich (Kellerboden, -wände u.ä.)
§
Abdichtung
von Leitungszu- und –abführungen
Liegt die
Radonkonzentration in einem Bereich zwischen 400 und 1.000 Bq/m3
werden zusätzlich zu den o.g. Maßnahmen einfache bau- und lüftungstechnische
Maßnahmen zur Reduzierung empfohlen, die in einer Zeitspanne von
wahrscheinlich 5 Jahren umzusetzen sind. Hierzu zählen beispielsweise:
§
Abdichtung
von Böden und Wänden im erdberührten Bereich durch radondichte Folien,
Beschichtungen o.ä.
§
Einbau
von Ventilatoren zur Unter- oder Überdruckerzeugung, um die Radonmigration in
Aufenthaltsräume zu verhindern
Bei
Überschreitung eines Wertes von 1.000 Bq/m3 wird eine zeitnahe
Sanierung (unmittelbar – wenige Jahre) mit bautechnisch aufwändigeren
Maßnahmen empfohlen. Hierzu zählen beispielsweise:
§
Einbau
von Radonbrunnen im Kellerboden bzw. in der Bodenplatte mit Absaugung der
Bodenluft
§
Einbau
eines Drainagesystems unterhalb der Bodenplatte mit Absaugung der Bodenluft
Raumluftkonzentrationen
unter 100 Bq/m3 werden als “unkritisch” angesehen, so
dass keine besonderen Maßnahmen zur Reduzierung notwendig sind.
Empfehlungen
Auf der
Grundlage der vorliegenden Untersuchungsergebnisse kommt der Gutachter zu
folgenden Empfehlungen:
1. Die Areale mit unterkarbonischen
Ablagerungen (z.B.: Hangende und Liegende Alaunschiefer; Kulm-Plattenkalk,
-Kieselkalk, -Lydit, -Kieselschiefer) werden dem Radonvorsorgegebiet III
zugeordnet. Hier sollten für Neubauten entsprechende bauliche Maßnahmen (s.o.)
empfohlen werden. In diesen Gebieten sind Messungen in bereits bestehenden
Gebäuden angeraten. So kann die Verwaltung beispielsweise Hausbesitzern
empfehlen, Raumluftmessungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Raumluftmessungen in Gebäuden mit “sensibler” Nutzung (z.B.:
Schulen, Kindergärten, Büros in öffentlichen Gebäuden) sollten in jedem Fall
durchgeführt werden.
2. Nicht unerhebliche Teile der Stadt
Hagen sind nach jetzigem Kenntnisstand in das Radonvorsorgegebiet II
einzuordnen, dazu zählen auch die Areale mit devonischen Massenkalken sowie
den känozoischen Ablagerungen. Für die genaue Ausweisung dieser Gebiete bedarf
es einer eingehenderen Analyse der geologischen Situation und u.U. einer lokalen
Verdichtung der Bodenluftmessorte. Dies gilt insbesondere für kleine Areale mit
erhöhten Raumluftkonzentrationen in Gebieten mit ansonsten niedrigen Bodenluftwerten
(z.B. im Südosten des Stadtgebietes). Für Neubauten in diesen Bereichen sollten
entsprechende bauliche Maßnahmen (s.o.) empfohlen werden. Raumluftmessungen
erscheinen aufgrund der bislang vorliegenden, eher niedrigen Werte nicht
generell notwendig. In Gebäuden mit “sensibler” Nutzung (s.o.) sind
aber aus Vorsorgegründen Messungen sinnvoll.
3. In denjenigen Teilen der Stadt Hagen,
die in das Radonvorsorgegebiet I einzuordnen sind, können entsprechende
bauliche Maßnahmen (s.o.) für Neubauten empfohlen werden. Raumluftmessungen
erscheinen aufgrund der bislang vorliegenden, eher niedrigen Werte nicht
generell notwendig.
Untersuchungsbedarf und Kosten
Auf der
Grundlage der Gutachterempfehlung wurden seitens der Verwaltung der voraussichtliche
Untersuchungsbedarf für die Öffentlichen Gebäude mit sensibler Nutzung
(Kindergärten, Schulen, etc.) ermittelt sowie die damit verbundnen
Untersuchungskosten überschlägig abgeschätzt.
Hierzu
wurde eine Verschneidung der Öffentlichen Gebäude mit den jeweiligen geologischen
Raumeinheiten vorgenommen. Abbildung 4 im Anhang zeigt einen Ausschnitt des
Stadtgebietes mit den betroffenen Arealen (siehe Anlage 4).
Als grober
Anhalt gilt, dass Gebäude über den unterkarbonischen Gesteinen auf jeden Fall
untersucht werden sollten. Ebenso sollten die Gebäude über den holozänen Überdeckungen
dieser Gesteine berücksichtigt werden. Angeraten ist nach Auffassung des
Gutachters zudem, auch Gebäude über den mittel- bis oberdevonischen Gesteinen
(türkis-blau) und über den oberdevonischen Gesteinen (hellgrün) in die
Messungen mit einzubeziehen, weil bereits Privathäuser in diesem Bereich
erhöhte Radonkonzentrationen im Keller aufweisen (siehe Abb. 2 im Anhang). Dies
gilt insbesondere auch für kleinere Areale mit erhöhten Raumluftkonzentrationen
in Gebieten mit ansonsten niedrigen Bodenluftwerten (z.B. im Südosten des
Stadtgebietes). Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich an, zusätzlich
diejenigen Schulen im Stadtgebiet zu berücksichtigen, die als “Offene
Ganztagsschulen” zum Ausbau anstehen.
Die Tabelle
2 im Anhang zeigt eine vorläufige Aufstellung der potentiell betroffenen Öffentlichen
Gebäude. Insgesamt wurden bisher 30 Gebäude ermittelt, wobei 14 Gebäude zu den sensiblen Nutzungen (Schulen und
Kindergärten zählen). Die farbliche Kennzeichnung orientiert an den jeweiligen
geologischen Raumeinheiten. Bei den Gebäuden mit den Nummern 21 und 29 (rot
markiert) handelt es sich um Grundschulen, die aktuell für den Ausbau als
“Offene Ganztagsschule” vorgesehen sind (siehe Anlage 5).
Kosten
Für die Kostenkalkulation wurde seitens des Gutachters eine Preisunter- und Obergrenze genannt, die sich je nach Anzahl der Arbeitsschritte und nach der Stückzahl der benötigten Messeinrichtungen (Exposimeter) zwischen 20 € und 50 € (netto) zu veranschlagen ist.
In der
Preisobergrenze von 50 € (netto) sind u.a. enthalten: Erfassung der
Teilnehmer, Erarbeitung und Auswertung eines Fragebogens mit für die Messung
relevanten Daten, Bereitstellung der Exposimeter, Verteilung und Einsammeln der
Exposimeter auf dem Postweg, Auswertung der Exposimeter, Zusammenstellen der
Ergebnisse, Erstellung von Gutachten und ggf. Karten, Bewertung und
Empfehlungen. Die Preisuntergrenze von 20 € beinhaltet quasi nur das zu
Verfügung stellen der Messeinrichtungen.
Grundlage
für die Kostenberechnung sind Langzeitmessungen (Messzeitraum 3 Monate,
verlängerbar auf 12 Monate). Je nach Art und Größe des Gebäudes sind 2-5 Messeinrichtungen
erforderlich. Bei Zugrundelegung der preislichen Obergrenze (14 Gebäude mit
jeweils 5 Detektoren) würde bei dem o.g. Untersuchungsumfang Kosten in Höhe von
rd. 3.500,- € anfallen. Nicht inbegriffen in diesen Kosten sind
eventuelle Termine vor Ort (z.B. Informationsveranstaltungen für Betroffene,
Auslegung der Exposimeter vor Ort). Die exakten Untersuchungskosten können erst
dann angegeben werden, wenn der Untersuchungsumfang genau festgelegt wird. Die
Finanzierung wird aus dem Untersuchungsetat der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH)
sichergestellt.
[1] Die o.g. EU-Planungs- und Referenzwerte sind Richtwerte.
[2] Der Charakter des “Zielwertes” ist noch nicht festgelegt.
[3] Unabhängig von den Vorbereitungen zum Radonschutzgesetz befindet sich zur Zeit im Baurecht unter Federführung der ARGEBAU (Konferenz der für Städtebau-, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder) eine "Radon-Richtlinie" in Vorbereitung. Für bestehende Gebäude soll ein Grenzwert von 1.000 Bq/m3 im Jahresmittel festgeschrieben werden, bei dessen Überschreitung muss innerhalb von drei Jahren eine Sanierung erfolgen, die als Ziel die Unterschreitung einer Konzentration von 200 Bq/m3 hat.
Auswirkungen
|
|
Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen. |
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|
Hinweis: ggenannt |
|
1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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x |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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|
Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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X |
Ohne Bindung (zur Zeit!) |
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Erläuterungen: |
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Das Radonschutzgesetz wird
voraussichtlich zum 1.1.2006 in Kraft gesetzt. Aufgrund der in Hagen
vorliegenden und zwischenzeitlich bekannten Ergebnisse aus dem
Untersuchungsprogramm des Bundesministeriums für Strahlenschutz (BfS) ergibt
sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt unter politischen Gesichtspunkten ein
notwendiger Handlungsbedarf. |
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|
2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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|
eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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x |
Es entstehen Ausgaben |
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|
einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
2005 |
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|
jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
EUR |
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Sachkosten |
3.500,00 |
EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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064062502005 |
3.500,00 |
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Eigenanteil: |
100% |
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4. Finanzierung |
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x |
Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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x |
Die Finanzierung wird über den
Untersuchungsetat der Gebäudewirtschaft Hagen (GWH) |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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X |
Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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X |
Folgekosten können erst nach Feststellung
des kompletten Untersuchungsumfangs festgelegt |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

02.05.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt
§
auf der Grundlage der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz zu den
Radonbelastungen im Stadtgebiet den konkreten Untersuchungsumfang für die
betroffenen öffentlichen Gebäude gemeinsam mit dem Gutachter zu bestimmen und
§
in Abstimmung mit dem Gutachter Messungen zu
beauftragen.
Nach Abschluss und Auswertung der
Messungen ist eine Informationsveranstaltung zu dem Thema Radon durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt
§
auf der Grundlage der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz zu den
Radonbelastungen im Stadtgebiet den konkreten Untersuchungsumfang für die
betroffenen öffentlichen Gebäude gemeinsam mit dem Gutachter zu bestimmen und
§
in Abstimmung mit dem Gutachter Messungen zu
beauftragen.
§
Nach Abschluss und Auswertung der Messungen ist eine
Informationsveranstaltung zu dem Thema Radon durchzuführen.
§
Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel für die
Untersuchungen i.H.v. 3.500 Euro zur Verfügung zu stellen.