11.05.2005 - 7.1 Radon im Stadtgebiet Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 11.05.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0253/2005 Radon im Stadtgebiet Hagen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Weber
In seiner Berichterstattung bezieht
sich Herr Weber auf den im Sitzungsraum ausgehängten Plan.
An der folgenden Diskussion beteiligen
sich Herr Neuhaus, Frau Priester-Büdenbender, Herr Dr. Lemme, Herr Grzeschista
und für die Verwaltung Herr Weber.
Herr Weber bestätigt auf Nachfrage von
Herrn Neuhaus, dass die zu erwartenden Kosten in Höhe von ca. 3.500,-- Euro vom
beauftragten Gutachter bestätigt wurden.
Frau Priester-Büdenbender informiert
darüber, dass für alle Interessierten zum Thema Radon ein
Informationsnachmittag mit dem Gutachter, Mitgliedern des Umweltausschusses,
Mitgliedern der Bezirksvertretungen, sowie den Ratsfraktionen stattfinden soll,
damit noch offene Fragen abgeklärt werden können.
Herr Weber antwortet auf eine
Nachfrage von Herrn Dr. Lemme, dass bei Neubaumaßnahmen und die damit im
Zusammenhang stehende Verwendung von Baustoffen, nach wie vor
umweltverträgliche Kriterien einzuhalten sind. Die eigentlichen Ursachen der
Radonproblematik liege jedoch im geologischen Bereich.
Auf die Frage von Herrn Grezeschista,
welche öffentliche Gebäude untersucht werden sollen, teilt Herr Weber mit, dass
nur Gebäude untersucht werden die sich im städtischen Eigentum befinden. Dazu
werden noch Klärungsgespräche geführt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt:
§
auf der Grundlage der vorliegenden
Untersuchungsergebnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz zu den
Radonbelastungen im Stadtgebiet den konkreten Untersuchungsumfang für die
betroffenen öffentlichen Gebäude gemeinsam mit dem Gutachter zu bestimmen und
§
in Abstimmung mit dem Gutachter Messungen zu
beauftragen.
