Beschlussvorlage - 0254/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die dezentrale Ressourcenverantwortung in der Stadtverwaltung Hagen flächendeckend umzusetzen und die dafür erforderlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.

 

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Sachverhalt

Die dezentrale Ressourcenverantwortung wird in der Stadtverwaltung Hagen kurzfristig flächendeckend eingeführt. Hiernach werden bestimmte, bisher zentral wahrgenommene Aufgaben aus den Bereichen Organisation und Personal, auf die Vorstandsbereiche übertragen. Darüber hinaus sollen hier auch betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen angebunden werden.

 


Inhalt und Ziel

 

Unter der dezentralen Ressourcenverantwortung versteht man, dass die Fachverantwortung für die Aufgabenerledigung und die Verantwortung für den dabei erforderlichen Ressourceneinsatz zu einer integralen Managementverantwortung zusammengeführt werden. Dadurch sollen folgende Ziele erreicht werden:

§          höhere Effizienz,

§          höhere Flexibilität,

§          Erhöhung der Eigenverantwortung,

§          höhere Qualität der Verwaltungsleistungen.

 

Um diese Ziele zu erreichen, ist nun vorgesehen, eine verwaltungsweite Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung in den Bereichen Personal und Organisation umzusetzen.

 

Mittelfristig soll, im Zusammenwirken mit dem “Neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF)”, eine produktorientierte Steuerung entwickelt und aufgebaut werden. Dazu gehört auch der Ausbau von  Controlling auf zentraler und dezentraler Ebene.

 

Bisherige Entwicklung

 

In einem ersten Schritt wurde den Fachämtern des damaligen Dezernates 6 (Bauverwaltung) - heute Vorstandsbereich 5 - mit Wirkung vom 1.7.1996 die Zuständigkeit für bestimmte Querschnittsaufgaben aus den Bereichen Organisation und Personalwesen übertragen. Zu diesem Zweck wurde ein dezentraler Steuerungsdienst mit drei Mitarbeitern zur Unterstützung der Fachämter und des Beigeordneten eingerichtet, dem zusätzlich Aufgaben aus dem Bereich Betriebswirtschaft übertragen wurden.

 

1999 wurde dem Fachbereich Jugend und Soziales ebenfalls die Verantwortung für die Ressourcen Personal und Organisation übertragen.

 

Die seit dieser Zeit gegründeten Eigenbetriebe HABIT und GWH verfügen aufgrund ihres Status ohnehin über eine Eigenverantwortung hinsichtlich der Ressourcensteuerung. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits über die Hälfte der Verwaltung mit dezentraler Ressourcenverantwortung vertraut. Folgerichtig soll daher die Dezentralisierung auch auf die verbleibenden Einheiten übertragen werden.  

 

Funktionsweise der Dezentralisierung

 

Die Ressourcenverantwortung für Personal und Organisation wird auf die Beigeordneten übertragen, die diese unter Beachtung von Soll-Vorgaben und Rahmenregelungen wahrnehmen. Daneben werden auch Aufgaben aus den Bereichen IT sowie Betriebswirtschaft und Controlling auf diese Art und Weise übertragen.

 

Zentrale Aufgaben werden weiterhin von den Querschnittsbereichen wahrgenommen. Die genaue Rollenverteilung ergibt sich aus einer Dezentralisierungsverfügung des Oberbürgermeisters und aus einer Zuständigkeitsabgrenzung (“Kreuzchenliste”), die zwischen zentralen und dezentralen Verantwortlichkeiten unterscheidet.

 

Die  Unterstützung und Beratung der Verwaltungsführung bei der Steuerung der Gesamtverwaltung in den Bereichen Personal, Organisation/Informationstechnologie und Betriebswirtschaft wird durch eine zentrale Steuerungseinheit (19) wahrgenommen.

 

Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Verwaltung werden dieser zentralen Steuerungseinheit die Aufgaben und Kompetenzen zur Entwicklung bzw. Fortschreibung von Grundsätzen und Rahmenregelungen auf den Gebieten Organisation, Personal und Betriebswirtschaft übertragen. Darüber hinaus obliegt ihr die Entwicklung und Einführung des zentralen Controlling. Die grundsätzlichen Methoden und Verfahren für das zentrale Controlling werden durch den für Personal und Organisation zuständigen Vorstandsbereich festgelegt.

 

Bei den Beigeordneten werden dezentrale Steuerungseinheiten eingerichtet, die die Aufgabe haben, diese bei der Steuerung ihres Vorstandsbereiches zu unterstützen. Die Kommunikations- und Entscheidungswege im Rahmen der dezentralisierten Aufgabenwahrnehmung regeln die Beigeordneten für ihren Vorstandsbereich in eigener Verantwortung.

 

Die Grundzüge der neuen Ressourcensteuerung nach erfolgter Dezentralisierung können der Übersicht in Anlage 1 entnommen werden.

 

Stellenausstattung der dezentralen Steuerungsdienste

 

Die Aufgabenwahrnehmung der dezentralen Steuerungsdienste erfolgt zum 01.06.2005 mit folgender Stellenausstattung:

 

VB

Anzahl Stellen für das Aufgabengebiet

Organisation/IT

Personalwirtschaft

Betriebswirtschaft

OB

Abdeckung durch vorhandene
Stellen/Referenten bei OB/A

1,0

2

1,0

0,5

1,0

3

1,0

0,5

1,0*

4

1,5

1,5

1,0*

5

1,0**

1,0**

1,0**

Anmerkungen:

*: Stelle ist bereits vorhanden aber unbesetzt

**: Stellen sind vorhanden und bereits besetzt

 

Von den insgesamt 8 zusätzlichen Stellen in den dezentralen Steuerungsdiensten sollen 4 Stellen aus der zentralen Steuerung verlagert werden, da von hier auch Aufgaben aus den Bereichen Organisation und Personalwirtschaft übergeben werden. Die restlichen 4 Stellen sind im Stellenplan 2005 als zusätzliche neue Stellen ausgewiesen.

 

Beteiligung der Personalvertretung

 

Zeitgleich mit der Versendung der Vorlage erfolgt eine Zuleitung an den Gesamtpersonalrat um das vorgeschriebene Anhörungsverfahren gem. § 66 LPVG NRW einzuleiten. Eine evtl. Stellungnahme der Personalvertretung wird in der Beratungsfolge vorgelegt. Einstweilen ist der Gesamtpersonalrat im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit vorab informiert worden.

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Auswirkungen

Die Personalausstattung schlägt mit insgesamt vier NN-Stellen für die betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen zu Buche, wobei diese Stellen nach A 11 bzw. BAT IVa bewertet werden. Nach Möglichkeit sollen diese Stellen intern besetzt werden. An dieser Stelle muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Personaldecke im betriebswirtschaftlichen Bereich sehr dünn ist und deshalb ggf. auch über eine externe Besetzung nachgedacht werden muss. In diesem Fall erfolgt eine Beteiligung des Personalausschusses.

 

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Beschlüsse

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12.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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17.05.2005 - Personalausschuss - vertagt

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14.06.2005 - Personalausschuss

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16.06.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen