Beschlussvorlage - 0254/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Dezentrale Ressourcenverantwortung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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12.05.2005
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16.06.2005
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●
Erledigt
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|
Personalausschuss
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Vorberatung
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17.05.2005
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14.06.2005
| |||
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●
Erledigt
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|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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30.06.2005
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Sachverhalt
Die dezentrale
Ressourcenverantwortung wird in der Stadtverwaltung Hagen kurzfristig flächendeckend
eingeführt. Hiernach werden bestimmte, bisher zentral wahrgenommene Aufgaben
aus den Bereichen Organisation und Personal, auf die Vorstandsbereiche
übertragen. Darüber hinaus sollen hier auch betriebswirtschaftliche
Aufgabenstellungen angebunden werden.
Inhalt und Ziel
Unter
der dezentralen Ressourcenverantwortung versteht man, dass die
Fachverantwortung für die Aufgabenerledigung und die Verantwortung für den
dabei erforderlichen Ressourceneinsatz zu einer integralen
Managementverantwortung zusammengeführt werden. Dadurch sollen folgende Ziele
erreicht werden:
§
höhere
Effizienz,
§
höhere
Flexibilität,
§
Erhöhung der
Eigenverantwortung,
§
höhere Qualität
der Verwaltungsleistungen.
Um
diese Ziele zu erreichen, ist nun vorgesehen, eine verwaltungsweite
Dezentralisierung der Ressourcenverantwortung in den Bereichen Personal und
Organisation umzusetzen.
Mittelfristig
soll, im Zusammenwirken mit dem “Neuen kommunalen Finanzmanagement
(NKF)”, eine produktorientierte Steuerung entwickelt und aufgebaut
werden. Dazu gehört auch der Ausbau von
Controlling auf zentraler und dezentraler Ebene.
Bisherige Entwicklung
In einem ersten Schritt wurde den Fachämtern des damaligen Dezernates 6 (Bauverwaltung) - heute Vorstandsbereich 5 - mit Wirkung vom 1.7.1996 die Zuständigkeit für bestimmte Querschnittsaufgaben aus den Bereichen Organisation und Personalwesen übertragen. Zu diesem Zweck wurde ein dezentraler Steuerungsdienst mit drei Mitarbeitern zur Unterstützung der Fachämter und des Beigeordneten eingerichtet, dem zusätzlich Aufgaben aus dem Bereich Betriebswirtschaft übertragen wurden.
1999
wurde dem Fachbereich Jugend und Soziales ebenfalls die Verantwortung für die
Ressourcen Personal und Organisation übertragen.
Die
seit dieser Zeit gegründeten Eigenbetriebe HABIT und GWH verfügen aufgrund
ihres Status ohnehin über eine Eigenverantwortung hinsichtlich der
Ressourcensteuerung. Damit ist zum jetzigen Zeitpunkt bereits über die Hälfte
der Verwaltung mit dezentraler Ressourcenverantwortung vertraut. Folgerichtig
soll daher die Dezentralisierung auch auf die verbleibenden Einheiten
übertragen werden.
Funktionsweise der
Dezentralisierung
Die
Ressourcenverantwortung für Personal und Organisation wird auf die
Beigeordneten übertragen, die diese unter Beachtung von Soll-Vorgaben und
Rahmenregelungen wahrnehmen. Daneben werden auch Aufgaben aus den Bereichen IT
sowie Betriebswirtschaft und Controlling auf diese Art und Weise übertragen.
Zentrale
Aufgaben werden weiterhin von den Querschnittsbereichen wahrgenommen. Die genaue Rollenverteilung ergibt sich aus einer
Dezentralisierungsverfügung des Oberbürgermeisters und aus einer
Zuständigkeitsabgrenzung (“Kreuzchenliste”), die zwischen zentralen
und dezentralen Verantwortlichkeiten unterscheidet.
Die Unterstützung und Beratung der Verwaltungsführung bei der Steuerung der Gesamtverwaltung in den Bereichen Personal, Organisation/Informationstechnologie und Betriebswirtschaft wird durch eine zentrale Steuerungseinheit (19) wahrgenommen.
Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit der Verwaltung werden dieser zentralen Steuerungseinheit die Aufgaben und Kompetenzen zur Entwicklung bzw. Fortschreibung von Grundsätzen und Rahmenregelungen auf den Gebieten Organisation, Personal und Betriebswirtschaft übertragen. Darüber hinaus obliegt ihr die Entwicklung und Einführung des zentralen Controlling. Die grundsätzlichen Methoden und Verfahren für das zentrale Controlling werden durch den für Personal und Organisation zuständigen Vorstandsbereich festgelegt.
Bei den Beigeordneten werden dezentrale Steuerungseinheiten eingerichtet, die die Aufgabe haben, diese bei der Steuerung ihres Vorstandsbereiches zu unterstützen. Die Kommunikations- und Entscheidungswege im Rahmen der dezentralisierten Aufgabenwahrnehmung regeln die Beigeordneten für ihren Vorstandsbereich in eigener Verantwortung.
Die Grundzüge der neuen
Ressourcensteuerung nach erfolgter Dezentralisierung können der Übersicht in
Anlage 1 entnommen werden.
Stellenausstattung der dezentralen Steuerungsdienste
Die
Aufgabenwahrnehmung der dezentralen Steuerungsdienste erfolgt zum 01.06.2005
mit folgender Stellenausstattung:
VB |
Anzahl Stellen für das Aufgabengebiet |
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|
Organisation/IT |
Personalwirtschaft |
Betriebswirtschaft |
|
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OB |
Abdeckung durch vorhandene |
1,0 |
|
|
2 |
1,0 |
0,5 |
1,0 |
|
3 |
1,0 |
0,5 |
1,0* |
|
4 |
1,5 |
1,5 |
1,0* |
|
5 |
1,0** |
1,0** |
1,0** |
Anmerkungen:
*: Stelle ist bereits vorhanden aber
unbesetzt
**: Stellen sind vorhanden und
bereits besetzt
Von den insgesamt 8 zusätzlichen
Stellen in den dezentralen Steuerungsdiensten sollen 4 Stellen aus der
zentralen Steuerung verlagert werden, da von hier auch Aufgaben aus den
Bereichen Organisation und Personalwirtschaft übergeben werden. Die restlichen
4 Stellen sind im Stellenplan 2005 als zusätzliche neue Stellen ausgewiesen.
Beteiligung der Personalvertretung
Zeitgleich mit der
Versendung der Vorlage erfolgt eine Zuleitung an den Gesamtpersonalrat um das
vorgeschriebene Anhörungsverfahren gem. § 66 LPVG NRW einzuleiten. Eine evtl.
Stellungnahme der Personalvertretung wird in der Beratungsfolge vorgelegt.
Einstweilen ist der Gesamtpersonalrat im Wege der vertrauensvollen
Zusammenarbeit vorab informiert worden.
Auswirkungen
Die Personalausstattung schlägt mit insgesamt vier NN-Stellen für die betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen zu Buche, wobei diese Stellen nach A 11 bzw. BAT IVa bewertet werden. Nach Möglichkeit sollen diese Stellen intern besetzt werden. An dieser Stelle muss aber darauf hingewiesen werden, dass die Personaldecke im betriebswirtschaftlichen Bereich sehr dünn ist und deshalb ggf. auch über eine externe Besetzung nachgedacht werden muss. In diesem Fall erfolgt eine Beteiligung des Personalausschusses.
