Beschlussvorlage - 0041/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/13 (647)  Kindertagesstätte Boele/Am Bügel – Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses (und nach Vorliegen der Detailplanung und der Artenschutzrechtlichen Untersuchung) soll in der ersten Jahreshälfte 2013 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Bebauungsplanverfahren dient der Neuerrichtung einer Kindertagesstätte im Bereich Pappelstraße/Am Bügel.

Der neue Bebauungsplan Nr. 3/13 (647)  Kindertagesstätte Boele/Am Bügel – Verfahren nach § 13 a BauGB soll mit seinen neuen Festsetzungen das bestehende Planungsrecht überdecken und ersetzen.

 

 

 

Begründung

 

Zu a)

Anlass und Planungsziel:

Für den Bereich des einzuleitenden Bebauungsplans Nr. 3/13 (647) Kindertagesstätte Boele/Am Bügel – Verfahren nach § 13 a BauGB liegt Planungsrecht vor. Seit dem 22.10.1975 gilt für den nördlichen Bereich der Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II 1. Nachtrag – Kabel Süd, Gesamtschule Boele–Kabel–Helfe – sowie seit dem 22.10.1968 für den südlichen Bereich der Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II –Kabel Süd –. Hierdurch wird jedoch kein Planungsrecht für die bestehende und geplante Bebauung des Gebietes sichergestellt.

Die Umsetzung der ursprünglichen Zielsetzung, hier eine Grünfläche mit Stellplätzen für die "Grünfläche – Bezirkssportanlage" (Einschrieb im Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II –Kabel Süd–) zu errichten, ist nicht erfolgt.

 

Die vorliegenden Überlegungen, die Folgenutzung entsprechend der geänderten gesetzlichen Vorschriften zur Kinderbetreuung zu planen, veranlasst die Verwaltung zeitnah konkret zu handeln. Im Plangebiet soll die Möglichkeit geschaffen werden, Planungsrecht für eine erweiterte Kindertagesstätte (4 – 6 Gruppen) zu schaffen. Ob diese als öffentliche oder private Nutzung realisiert wird, ist noch offen.

 

 

Städtebauliche Situation:

Das Gebiet und seine Umgebung werden von mehrgeschossiger Wohnbebauung, vorwiegend jedoch von Schul– und Sportanlagen und Stellplatzeinrichtungen mit umgebenden Grünflächen geprägt. Erschlossen wird der Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans wie bisher über die Straße "Am Bügel" bzw. eine von dieser Straße abzweigende Verkehrsmischfläche / befahrbare Fußwegeverbindung.

 

 

Planungsrechtliche Situation:

-        Im GEP (Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich als "allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt.

-        Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als „Grünfläche” dargestellt.

-        Es existiert der Bebauungsplan Nr. 5/62 (043) Teil II –Kabel Süd– sowie der hierzu gehörigen 1. Nachtrag –Kabel Süd, Gesamtschule Boele–Kabel–Helfe–. Diese Bebauungspläne werden teilweise überplant.

-        Der Landschaftsplan weist für diesen Bereich keine Festsetzung auf. Als Entwicklungsziel ist die "Erhaltung mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft" definiert.

 

Der Flächennutzungsplan wird nach Durchführung des Verfahrens im Wege der Berichtigung angepasst.

 

 

 

Zu b)

Der Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) Kindertagesstätte Boele/Am Bügel – Verfahren nach § 13 a BauGB soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplanverfahren für die Innenentwicklung / andere Maßnahmen der Innenentwicklung (Umgestaltung oder Umnutzung innerörtlicher Bereiche) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Da es sich zum einen um die Fortsetzung der Art der Nutzung (Kindertageseinrichtung) im Bestand handelt (Sicherung bzw. Neuerrichtung einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung) und zum anderen größtenteils Grün- und Sportflächen in städtischen Besitz angrenzen, ist aus Sicht der Verwaltung ein Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB gerechtfertigt.

 

 

 

Anlage:

Übersichtsplan Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3/13 (647)

–Kindertagesstätte Boele / Am Bügel–

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2013 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/13 (647)  Kindertagesstätte Boele/Am Bügel – Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses (und nach Vorliegen der Detailplanung und der Artenschutzrechtlichen Untersuchung) soll in der ersten Jahreshälfte 2013 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

 

Zusatz der BV-Nord:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Stadtendwicklungsausschusses am 19.02.2013 bzw. zur Sitzung des Rates am 21.02.2013 zu prüfen, ob ein einfacher Bauantrag ein förmliches Bebauungsplanverfahren nicht ersetzen könnte.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

          5

 

 

SPD

          3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

          1

 

 

FDP

          1

 

 

Hagen Aktiv

          1

 

 

Die Linke

          -

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

  11

Dagegen:

    0

Enthaltungen:

    0

 

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13.02.2013 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

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14.02.2013 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/13 (647)  Kindertagesstätte Boele/Am Bügel – Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.

§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses (und nach Vorliegen der Detailplanung und der Artenschutzrechtlichen Untersuchung) soll in der ersten Jahreshälfte 2013 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

Zusatz des Umweltausschusses:

 

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.02.2013 bzw. bis zur Sitzung des Rates am 21.02.2013 zu prüfen, ob ein einfacher Bauantrag ein förmliches Bebauungsplanverfahren nicht ersetzen könnte.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

0

 

 

Die Linke

0

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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19.02.2013 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen