30.01.2013 - 8.4 Betr.: Bebauungsplan Nr. 3/13 (647) -Kindertage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 30.01.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer merkt an, dass aus seiner Sicht geprüft werden sollte, ob das Bauvorhaben nicht im Rahmen des Dispenses genehmigt werden könnte. Er sehe keinen Sinn darin, ein förmliches Verfahren anzustreben. Es handle sich hier doch nur um eine Erweiterung, bzw. eine Erneuerung des bestehenden Kindergartens. Herr Panzer schlägt eine erste Lesung vor.
Herr Schumacher entgegnet, dass die Verwaltung keine unnötige Bebauungspläne erstelle. Der Hintergrund des Bebauungsplanverfahrens sei Planungssicherheit, die geregelt werden sollte.
Herr Gerbersmann erklärt, dass nach Angaben von Herrn Grothe das Verfahren aus Gründen der Rechtsicherheit durchgeführt werde. Er schlägt vor, damit keine Verzögerungen im Verfahren entstehen, die Vorlage nicht als erste Lesung zu beraten, sondern den Beschluss unter der Maßgabe herbeizuführen, dass bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses, bzw. des Rates, die Bauverwaltung schriftlich Stellung dazu nehmen solle.
Aus Sicht von Herrn Panzer behindert das Bebauungsplanverfahren den zeitlichen Ausbau des Kindergartens. Um den Ausbau zu beschleunigen, sei zu prüfen, ob ein Bauantrag nicht genau zu der gleichen Sicherheit führen würde.
Herr Kohaupt fasst die möglichen Anregungen zusammen und bittet die Verwaltung bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusse, bzw. Rates, zu prüfen, ob ein einfacher Bauantrag ein förmliches Bebauungsplanverfahren nicht ersetzen könne. Um eine schriftliche Stellungnahme wird gebeten.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/13 (647) Kindertagesstätte Boele/Am Bügel Verfahren nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südwestlich des Einmündungsbereichs der Straße "Am Bügel" in die "Pappelstraße". Es besteht aus dem Flurstück 480, Flur 7, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses (und nach Vorliegen der Detailplanung und der Artenschutzrechtlichen Untersuchung) soll in der ersten Jahreshälfte 2013 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Zusatz der BV-Nord:
Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Stadtendwicklungsausschusses am 19.02.2013 bzw. zur Sitzung des Rates am 21.02.2013 zu prüfen, ob ein einfacher Bauantrag ein förmliches Bebauungsplanverfahren nicht ersetzen könnte.
Anlagen zur Vorlage
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