Beschlussvorlage - 0028/2013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.

 

Im Hinblick auf das Anmeldeverfahren 2014/2015 im November 2013 wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Grundschulen kein Anmeldeverfahren durchgeführt wird.

 

 

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2013 umgesetzt.  

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom  05. bis 08.11.2012 statt. Erstmalig zum Schuljahr 2013/2014 gilt die neue Regelung des § 46 Abs. 3 Schulgesetz, wonach der Schulträger bei der Eingangsklassenbildung die sogenannte Kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen hat.

In der Vorlage wird dargelegt, wie die Bildung der Eingangsklassen zum Schuljahr 2013/2014 konkret erfolgen kann.

 

 

 

Begründung

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom  05. bis 08.11.2012 statt. 

Erstmalig zum Schuljahr 2013/2014 gilt die neue Regelung des § 46 Abs. 3 Schulgesetz,  wonach der Schulträger bei der Eingangsklassenbildung die sogenannte kommunale Klassenrichtzahl (KKR) zu berücksichtigen hat. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen  Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe,  die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung  hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde aufgrund der erfolgten Anmeldungen (1.348 Kinder) sowie der noch ausstehenden Anmeldungen (19 Kinder) auf  1.367 Kinder errechnet.  Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 59 Eingangsklassen.

 

Auf der anderen Seite ist unter  Berücksichtigung der  Klassenbildungswerte

?         15 bis 29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse

?         30 bis 56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen

?         57 bis 81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen

die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten.

 

Danach könnten rechnerisch zum Schuljahr 2013/2014 maximal 62 Eingangsklassen gebildet werden (siehe Anlage, unter Spalte 6.). Allerdings darf die errechnete KKR von 59 Eingangsklassen nicht überschritten werden.

Um innerhalb der Vorgaben der KKR zu bleiben, werden ergänzende steuernde Kriterien benötigt, wodurch die allgemeinen Regelungen über die  Klassenbildungswerte einschränkend modifiziert werden.

 

Die Verwaltung schlägt dazu als allgemeines Kriterium vor, Klassen grundsätzlich erst ab einer Mindestzahl von 18 SchülerInnen zu bilden. Unter Berücksichtigung des Kriteriums würden zum Schuljahr 2013/2014 insgesamt  56 Eingangsklassen gebildet (siehe Anlage, unter  Spalte 7.), damit unter dem Höchstwert der KKR geblieben.

 

 

Die Umsetzung der KKR führt dazu, dass einzelne Kinder nicht an der angemeldeten Grundschule aufgenommen werden, sondern an einer anderen Grundschule. Dies wäre auch dann der Fall, wenn die KKR voll ausgeschöpft würde.

 

Der Schulträger ist verpflichtet, jährlich die neue KKR zu errechnen. In dieses Verfahren wird die Überprüfung einfließen, ob die vom Rat beschlossenen Kriterien sich bewährt haben oder angepasst werden müssen.

 

Das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2013/2014 hat auch gezeigt, dass die voraussichtliche Gesamtschülerzahl der Eingangsklassen erkennbar geringer sein wird als die Prognosezahlen der Schulentwicklungsplanung.  Zunehmen wird ebenfalls die Zahl der Grundschulen, an denen lediglich eine Eingangsklasse gebildet werden kann. Dies kommt an bis zu 12 Grundschulen in Betracht. Daneben gibt es insgesamt 4 Teilstandorte mit jeweils voraussichtlich nur einer Eingangsklasse.

 

Der Anteil der überschüssigen Raumressourcen wird insgesamt größer.

 

Im Benehmen mit der Bezirksregierung (Kommunalaufsicht) und im Lichte des Haushaltsicherungsplan kann eine derartig große Anzahl von einzügigen Schulen und allgemein zunehmender Raumüberhänge nicht akzeptiert  werden. Die Ratsbeschlüsse des letzten Jahres zur Schulentwicklung im Grundschulbereich tragen dieser Tatsache nicht ausreichend Rechnung. Die aktuellen Anmeldezahlen verstärken die im Gutachten benannte Notwendigkeit der Schließung von Schulen. Die Verwaltung hält es daher für notwendig, zeitnah im Schulausschuss und Rat weitere Grundschulen vorzuschlagen, die ab 2014/15 kein Anmeldeverfahren mehr durchführen. Dementsprechend werden dort auch keine  Eingangsklassen mehr gebildet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

(Jörg Dehm, Oberbürgermeister)

(Dr. Christian Schmidt, Erster Beigeordneter)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.01.2013 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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19.02.2013 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der beigefügten, neuen Anlage beschlossen.

 

Im Hinblick auf das Anmeldeverfahren 2014/2015 im November 2013 wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Grundschulen kein Anmeldeverfahren durchgeführt wird.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2013 umgesetzt.  

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

1

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

 

Einstimmig beschlossen

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

1

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Dr. Schmidt weist nach der Abstimmung darauf hin, dass aufgrund der bestehenden Kapazitätsüberhänge auch in der nächsten Sitzungsrunde, dann für das Schuljahr 2014/15 ff, weitere Diskussionen erfolgen müssen, um die dann aktuelle Klassenrichtzahl erfüllen zu können.

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21.02.2013 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der beigefügten neuen Anlage beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

2. Im Hinblick auf das Anmeldeverfahren 2014/2015 im November 2013 wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Grundschulen kein Anmeldeverfahren durchgeführt wird.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2013 umgesetzt.  

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

CDU

18

 

 

SPD

16

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

 

4

 

FDP

4

 

 

Die Linke

2

 

 

Parteilos

1

 

 

Bürger für Hagen

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

 

Dafür:

49

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

 

 

Resolutionsbeschluss zur kommunalen Klassenrichtzahl:

Der Rat der Stadt Hagen bitten die Landesregierung bei der kommunalen Klassenrichtzahl folgende Faktoren zu berücksichtigen:

 

1.   Die ländliche Struktur, die in Hagen auch im städtischen Raum eine Rolle spielt, aber bei der geltenden Formulierung der kommunalen Klassenrichtzahl außer Acht bleibt.

2.   Die Integrationsleistung des Schulsystems einer Kommune insgesamt. In der Begründung bei der Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl wird nur Bezug genommen auf Stadtbezirke mit unterschiedlichem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, aber nicht auf den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund insgesamt in einer Kommune. Hagen hat in Nordrhein-Westfalen den höchsten Anteil an Migranten, erhält aber bei der jetzigen Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl dafür keine Möglichkeit mehr Klassen zu bilden als Kommunen mit einem geringeren Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen