21.02.2013 - 5.10 Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grunds...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.10
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 21.02.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Oberbürgermeister Dehm verweist auf den gemeinsamen geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen, der am 19.02.2013 in der Form vom Schulausschuss beschlossen worden ist. Ebenfalls liegt eine am 22.01.2013 beschlossene Resolution des Schulausschusses auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Kommunalen Klassenrichtzahl vor, über welche im Anschluss an die Vorlage abgestimmt werden soll.
Herr Dr. Bücker erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass diese nur dem ersten Absatz zustimme und bittet daher um getrennte Abstimmung der beiden Absätze.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt einzeln über die Absätze abstimmen.
Anschließend lässt Herr Oberbürgermeister Dehm über die Resolution abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der beigefügten neuen Anlage beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
2. Im Hinblick auf das Anmeldeverfahren 2014/2015 im November 2013 wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Grundschulen kein Anmeldeverfahren durchgeführt wird.
Die Vorlage wird zum 01.08.2013 umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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CDU | 18 |
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SPD | 16 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
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Hagen Aktiv |
| 4 |
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FDP | 4 |
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Die Linke | 2 |
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Parteilos | 1 |
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Bürger für Hagen | 1 |
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Pro NRW | 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 49 | ||
Dagegen: | 4 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Resolutionsbeschluss zur kommunalen Klassenrichtzahl:
Der Rat der Stadt Hagen bitten die Landesregierung bei der kommunalen Klassenrichtzahl folgende Faktoren zu berücksichtigen:
1. Die ländliche Struktur, die in Hagen auch im städtischen Raum eine Rolle spielt, aber bei der geltenden Formulierung der kommunalen Klassenrichtzahl außer Acht bleibt.
2. Die Integrationsleistung des Schulsystems einer Kommune insgesamt. In der Begründung bei der Einführung der kommunalen Klassenrichtzahl wird nur Bezug genommen auf Stadtbezirke mit unterschiedlichem Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund, aber nicht auf den Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund insgesamt in einer Kommune. Hagen hat in Nordrhein-Westfalen den höchsten Anteil an Migranten, erhält aber bei der jetzigen Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl dafür keine Möglichkeit mehr Klassen zu bilden als Kommunen mit einem geringeren Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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250,8 kB
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