22.01.2013 - 6 Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grunds...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Geiersbach und Herr Becker leiten unter dem Hinweis, dass es sich um eine erste Lesung handelt, ins Thema ein. Aufgrund der erst zur Sitzung ausgelegten Unterlagen solle allen Mitgliedern ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich inhaltlich mit der Vorlage zu beschäftigen. Herr Hermann stellt das neue Verfahren mit der ab sofort anzuwendenden Kommunalen Klassen-Richtzahl (KKR) vor und verdeutlicht dies an einigen Beispielen. An den Hagener Grundschulen dürfen demnach zum Schuljahr 2013/14 maximal 59 Eingangsklassen gebildet werden. Die Verwaltung schlägt vor, Klassen erst ab einer Mindestzahl von 18 Schüler/innen zu bilden und demnach das nächste Schuljahr mit 56 Klassen zu starten. Dies könne zur Folge haben, dass eventuell auch die Schule der zweiten Wahl genommen werden müsse. Es gelte nun, möglichst schnell die notwendigen Entscheidungen zu treffen, damit die Eltern ihre Kinder entsprechend anmelden und weiter planen können.

 

Herr Walter möchte bei hohem Migrationsanteil ebenso kleinere Klassen zulassen, wie im ländlichen Raum. Frau Fischbach pflichtet dem in punkto Migration bei. Herr Reinke bittet darum, die Anmeldezahlen für Haupt- und Teilstandorte aufzuschlüsseln. Herr Hermann sagt diese Aufstellung zeitnah zu, betont aber zugleich, dass seitens der Bezirksregierung Haupt- und Teilstandort als eine Schule angesehen werden. Frau Heukeroth und Herr Dr. Fink unterstreichen, dass sie bereits vor Monaten darauf hingewiesen haben, dass es nur noch höchstens 59 Eingangsklassen geben werde. Sie sprechen sich für eine nachhaltige Lösung für die nächsten Jahre, möglichst bis zum Jahr 2020, aus. Herr Peters betont, dass es der SPD um Genauigkeit vor Schnelligkeit gehe. Es gelte die Schülerströme zu beobachten und dann anhand der Nachfrage zu entscheiden.

 

Herr Dr. Geiersbach kritisiert das schematische Verfahren, bei dem pädagogische Gesichtspunkte verloren gehen könnten, und fragt nach, ob die Schulaufsicht eventuell helfen könne. Frau Reusch erklärt, dass die Schulaufsicht nur eine beratende Funktion habe und der Schulträger entscheiden müsse. Bei Schulen mit hohem Migrationsanteil halte sie Klassen mit 29 Erstklässlern für nicht umsetzbar. Sie bittet, die Reduzierung auf 56 Eingangsklassen zu überdenken. Herr Becker bittet bei der weiteren Betrachtung zu berücksichtigen, ob man auch den Schulen, die nicht von den zuvor genannten Kriterien profitieren würden, große Klassen zumuten kann. Frau Fischbach erkundigt sich nach der großen Differenz von 150 Schülern zwischen den prognostizierten und den tatsächlichen Zahlen und fragt nach, ob diese ausschließlich durch Wegzüge zu erklären sei. Herr Becker führt dazu aus, dass ein Teil so zu erklären sei, sich aber auch der Trend hin zu Privatschulen ausgewirkt habe und dann immer noch ein Teil bliebe, den man derzeit näher untersuche.

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Beschluss

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2013/2014 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl gemäß der beigefügten Anlage beschlossen.

 

Im Hinblick auf das Anmeldeverfahren 2014/2015 im November 2013 wird die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, an welchen Grundschulen kein Anmeldeverfahren durchgeführt wird.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2013 umgesetzt.  

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen, 1. Lesung

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage