Beschlussvorlage - 1055/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 - Auswirkungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Anja Corell
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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27.11.2012
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2012
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das NKF-Weiterentwicklungsgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, die Jahresabschlüsse bis 2010 in einem verkürzten Verfahren zu erstellen. Es reicht aus, die vom Oberbürgermeister bestätigten Entwürfe der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 der Anzeige des Jahresabschlusse 2011 beizufügen. Die Prüfung der Abschlüsse 2009 und 2010 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt, die Feststellung durch den Rat und die Entlastung des Oberbürgermeisters können entfallen. Erst der Jahresabschluss 2011 wird wieder vollumfänglich geprüft. Es ist vorgesehen, von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch zu machen.
Begründung
Nach § 95 der Gemeindeordnung ist der vom Kämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zuzuleiten. Der Rat stellt spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Durch die Fristvorgaben soll sichergestellt werden, dass der Rat und die Kommunalaufsicht möglichst zeitnah über das Ergebnis des Haushaltsvollzuges informiert werden.
Das am 29.09.2012 in Kraft getretene Erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKFWG) räumt den Kommunen nun die Möglichkeit ein, die Prüfung der Jahresabschlüsse 2010 und der Vorjahre entfallen zu lassen.
Artikel 8 § 4 NKFWG enthält folgende Übergangsvorschrift:
Der Anzeige des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 sind die Jahresabschlüsse 2010 und der Vorjahre beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 96 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung angezeigt worden sind. Die Jahresabschlüsse des Haushaltsjahres 2010 und der Vorjahre können in der vom Bürgermeister nach § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung bestätigten Entwurfsfassung der Anzeige beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.
Diese Regelung bedeutet, dass für die Jahresabschlüsse vor 2011 sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfes durch den Hauptverwaltungsbeamten und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen können. Sofern die Stadt von dieser Option Gebrauch macht, finden weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Abschlüsse oder eine Entlastung statt. Einer Vollprüfung unterliegt dann erstmals wieder der Jahresabschluss 2011. Dabei sind die Anfangsbestände zum 01.01.2011 lediglich auf ihre Folgerichtigkeit zu prüfen, d.h., die Ansätze müssen richtig aus dem bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 übernommen worden sein. Eine materielle Prüfung der Anfangsbestände ist durch den Gesetzgeber nicht gewollt.
Die Übergangsvorschrift des Artikel 8 § 4 NKFWG ist dem Umstand geschuldet, dass etliche Kommunen die gesetzlichen Fristen für die Erstellung der Jahresabschlüsse bisher nicht einhalten konnten. Das verkürzte Verfahren für die Jahresabschlüsse 2010 und der Vorjahre soll dazu beitragen, dass die Gemeinden künftig in die Lage versetzt werden, ihre Jahresabschlüsse fristgerecht aufzustellen. Eine Aktualität der Abschlüsse wird insbesondere vor dem Hintergrund der Durchführung des Stärkungspaktgesetzes als erforderlich angesehen.
Die Verwaltung und das Rechnungsprüfungsamt beabsichtigen, die Vereinfachungsregelung zu nutzen, und die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 der Anzeige des Jahresabschlusses 2011 beizufügen. Die Zeit- und Maßnahmeplanung des Fachbereiches Finanzen und Controlling basiert zurzeit auf folgenden Eckdaten:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2009 wurde dem Rat am 20.09.2012 zugeleitet und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gem. § 101 GO NRW weitergeleitet.
Die Daten zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung für 2010 liegen vor. Anhang und Lagebericht sollen bis zum 31.07.2013 erstellt werden.
Die Daten zur Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung 2011 sollen bis zum 31.12.2012 ermittelt werden. Anhang und Lagebericht sollen bis zum 30.06.2013 erstellt werden.
Nach der bisherigen Prüfplanung des Rechnungsprüfungsamtes war zunächst vorgesehen, die Entwürfe der Jahresabschlüsse für 2009 und 2010 zusammen zu prüfen, um Synergieeffekte zu nutzen und die Prüfdauer möglichst kurz zu halten. Wesentliche Teile der Prüfung können allerdings erst dann durchgeführt werden, wenn sowohl die Anhänge als auch die Lageberichte für 2009 und 2010 vorliegen, da die dort enthaltenen Angaben einerseits für die Prüfplanung von Bedeutung sind und andererseits die Ordnungsmäßigkeit von Lagebericht und Anhang in einer gesonderten Stellungnahme beurteilt werden muss.
Die Übergangsvorschrift des NKFWG ermöglicht es dem Rechnungsprüfungsamt, sich auf den Jahresabschluss 2011 zu konzentrieren und die frei werdenden Prüfkapazitäten für andere Prüfhandlungen - im Besonderen für die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - zu nutzen. Für die Verwaltung entfallen alle Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfes durch den Oberbürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht. Auf der anderen Seite besteht bei diesem Verfahren ein nicht zu unterschätzendes Risiko, dass wesentliche Fehler unentdeckt bleiben. Da bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2008, der unterjährigen lfd. Prüfung der Finanzvorgänge in der Finanzbuchhaltung und weiterer durchgeführter Prüfungen mit Bezug zur Haushaltswirtschaft keine wesentlichen Fehler festgestellt wurden, die sich auf die Bilanz, Ergebnis- oder Finanzrechnungen der Jahre 2009 und 2010 auswirken, hält das Rechnungsprüfungsamt dieses Risiko für vertretbar. Die noch ausstehenden umfangreichen Korrekturen der Eröffnungsbilanz sollen im Jahresabschluss 2011 vorgenommen werden und sind damit nicht von der Vereinfachungsregelung betroffen.
