27.11.2012 - 4 Prüfung der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 201...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Kotysch gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte der Vorlage.

Mit der Vorlage werde vorgeschlagen, dass man sich in Hagen das durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz mögliche Verfahren für die Jahresabschlüsse 2009 und 2010 zunutze machen wolle. 

Er erläutert, dass die Entwürfe für die Jahresabschlüsse wie gewohnt aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt würden. Eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt bzw. den Rechnungsprüfungsausschuss entfalle. Es fände auch keine Zuleitung an den Rat statt, so dass auch keine Feststellung der Abschlüsse und keine Entlastung des Oberbürgermeisters erfolge. Die Entwürfe der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 müssten der Aufsichtsbehörde zusammen mit dem Jahresabschluss 2011 angezeigt werden.

Der Jahresabschluss 2011 werde dann wieder vollumfänglich geprüft. Die Anfangsbestände des Jahres 2011 könnten jedoch nicht inhaltlich, sondern lediglich auf korrekten Übertrag geprüft werden.

Herr Kotysch berichtet, dass das Land eine Umfrage unter den Kommunen gemacht habe, bei der festgestellt wurde, dass viele Kommunen den gesetzlich vorgegebenen Fristen für die Jahresabschlüsse hinterherhinken. Erst 45 % aller Kommunen hätten den Jahresabschluss 2009 fertig gestellt, für den Jahresabschluss 2010 seien es sogar nur etwa 10 %. Dem Land sei sehr daran gelegen, dass diese Fristen demnächst eingehalten werden, so dass man die einmalige Gelegenheit geschaffen habe, das beschriebene verkürzte Verfahren anwenden zu dürfen.

In Hagen sei der Jahresabschluss 2009 zwar erstellt, aber noch nicht geprüft worden. Der Jahresabschluss 2010 sei noch in Arbeit.

Aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Jahresabschluss 2008 sei das Rechnungsprüfungsamt der Auffassung, dass von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht werden könne. Für die Jahre 2009 und 2010 habe zudem auch eine unterjährige begleitende Prüfung stattgefunden, so dass sich das Risiko größerer Fehler in Grenzen halte. Außerdem könnten evtl. später festgestellt Fehler in einem der nächsten Jahresabschlüsse behoben werden.

Herr Kotysch sieht zudem den Vorteil, dass das Rechnungsprüfungsamt durch das verkürzte Verfahren Freiräume für die Prüfung der Verwaltung gewänne.

 

Herr Kayser erinnert daran, dass der Jahresabschluss 2008 aufgrund fehlerhafter Bilanzpositionen aus der Eröffnungsbilanz nur einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten habe. Ihm ist es wichtig, dass für den Jahresabschluss 2011 sichergestellt werde, dass die Fehler behoben würden, so dass dieser Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Testat versehen werden könne.

Herr Kotysch berichtet, dass bereits etliche Korrekturbuchungen erfolgt seien, die vom Rechnungsprüfungsamt begleitend geprüft wurden.

 

Herr Hentschel fragt, wie mit Fehlern umgegangen werde, die sich erst im Nachhinein herausstellen würden.

Herr Kotysch erläutert erneut, dass solche Fehler in einem der kommenden Jahresabschlüsse korrigiert werden könnten. Dies wird von Herrn Gerbersmann bestätigt.

 

Herr Riechel fragt, ob auch andere größere Städte von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen werden. Außerdem fragt er nach den Gründen für die Verzögerungen bei den Jahresabschlüssen.

Herr Gerbersmann berichtet, dass etliche Kommunen ihre Eröffnungsbilanzen aufgrund umfangreicher Korrekturen erst später hätten erstellen können. In Hagen habe man sich damals dafür entschieden, mit der Erstellung der weiteren Jahresabschlüsse zu warten, bis die Eröffnungsbilanz geprüft gewesen sei. Er habe von einigen Kollegen gehört, dass die Vereinfachungsregelung in Anspruch genommen werden soll. Im Übrigen habe die Bezirksregierung in einem Gespräch, das gestern stattgefunden habe, das Vorhaben ausdrücklich begrüßt. Im Rahmen des Stärkungspaktes sei der Bezirksregierung sehr daran gelegen, dass die künftigen Jahresabschlüsse im Rahmen der gesetzlichen Fristen erstellt würden.

Herr Gerbersmann informiert, dass der Jahresabschluss 2009 fertig sei. Der Jahresabschluss 2010 sei ebenfalls zahlenmäßig erstellt, es fehle jedoch noch der Lagebericht. Bis zum 31.12.2012 soll der Jahresabschluss 2011 ebenfalls zahlenmäßig erstellt werden. Der Jahresabschluss 2012 soll dann fristgerecht bis Ende März 2013 aufbereitet werden. Herr Gerbersmann ist zuversichtlich, dass mit steigender Routine im Umgang mit den Jahresabschlüssen diese demnächst fristgerecht erstellt werden könnten.

Herr Gerbersmann erinnert, dass man auch noch den Gesamtabschluss erstellen müsse. Aufgrund der sehr stringenten Fristen im Zusammenhang mit dem Stärkungspakt, sei diese Angelegenheit zunächst geschoben worden. Die Bezirksregierung wisse dies.

 

Herr Hentschel fragt, welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben würden, wenn die Stadt ein wirtschaftliches Unternehmen sei, z.B. eine Aktiengesellschaft.

Herr Gerbersmann erläutert, dass die Ausnahmeregelung eine sondergesetzliche Regelung des Landes darstelle und man einen solchen Vergleich daher nicht anstellen könne.

 

Herr Ciupka lässt über die Vorlage abstimmen.

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Beschluss:

 

Für die Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 wird von der Ausnahmeregelung des Art.8  § 4 NKFWG Gebrauch gemacht.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

     

 

Dafür:

11

Dagegen:

1

Enthaltungen: