Beschlussvorlage - 0885/2012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) „Einzelhandel nördlich der Zollstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimentsmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.850 m² einschließlich eines Shops in der Vorkassenzone (Mall) mit 150 m² Verkaufsfläche und zusätzlich einem Ladenlokal für Dienstleistungen.

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung auf ihre Kosten den Lebensmittelmarkt, eine Querungshilfe für Fußgänger mit Mittelinsel und Zebrastreifen und eine Treppenanlage zu erstellen sowie die Begrünung durchzuführen. Zur Sicherung der Erschließungskosten in Höhe von ca. 55.000 € hinterlegt die Vorhabenträgerin eine Bankbürgschaft.

 

Um die Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, dem Durchführungsvertrag zuzustimmen.

 

Der Vertrag ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez.

gez.

Jörg Dehm

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

techn. Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.11.2012 erneut zu prüfen, ob anstatt der Querungshilfe mit Zebrastreifen aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Ampelanlage errichtet werden muss.

 

Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen

 

 

Erweitern

13.11.2012 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.11.2012 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen