23.10.2012 - 6.12 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637)...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Aus redaktionellen Gründen findet eine gemeinsame Protokollierung der Wortbeiträge für die Tagesordnungspunkte I.6.12 und I.6.13 statt, da beide Tagesordnungspunkte gemeinsam diskutiert wurden. Die Beschlüsse werden getrennt nach Tagesordnungspunkten dargestellt.

 

An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Wetzel, Oberste-Berghaus, Homm, Glaeser, Kempkens, Kämmerer und die Damen Kingreen, Scherney-Lefebvre, Sinn sowie für die Verwaltung Herr Grothe.

 

Seitens der Bezirksvertretung, insbesondere von den Vertretern der SPD-Fraktion, wird die Meinung vertreten, dass an dieser Stelle nicht nur eine Querungshilfe über die Altenhagener Straße, sondern eine Ampelanlage mit Anforderungskontakt installiert werden muss. Dies wird von Frau Kingreen ausdrücklich unterstützt. Zudem empfindet sie den zusätzlichen Einzelhandel in diesem Bereich als überflüssig.

 

Herr Grothe informiert über einen angestrebten Bebauungsplan für dieses Gebiet, der über diesen geplanten Einzelhandel hinaus, einen weiteren, flächenmäßig erweiterten Einzelhandel ausschließen werde.

 

Herr Oberste-Berghaus empfiehlt die Einrichtung eines Zebrastreifens mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in diesem Bereich.

 

Herr Kämmerer bittet um Prüfung und Weiterleitung an den Hagener Entsorgungsbetrieb, ob der Containerstandort vom Friedensplatz zum neuen Einzelhandelsstandort in der Zollstraße verlagert werden kann. Herr Homm regt an, zu diesem Thema einen entsprechenden Vorschlag zur Tagesordnung zu machen, um eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Herr Grothe erklärt, dass in dem abzuschließenden Durchführungsvertrag eine Fußgängerampel nicht zusätzlich vom Investor zu verlangen sei. Er schlägt vor, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, ob an dieser Stelle eine Fußgängerampel installiert werden muss.

 

Herr Wetzel erhebt diesen Prüfauftrag zum Antrag.

 

Herr Homm lässt über den Antrag von Herrn Wetzel, von der Verwaltung die Notwendigkeit einer Fußgängerampel prüfen zu lassen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen

 

Anschließend lässt Herr Homm über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der beschlossenen Ergänzung abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Ergänzung:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.11.2012 erneut zu prüfen, ob anstatt der Querungshilfe mit Zebrastreifen aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Ampelanlage errichtet werden muss.

 

Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.

 

Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage