Beschlussvorlage - 0885/2012
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) "Einzelhandel nördlich der Zollstraßehier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Maria-Fernanda Fortes-Höfinghoff
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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23.10.2012
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.11.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2012
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.
Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012
Sachverhalt
Begründung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13/11 (637) Einzelhandel nördlich der Zollstraße sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Errichtung eines Lebensmittelvollsortimentsmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.850 m² einschließlich eines Shops in der Vorkassenzone (Mall) mit 150 m² Verkaufsfläche und zusätzlich einem Ladenlokal für Dienstleistungen.
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, innerhalb von 36 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung auf ihre Kosten den Lebensmittelmarkt, eine Querungshilfe für Fußgänger mit Mittelinsel und Zebrastreifen und eine Treppenanlage zu erstellen sowie die Begrünung durchzuführen. Zur Sicherung der Erschließungskosten in Höhe von ca. 55.000 hinterlegt die Vorhabenträgerin eine Bankbürgschaft.
Um die Durchführung des Vorhabens zu ermöglichen, empfiehlt die Verwaltung, dem Durchführungsvertrag zuzustimmen.
Der Vertrag ist als Anlage beigefügt.
Anlage
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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54,1 kB
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23.10.2012 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.1 BauGB mit der Firma UNITAS Bauberatung GmbH wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.11.2012 erneut zu prüfen, ob anstatt der Querungshilfe mit Zebrastreifen aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Ampelanlage errichtet werden muss.
Über die von der Vorhabenträgerin aufzubringenden Kosten ist eine Sicherheit in Form einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu verlangen.
Realisierungszeitpunkt: 15.11.2012
Abstimmungsergebnis: | |
X | Bei 5 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mit Mehrheit beschlossen |