Beschlussvorlage - 0269/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Die Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird an gesetzliche und innerbetriebliche Neuregelungen angepasst.


Der § 1 -  Benutzungsgebühr soll an die am 01.01.2005 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelungen (SGB II und SGB XII) angepasst werden.

 

§ 1  in der zur Zeit gültigen Fassung lautet:

 

 

§ 1 - Benutzungsgebühr

 

Für die Inanspruchnahme der Bücherei werden folgende  jährliche Benutzungsgebühren (Grundgebühren) erhoben:

 

Ø      Erwachsene: 12,- €

 

Ø      Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: 6,- €

 

Ø      Familienausweis (gültig für: Ehepaare, eheähnliche Gemeinschaften und für Eltern sowie allein Erziehende mit minderjährigen Kindern mit gemeinsamer Wohnadresse): 15,- €

 

Ø      Schüler und Studenten nach Vollendung des 18. Lebensjahres: 6,- €

 

Ø      Wehr- und Ersatzdienstleistende: 6,- €

 

Ø      Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach Abschnitt 2 BSHG – nicht nur vorübergehend – erhalten, nebst anspruchsberechtigten Familienangehörigen (Nachweis durch Vorlage des Sozialhilfebescheides oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €

 

Ø      Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Arbeitsamtes): 6,- €

 

 

Die letzten beiden Abschnitte ( betreffend die Personenkreise Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger) sollen durch folgende Formulierungen ersetzt werden:

 

 

Ø      Empfänger laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft  (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der ARGE – Arbeitsgemeinschaft Hagen -  oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €

 

Ø      Empfänger von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Fachbereiches Jugend und Soziales oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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19.04.2005 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird in der männlichen und weiblichen Form abgefaßt.
  2. Der § 1- Benutzungsgebühr – wird bei den Ermäßigungstatbeständen wie folgt geändert:

      Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

      nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der

      Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der

      Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte

      der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis  oder Reisepass): 6,-

 

      Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und

      bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienange-

      hörigen in der Bedarfsgemeinschaft  (Nachweis durch Vorlage des

      Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt

      Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass):6,-

 

Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen

 

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21.04.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Änderung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei mit der vom Kultur- und Weiterbildungsausschuss am 19.04.2005 beschlossene Abänderung der Originalvorlage und empfiehlt diese dem Rat der Stadt Hagen:

 

1. Die Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird in der männlichen und weiblichen Form abgefasst.

 

2. Der § 1 - Benutzungsgebühr - wird bei den Ermäßigungstatbeständen wie folgt geändert:

 

Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass) : 6,-

 

Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,-

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

 17

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1.   Die Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird in der männlichen und weiblichen Form abgefaßt.

2.   Der § 1 – Benutzungsgebühr – wird bei den Ermäßigungstatbeständen wie folgt geändert:

Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis  oder Reisepass): 6,-

 

Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft  (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass):6,-

 

Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen