Beschlussvorlage - 0269/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Cornelia Steinbach
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; OB Oberbürgermeister; FB30 - Rechtsamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Entscheidung
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19.04.2005
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.04.2005
| |||
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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28.04.2005
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Sachverhalt
Die Gebührenordnung der HagenMedien
Stadtbücherei wird an gesetzliche und innerbetriebliche Neuregelungen
angepasst.
Der § 1 - Benutzungsgebühr soll an die am 01.01.2005 in
Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelungen (SGB II und SGB XII) angepasst
werden.
§ 1 in der zur Zeit gültigen Fassung lautet:
§ 1 - Benutzungsgebühr
Für
die Inanspruchnahme der Bücherei werden folgende jährliche Benutzungsgebühren (Grundgebühren)
erhoben:
Ø Erwachsene: 12,- €
Ø Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren: 6,-
€
Ø Familienausweis (gültig für: Ehepaare, eheähnliche
Gemeinschaften und für Eltern sowie allein Erziehende mit minderjährigen
Kindern mit gemeinsamer Wohnadresse): 15,- €
Ø Schüler und Studenten nach Vollendung des 18.
Lebensjahres: 6,- €
Ø Wehr- und Ersatzdienstleistende: 6,- €
Ø Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt
nach Abschnitt 2 BSHG – nicht nur vorübergehend – erhalten, nebst
anspruchsberechtigten Familienangehörigen (Nachweis durch Vorlage des
Sozialhilfebescheides oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung
mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €
Ø Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger
(Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides des Arbeitsamtes): 6,-
€
Die letzten beiden Abschnitte ( betreffend die Personenkreise Sozialhilfeempfänger, Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger) sollen durch folgende Formulierungen ersetzt werden:
Ø
Empfänger
laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der
Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch
Vorlage des Bewilligungsbescheides der ARGE – Arbeitsgemeinschaft Hagen
- oder der Berechtigungskarte der Stadt
Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €
Ø
Empfänger von
Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen
in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides
des Fachbereiches Jugend und Soziales oder der Berechtigungskarte der Stadt
Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,- €![]()

19.04.2005 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Die Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien Stadtbücherei wird in der männlichen und weiblichen Form abgefaßt.
- Der § 1- Benutzungsgebühr – wird bei den Ermäßigungstatbeständen wie folgt geändert:
Empfänger/innen laufender Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende
nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre Familienangehörigen in der
Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des Bewilligungsbescheides der
Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte
der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,-
Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienange-
hörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des
Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt
Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass):6,-
Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| x | Einstimmig beschlossen |
21.04.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt die Änderung der Gebührenordnung der HagenMedien
Stadtbücherei mit der vom Kultur- und Weiterbildungsausschuss am 19.04.2005
beschlossene Abänderung der Originalvorlage und empfiehlt diese dem Rat der
Stadt Hagen:
1. Die Neufassung der Gebührenordnung der HagenMedien
Stadtbücherei wird in der männlichen und weiblichen Form abgefasst.
2. Der § 1 - Benutzungsgebühr - wird bei den
Ermäßigungstatbeständen wie folgt geändert:
Empfänger/innen laufender Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre
Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des
Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes
oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem
Personalausweis oder Reisepass) : 6,-
Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch als Leistung der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem Sozialgesetzbuch XII sowie ihre
Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des
Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte der Stadt
Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass): 6,-
28.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Neufassung der Gebührenordnung der
HagenMedien Stadtbücherei wird in der männlichen und weiblichen Form abgefaßt.
2. Der § 1 – Benutzungsgebühr – wird
bei den Ermäßigungstatbeständen wie folgt geändert:
Empfänger/innen laufender Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II sowie ihre
Familienangehörigen in der Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch Vorlage des
Bewilligungsbescheides der Bundesagentur für Arbeit, der ARGE, des Sozialamtes
oder der Berechtigungskarte der Stadt Hagen in Verbindung mit dem
Personalausweis oder Reisepass): 6,-
Empfänger/innen von Sozialhilfe (auch
als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nach dem
Sozialgesetzbuch XII sowie ihre Familienangehörigen in der
Bedarfsgemeinschaft (Nachweis durch
Vorlage des Bewilligungsbescheides des Sozialamtes oder der Berechtigungskarte
der Stadt Hagen in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass):6,-
Alle anderen in der Vorlage beschriebenen Veränderungen werden ebenfalls beschlossen.