Beschlussvorlage - 0256/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten und hierdurch ein zusätzliches Netto-Ertragspotential von 152.000 Euro zu erreichen,

 

·        nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Sachverhalt

Die für Dauerparker und Kunden vorgehaltenen innerstädtischen Flächen in Parkhäusern und auf privat gewidmeten Stellplätzen sind bei durchschnittlichem Verkehrsaufkommen bei weitem nicht ausgelastet. Der derzeit vorhandene Überwachungsdruck reicht jedoch nicht aus, um die Praktiken des nicht legalen “preiswerteren” Parkens auf öffentlichen Flächen im gewünschten Maße zu verhindern. Problematisch ist unter anderem z.B. das Parken in der Fußgängerzone, Parken im Halt- und Parkverbot oder auch das Parken im Kreuzungsbereich und auf anderen gesperrten Gefährdungsflächen. 

Im Gutachten des Institutes für Verwaltungswissenschaften e.V. zur “Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung” im Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen der Stadt Hagen wird daher eine dauerhafte Erhöhung der Überwachungsfrequenzen gefordert.

Dem kann durch den Einsatz von 5 zusätzlichen Überwachungskräften Rechnung getragen werden.

Dies wird erheblich zu mehr Verkehrssicherheit beitragen unter gleichzeitiger Erwirtschaftung zusätzlichen Konsolidierungspotentials.

 


Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs soll vorrangig sichergestellt werden, dass genügend Parkraum für anerkannte Transportbedürfnisse zur Verfügung steht und Verkehrsgefährdungen durch Falschparken an Gefahrenstellen unterbunden wird. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs und die Durchsetzung  von Parkverboten steht daher in engem Sachzusammenhang mit den getroffenen kommunalpolitischen Entscheidungen zur Parkraumbewirtschaftung und Verkehrsberuhigung.

Die für  Dauerparker und Kunden vorgehaltenen innerstädtischen Flächen in Parkhäusern und auf privat gewidmeten Stellplätzen sind bei durchschnittlichem Verkehrsaufkommen  bei weitem nicht ausgelastet, weil eine Akzeptanz der Gebührensätze auf privaten Stellflächen  offensichtlich nicht in ausreichendem Maß vorhanden ist. Es besteht vielmehr die Tendenz, in den Straßenraum auszuweichen.

Der vorhandene Überwachungsdruck reicht dabei nicht aus, um die Praktiken des nicht legalen “preiswerteren” Parkens im gewünschten Maße zu verhindern.

Die vorrangigen Probleme sind:

·        Parken in der Fußgängerzone

·        Parken auf Bürgersteigen und anderen, nicht dem Verkehr gewidmeten Flächen

·        Parken im Kreuzungsbereich und auf anderen gesperrten Gefährdungsflächen

·        Parken im Haltverbot und Parkverbot

·        Parken in der “zweiten” Reihe

·        Parken an Bushaltestellen

·        systematisches Weiterdrehen von Parkscheiben in Kurzzeit-Parkzonen.

 

a)     Auswirkungen auf alle bisher in Hagen geltenden Standards kommunaler Leistungserbringung:

Es existieren bisher keine fest formulierten Standards, die vorgenannten Gründe, insbesondere die Sicherung einer attraktiven “neuen Mitte” sowie der Stadtteilzentren, d.h. das Freihalten der Fußgängerzone von Fahrzeugverkehr außerhalb der Ladezeiten, kann nur durch intensiveren Einsatz von Überwachungskräften gewährleistet werden.

Hinzu kommt, dass die inzwischen beschlossene Erweiterung des Bewohnerparkens ebenfalls Überwachungskapazität beansprucht. Eine nicht ausreichende Kontrolle hätte zur Folge, dass in diesem ausgewogenen und daher empfindlichen System der Parkraumbewirtschaftung nicht die erwünschten Effekte eintreten würden.

Auch wenn diese Vorlage unter dem Betreff “Gesamtstädtisches Strategiekonzept zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit” vorgelegt wird, ist das Ziel unzweifelhaft die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Bereitstellung von Parkraum sowie die Erhöhung der Attraktivität des Wohnumfeldes.

 

b)     Auswirkungen auf die zu erwartenden Personal- und Sachkosten:

Durch den Einsatz von 5 zusätzlichen Überwachungskräften könnten vermutlich jährlich ca. 378.700 Euro Mehreinnahmen erzielt werden. Für die verwaltungsmäßige Bearbeitung (Verwarn- bzw. Bußgeldbescheide, Bearbeitung von Einsprüchen usw.) der durch den Außendienst  erzeugten Fälle ist darüber hinaus ein Sachbearbeiter im Innendienst erforderlich.

Den genannten Einnahmen stehen Kosten in Höhe von ca. 226.700 Euro gegenüber, so dass ein Ertragspotential von ca. 152.000 Euro verbleibt. Als Anschubinvestition entstehen einmalig Sachkosten für die Beschaffung von mobilen Datenerfassungsgeräten, Dienstkleidung, Spinde etc. in Höhe von ca. 13.500 Euro.

Inzwischen liegt das Gutachten zur “Beurteilung der Aufgabenwahrnehmung” im Amt für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Personenstandswesen des Institutes für Verwaltungswissenschaften vor.

Hier heißt es u.a.:

“Jedes Gerede von “Abzocke” ist deshalb fehl am Platze.  Die Stadt Hagen muss ihre Einnahmepotentiale voll ausschöpfen, damit sie im Interesse ihrer Bürger und ihrer Zukunftsfähigkeit wieder finanziell handlungsfähig wird.”

Immer wieder werden an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet die Rettungswege durch abgestellte Kraftfahrzeuge blockiert, so dass untragbare zeitliche Verzögerungen im Einsatzablauf geschehen. Der durch die Bezirksvertretung Mitte im Februar 2005 erteilte Auftrag, ein Konzept zur restriktiven Überwachung des ruhenden Verkehrs zu entwickeln (Überwachung auch abends und nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen) wird dazu führen, dass über die in dieser Vorlage genannte Zahl der Überwachungskräfte die Einrichtung weiterer Stellen erforderlich wird. Die genaue Zahl kann erst nach Abschluss einer noch durchzuführenden Untersuchung genannt werden.

 

c)      Prognosen über mögliche Folgekosten der jeweiligen Einsparmaßnahmen:

Folgekosten auf der Basis der beschriebenen Maßnahme werden von hier nicht gesehen.

 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005

 

 

 

X

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

ca. 378.700

 EUR

X

 Sachkosten

ca. 13.500

 EUR

X

 Personalkosten

226.700

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

1120.260.0020.4

151.480

302.960

302.960

302.960

302.960

1120.260.0010.8

37.870

75.740

75.740

75.740

75.740

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

1120.400.0000.8 (SN A)

113.350

226.700

226.700

226.700

226.700

Anschubfinanzierung

13.500

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

     

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

X

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

5

VII/VI b

befristet ab Beschlussfassung 1 Jahr

intern

186.500

 

1

V c

befristet ab Beschlussfassung 1 Jahr

intern

40.200



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

226.700

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

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13.04.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord

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13.04.2005 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten und hierdurch ein zusätzliches Netto-Ertragspotential von 152.000 Euro zu erreichen,

 

·        nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Einstimmig beschlossen

                                                                                                                                                 

              Dafür:               8

              Dagegen:        0

              Enthaltungen:  2

 

 

3.      Es ist zu prüfen, ob die zusätzlichen Kräfte dahingehend qualifiziert werden, dass sie andere Ordnungswidrigkeiten vor Ort feststellen und ahnden können.

 

 

              Abstimmungsergebnis:

              x   Mit Mehrheit beschlossen

                                                                                                                                                 

              Dafür:               10

              Dagegen:        1

              Enthaltungen:  0

 

 

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19.04.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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20.04.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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12.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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18.05.2005 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss mit nachstehender Ergänzung zu fassen:

 

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten und hierdurch ein zusätzliches Netto-Ertragspotential von 152.000 Euro zu erreichen,

 

·        nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

Ergänzung:

1.      Die erforderlichen Stellen werden aus dem vorhandenem Personalpool besetzt. Es gibt keine Neueinstellungen.

2.      Die Politessen sollen zusätzlich auch ordnungsbehördliche Funktionen wahrnehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

 

 

Dagegen:

 0

 

 

Enthaltungen:

 0

 

 

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19.05.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten und hierdurch ein zusätzliches Netto-Ertragspotential von 152.000 Euro zu erreichen,

 

·        nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Kräfte dahingehend zu qualifizieren, dass sie andere Ordnungswidrigkeiten vor Ort feststellen und ahnden können.

4.      Die erforderlichen Stellen werden aus dem vorhandenen Personalpool besetzt. Es gibt keine Neueinstellungen.

     

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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25.05.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt

 

·        zunächst befristet für 1 Jahr fünf zusätzliche Stellen im Bereich Überwachung des ruhenden Verkehrs (VII/VIb) sowie eine zusätzliche Stelle in der Sachbearbeitung (Vc) der Bußgeldstelle einzurichten und hierdurch ein zusätzliches Netto-Ertragspotential von 152.000 Euro zu erreichen,

 

·        nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die zusätzlichen Kräfte dahingehend zu qualifizieren, dass sie andere Ordnungswidrigkeiten vor Ort feststellen und ahnden können.

 

4.      Die erforderlichen Stellen werden aus dem vorhandenen Personalpool besetzt. Es gibt keine Neueinstellungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen