Beschlussvorlage - 0199/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB Sonderburgstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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15.03.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.04.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat
der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal
aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1
Nr. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen
Fassung die Satzung einzuleiten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der
Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße
im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter
der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210,
1209 ab.
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt
Das Satzungsgebiet, das im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, eignet sich zur
Nachverdichtung.
Mit der Errichtung von bis zu 18
Wohngebäuden wird an dieser Stelle eine sinnvolle Arrondierung der vorhandenen
Bebauung ermöglicht. Die geplante Bebauung soll mittels einer Satzung nach § 34
Absatz 4, Satz 1, Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gesichert werden.
Der Satzungsbereich Sonderburgstraße ist im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Die
Bebaubarkeit nach § 34 BauGB war bisher nur als Straßenrandbebauung an der
Sonderburgstraße / Tondernstraße / Glücksburgstraße gegeben.
Für die
gesamte Fläche liegt der Verwaltung eine Planung zur Nachverdichtung des Areals
mit ca. 4 Wohneinheiten als Einzelhäuser und ca. 14 Wohneinheiten in
Doppelhausbebauung vor.
Weil mit
der Errichtung von Wohngebäuden an dieser Stelle eine sinnvolle Arrondierung
der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird, soll die geplante Bebauung mittels
einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB gesichert werden.
Aufgrund
des vorhandenen Bedarfs nach Baugrund in der Stadt Hagen ist es erforderlich,
neue Wohnbauflächen zu erschließen. Der Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen
ergibt sich trotz der aktuell sinkenden Einwohnerzahl der Stadt Hagen aufgrund
der Veränderung in den Haushaltstrukturen. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass
Kleinfamilien vermehrt Baugebiete suchen, die eine gewachsene Infrastruktur
aufweisen, sich in einem zusammenhängenden Ortsteil befinden, jedoch an
Randlagen der Innenstadt liegen.
Gemäß des
Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein
Konzept zur Offensive gegen die Abwanderung aus Hagen erarbeitet werden.
Wesentliches Ziel ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs der Hagener
Bevölkerung. Auch die Bebauung der Freiflächen im Bereich Sonderburgstraße kann
einen Beitrag dazu leisten. Gerade im Stadtbezirk Eppenhausen ist es notwendig,
neue Wohnbauflächen zu aktivieren, weil aktuell sehr geringe Flächenreserven
für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal
aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1
Nr. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen
Fassung die Satzung einzuleiten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der
Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße
im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter
der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210,
1209 ab.
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Ergänzung:
Der Rat
der Stadt Hagen empfiehlt den Eigentümern, die Grundstücke ohne
Bauträgerbindung zu verkaufen.