Beschlussvorlage - 0199/2005

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2  BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung die Satzung einzuleiten.

 

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210, 1209 ab.

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Satzungsgebiet, das im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt ist, eignet sich zur Nachverdichtung.

Mit der Errichtung von bis zu 18 Wohngebäuden wird an dieser Stelle eine sinnvolle Arrondierung der vorhandenen Bebauung ermöglicht. Die geplante Bebauung soll mittels einer Satzung nach § 34 Absatz 4, Satz 1, Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gesichert werden.


 

Der Satzungsbereich Sonderburgstraße ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

 

Die Bebaubarkeit nach § 34 BauGB war bisher nur als Straßenrandbebauung an der Sonderburgstraße / Tondernstraße / Glücksburgstraße gegeben.

Für die gesamte Fläche liegt der Verwaltung eine Planung zur Nachverdichtung des Areals mit ca. 4 Wohneinheiten als Einzelhäuser und ca. 14 Wohneinheiten in Doppelhausbebauung vor.

Weil mit der Errichtung von Wohngebäuden an dieser Stelle eine sinnvolle Arrondierung der vorhandenen Bebauung ermöglicht wird, soll die geplante Bebauung mittels einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB gesichert werden.

 

Aufgrund des vorhandenen Bedarfs nach Baugrund in der Stadt Hagen ist es erforderlich, neue Wohnbauflächen zu erschließen. Der Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen ergibt sich trotz der aktuell sinkenden Einwohnerzahl der Stadt Hagen aufgrund der Veränderung in den Haushaltstrukturen. Dies zeichnet sich dadurch aus, dass Kleinfamilien vermehrt Baugebiete suchen, die eine gewachsene Infrastruktur aufweisen, sich in einem zusammenhängenden Ortsteil befinden, jedoch an Randlagen der Innenstadt liegen.

Gemäß des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses (STEA) vom 28.02.2002 soll ein Konzept zur Offensive gegen die Abwanderung aus Hagen erarbeitet werden. Wesentliches Ziel ist insofern die Deckung des Wohnbedarfs der Hagener Bevölkerung. Auch die Bebauung der Freiflächen im Bereich Sonderburgstraße kann einen Beitrag dazu leisten. Gerade im Stadtbezirk Eppenhausen ist es notwendig, neue Wohnbauflächen zu aktivieren, weil aktuell sehr geringe Flächenreserven für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen.

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

15.03.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.04.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

07.04.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2  BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung die Satzung einzuleiten.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210, 1209 ab.

 

In dem im Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Ergänzung:

 

Der Rat der Stadt Hagen empfiehlt den Eigentümern, die Grundstücke ohne Bauträgerbindung zu verkaufen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen