05.04.2005 - 12 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 05.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat
der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal
aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1
Nr. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen
Fassung die Satzung einzuleiten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der
Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße
im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter
der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210,
1209 ab.
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
