07.04.2005 - 24 Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 07.04.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Britta Wimpelberg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weber empfiehlt,
dass der Beschluss wie vorgegeben gefasst werde, jedoch darauf hingewiesen
werde, dass der Hinweis gegeben werde, dass ohne Bauträger gebaut werden könne.
Herr Thielmann erklärt für
die FDP-Fraktion, dass diese den Antrag unterstütze.
Herr Ludwig teilt mit,
dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich für die Verdichtung von
Wohnraum seien. Er wolle jedoch wissen, ob es hier konkrete Bedarfe gebe.
Herr Grothe bestätigt,
dass Wünsche von Bauwilligen vorliegen und die Nachverdichtung behutsam
erfolgen werde.
Herr
Marscheider regt an, dass bei der Vergabe der Grundstücke keine
Gewinnmaximierung betrieben werde, damit auch junge Familien Chancen haben, den
Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Beschluss:
Der Rat
der Stadt beschließt, gemäß der Satzungsanlage beigefügten und im Sitzungssaal
aufgehängten Plan mit darin eingetragenen Plangebiet nach § 34 Absatz 4 Satz 1
Nr. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen
Fassung die Satzung einzuleiten.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich wird durch die Straßenbegrenzung der
Glücksburgstraße im Osten, der Tondernstraße im Süden und der Sonderburgstraße
im Westen abgegrenzt. Die Abgrenzung schließt in nördlicher Richtung, hinter
der bestehenden Bebauung, an den Grenzen der Flurstücke 1214, 1213, 1211, 1210,
1209 ab.
In dem im
Anhang und im Sitzungssaal dargestellten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig
dargestellt. Der ausgehängte Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des
Beschlusses.
Ergänzung:
Der Rat
der Stadt Hagen empfiehlt den Eigentümern, die Grundstücke ohne
Bauträgerbindung zu verkaufen.
